Ebay Kleinanzeigen Verkauf gewerblich?

5 Antworten

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Hallo!

Ob du gewerblich handelst oder nicht kommt ganz wesentlich auf das Gesamtbild der Ein- und Verkäufe an. Wie viele Geräte wurden in welchem Zeitraum ange- oder verkauft?

Vermutlich an diesen Fragen wird man ein gewerbliches Handeln messen. Denn die übrigen Voraussetzungen dürften eher unproblematisch sein. Du handelst selbstständig, also nicht auf Anordnung eines Arbeitgebers. Du handelst auch planmäßig, indem du zuerst ankaufst und später gezielt verkaufst (es ist ja nicht so, dass dir jemand zufällig ein Kaufangebot macht, sondern du suchst einen Käufer). Anhand des Zeitraums der An- und Verkäufe wird man auch ablesen können, ob du auf Dauer gehandelt hast, oder ob es sich um eine einmalige oder kurzzeitige Sache handelte.

Gewinnorientiert muss man dafür nicht (mehr) agieren (vgl. BeckOK BGB, Hau/Poseck 59. Edition, Rn. 37 sowie Baumbach/Hopt, Handelsgesetzbuch 40. Auflage 2021, Rn. 15 ff.)

Wenn du allerdings keine wesentlichen Umsätze machst, dürfte eine Gewerbeanmeldung ein eher geringes Problem sein. Das Finanzamt kann so ein "Hobby" auch als "Liebhaberei" abtun.

Viel wesentlicher sind aber die dich treffenden Verpflichtungen gegenüber Verbrauchern. Seien es Informations- oder Belehrungspflichten oder die Einräumung eines Widerrufsrechts Fernabsatzverträgen. Wenn du diesen Pflichten nicht gerecht wirst, kannst du von "echten" Gewerbetreibenden abgemahnt werden. Und das ist meist schlimmer als alles, was dem Finanzamt einfallen würde.

berndauskleve  07.11.2021, 20:26

Was hat den das Finanzamt, das BGB und das HGB mit der Gewerbeanmeldung zu tun ?

Ob ein Gewerbe angemeldet werden muss, richtet sich nach der Gewerbeordnung.

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Grinzz  07.11.2021, 22:04
@berndauskleve

Das ist korrekt. Vielleicht habe ich mich ungünstig ausgedrückt.

Ich meinte, dass der Fragesteller für den Fall, dass seine Tätigkeit ein Gewerbe ist, mit der Gewerbeanmeldung das geringste Problem hätte. Denn ein Verstoß gegen § 14 GewO ist nur eine OWi, die mit maximal 1.000 Euro geahndet wird. Und da man ihm dann wohl eher Fahrlässigkeit vorwerfen kann, dürfte die OWi kein großes Ding sein, besonders als "Erstsünder". Ich wurde weder vom Gewerbeamt noch vom Finanzamt wirklich massive Peitschenhiebe erwarten.

Die von mir aufgeführten Folgen könnten da viel größere Probleme darstellen - finanziell und organisatorisch.

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Wenn Du nur ein Arsenal verschiedener selbst genutzter Geräte verkaufst, ist das ein Privatverkauf.

Wenn Du regelmäßig defekte Geräte erwirbst, um sie zu reparieren und dann weiterzuverkaufen, betreibst Du ein Gewerbe, sofern Du mit dem Erlös Deinen Lebensunterhalt bestreitest.

R1c0005 
Fragesteller
 07.11.2021, 16:37

Was heißt in diesem Fall regelmäßig? Ich biete ja keine Reperaturdienste oder sonstiges an, und repariere die Geräte grundsätzlich für den privaten Gebrauch (sammeln). Allerdings hatte ich schon vor, durch Verkauf von nicht mehr benötigten Geräte aus meiner Sammlung neue Geräte zum reparieren zu kaufen.

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Grinzz  07.11.2021, 19:01
(...) sofern Du mit dem Erlös Deinen Lebensunterhalt bestreitest.

Das ist ein oft formulierter Irrtum. Für eine Gewerbeeigenschaft ist ein Gewinn nicht erforderlich!

Früher war dies für den Gewerbebegriff im handelsrechtlichen Sinne noch erforderlich. Seit geraumer Zeit hingegen wird immer mehr Abstand zu einer Gewinnerzielungsabsicht genommen. Dies gilt sowohl für das allgemeine Zivilrecht (etwa § 14 BGB mit allen etwa kaufrechtlichen Konsequenzen eines Unternehmers) wie für das Handelsrecht (etwa §§ 1, 2 HGB zum Begriff des Kaufmanns)

Siehe hierzu: BeckOK BGB, Hau/Poseck 59. Edition, Rn. 37 sowie Baumbach/Hopt, Handelsgesetzbuch 40. Auflage 2021, Rn. 15 ff.

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Du kaufst Sachen, um sie später (nach der Reparatur) mit Gewinn wieder zu verkaufen. Das ist Gewerbe !

R1c0005 
Fragesteller
 07.11.2021, 18:31

Ich kaufe sie ja aber nicht grundsätzlich um damit einen Gewinn zu machen, sondern erst für den privaten Gebrauch.. Wenn Sie mir gefallen, behalte ich sie.. Und die Sachen, die dann nicht mehr benötigt werden, werden weiterverkauft..

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Wenn Du es einmalig machst dann eher nicht. Wenn Du es aber regelmäßig und mit Gewinnabsicht machst, dann schon.

Wenn du die Geräte zum späteren Verkauf erwirbst, dann handelst du Gewerbsmäßig

R1c0005 
Fragesteller
 07.11.2021, 16:29

Grundsätzlich hatte ich die Geräte für den Eigengebrauch (Sammlung) erworben. Aber ich habe nun schon vor, diese für mehr Geld wieder zu verkaufen, da der Wert dafür deutlich gestiegen ist.

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miezepussi  07.11.2021, 16:31
@R1c0005

Ein zwei Geräte sind kein Problem. Sammlungsauflösungen sind jedoch eine „grauzone“

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