Ist das Sachbeschädigung?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo!

Nun, wenn er nichts kaputt machen wollte, fehlt ihm der Vorsatz für eine Sachbeschädigung. Dafür reicht zwar grundsätzlich dolus eventualis aus. Allerdings muss man wohl nicht damit rechnen, dass eine Hauswand kaputt geht, wenn man "leicht" mit dem Knie daran stößt. Die Einlassung dürfte daher glaubhaft sein. Das Gegenteil lässt sich ihm wohl auch kaum beweisen 😜

Ohne Vorsatz kein Versuch. Versuch zielt ja eben auf die subjektive Tatseite ab, da die objektive gar nicht erfüllt ist (sonst wären wir ja gar nicht in der Versuchsprüfung). Und wenn wir beim Vorsatz scheitern, kann es keinen Versuch geben.

Vollendung kommt mangels Schaden nicht in Betracht. Fahrlässige SB gibt es nicht und käme obendrein ebenfalls mangels Schaden nicht in Betracht.

Ergo: Warum auch immer man "absichtlich" sein Knie "leicht" gegen eine Hauswand stößt (es gibt ja einen Fetisch für alles), strafbar dürfte dies nicht sein.

Hat dir das weiter geholfen?


tired06 
Fragesteller
 13.04.2022, 22:57

Ich danke dir für deine Antwort. War etwas skeptisch, weil man ja nicht weiß, wieso die Person das Knie gegen die Hauswand stößt usw., aber deine Antwort hat mir sehr geholfen.

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Der § 303 StGB sollte dir bekannt sein.


tired06 
Fragesteller
 12.04.2022, 16:36

Ja, allerdings wollte die Person dabei ja nichts kaputt machen.

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Ist "versuchte Sachbeschädigung" ein Straftatbestand?

Wow! Wenn wird man dann für's falsche Luftholen eingepackt?

Wow. Es ist einer.

tired06 
Fragesteller
 12.04.2022, 16:36

aber würde man diesen Mann deswegen anklagen?

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§ 303 StGB

Grundwissen Jura.


tired06 
Fragesteller
 12.04.2022, 16:44

Aber der Mann wollte ja nichts zerstören.
Da liegt dann mein Problem.

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Jurafuchs  12.04.2022, 16:46
@tired06

Und wenn ich sage, ich wollte meinen Nachbar eigentlich gar nicht umbringen, hab ich es dann auch nicht getan?

Sicher das du im richtigen Studium (whatever?) bist?

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tired06 
Fragesteller
 12.04.2022, 16:49
@Jurafuchs

man muss aber auch den subjektiven Tatbestand prüfen.
er wollte ja nicht vorsätzlich etwas kaputt machen, hat auch nichts kaputt gemacht.

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