Bis welcher Summe spricht man von einem geringen Schaden bei Sachbeschädigung?

2 Antworten

Da gibt es keine fixe Grenze, oft hängt das auch vom Gesamtwert des Objektes ab.

Es gibt im Strafrecht gewisse Grenzen der Geringwertigkeit, ich kenne sie von Diebstahlsdelikten, da ist die Grenze glaube ich 50-60 Euro. Bei Unfallflucht gibt es auch eine Bagatellgrenze, deren Höhe ich nicht kenne. Bei Sachbeschädigung weiß ich sie nicht. Sie dürfte aber vom Einzelfall abhängig sein, siehe Antwort vom Hustensafthugo.