Sachbeschädigung im Supermarkt?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

1.: Ein Kind ist er st ab 7 eingeschränkt geschäftsfähg. Bis dahin kann es keinerlei REchtsgeschäfte eingehen. Dazu gehören auch Sachbeschädigungen, bzw deren Regelung.

2.: Ist die Schlage hier eh eindeutig: Dein Kind wurde von einem herabfallendne Glass getroffen, das dann in die Scheibe. fiel. Es hat den Schaden nicht mal FAHRLÄSSIG verursacht, geschweige denn vorsätzlich.

3.: Hat ein Geschäft sowieso eine Versicherung für solche Sache.

Du oderdein Kind hat als DREI MAL nocht für den Schaden auf zu kommen.

Allerdings frage ich mich, wo das Glas herkommt, die fallen nichteinfach irgendwo runter. Und wieso dir die Verletzung deines Kndes nicht mehr am Herzen liegt, als dieser dämliche Schaden.

ICH würde fragen, wer für die Verletzung meines KINDES aufkommt, nicht für den Schaden...

Der Schaden ist Sache des Marktes.

Sarahsofi 
Fragesteller
 24.09.2019, 10:07

Neben der Theke standen kleine Gläschen mit Gewürzen, wir standen vor dem Regal , weil ich ein Gewürz gesucht habe und die Dinger waren aufeinander gestapelt und fielen hin allerdings weiß ich nicht ob mein Sohn was angefasst hat ,bin nicht auf seiner Augenhöhe gewesen. Allerdings ist es trotzdem ziemlich dumm die Dinger so aufeinander zu stapeln,wie Domino Steine . 🙄🤔

Und mein Sohn hat Gottseidank keinen Schaden davon getragen , kurz geweint🙁

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DerHans  24.09.2019, 13:31
@Sarahsofi

So ein Gewürzgläschen kann keinesfalls eine Scheibe aus Sicherheitsglas kaputt machen. Das müsste man dann schon mit voller Wucht gegen die Scheibe schleudern.

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Sarahsofi 
Fragesteller
 24.09.2019, 14:22
@DerHans

Also stellst du es jetzt in Frage wie das passieren könnte ? Verstehe deine Aussage nicht .

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Sarahsofi 
Fragesteller
 24.09.2019, 14:31
@DerHans

Das Glas war sechseckig , nicht abgerundet und die Kante ist bestimmt dagegen gekommen , ist auf dem Video Material zu sehen .

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BalZakBarsoom  24.09.2019, 22:48
@Sarahsofi

Ganz klar und eindeutig Sache des Marktes. Du bist da definitvi NICHT für verantwortlich und haftbar.

Sollte der Markt da was von dir wollen, zeig ihnen den Mittelfinger.,

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Sachbeschädigung ist eine Straftat und setzt Vorsatz voraus. Das scheidet also schonmal aus.

Wenn man versehentlich schuldhaft einen Gegenstand beschädigt, haftet man dafür und muss Schadensersatz leisten. Mit 3 Jahren ist der Sohn allerdings nicht deliktsfähig, er kann nicht haften. Du selbst kannst für Schäden die dein Sohn anrichtet haften, wenn dieser Schaden dadurch enstanden ist, dass du deine Aufsichtspflicht verletzt hast. Das kann hier nicht geklärt werden.

Falls Ansprüche geltend gemacht werden, melden den Schade deiner Privathaftpflicht, die kümmert sich um alles weitere.

Sarahsofi 
Fragesteller
 24.09.2019, 14:27

Wie nennt sich die Versicherung , die solche Fälle übernimmt oder haftet wie auch immer. Unfallversicherung ?

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Eine wichtige Frage wäre, warum das Gewürzglas gefallen ist? Hat dein Sohn irgendwas gemacht, dass es gefallen ist oder ist es von sich aus gefallen, wenn es so wackelig auf der Ecke stand?

Bei dem geringen Alter deines Sohnes sollte dieser im übrigen überhaupt nicht haften, d.h. ihr solltet da raus sein. Allenfalls wenn du eine grobe Pflichtverletzung in Sachen Aufsicht oder so begangen hättest, könnte vielleicht eine Haftung in Erwägung gezogen werden (weiß das aber nicht genau) – da kommt hier aber bestimmt auch noch jemand von juristischen Fach, der das explizit beantworten kann.

T3Fahrer

Der Ladenbesitzer muss bei entsprechender Aufstellung der Gurkengläser vernünftigerweise damit rechnen, dass mal eines fällt. Ich kann hier kein Verschulden eurerseits erkennen.

Das Kind ist ohnehin nicht schuldfähig - auch eine Verletzung der Aufsichtspflicht kann ich nicht erkennen.

Kurzum: Keine Haftung eurerseits.

Sarahsofi 
Fragesteller
 24.09.2019, 11:45

Danke , es waren keine Gewürzgurken Gläser um Gottes Willen 😵

Es waren Gewürz Gläser also Gewürze .

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Wenn Sohnemann der Verursacher des Schadens ist, gibts 2 Möglichkeiten: Aufsichtspflicht verletzt - die private Haftpflichtversicherung zahlt den Schaden. Aufsichtspflicht nicht verletzt - Versicherung zahlt nicht. Frage ist noch: Wieso fiehl dem Kind das Glas auf den Kopf? War das Regal unsachgemäß befüllt? Dann besteht ein Regressanspruch gegen den Ladenbetreiber. Z.B wegen Körperverletzung.

BalZakBarsoom  24.09.2019, 09:56

Nee, nix Aufsichtspflicht verletzt. Der Kleine war ja wohl kaum alleine im Markt. Ausserdem geht es eh kaum in dem Alter.

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physicus  24.09.2019, 10:45
@BalZakBarsoom

Der Begriff "Aufsichtspflichtverletzung" ist für Haftpflichtversicherer ein wesentliches Thema im Bedingungswerk.

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