Seid ihr für die Todesstrafe wenn ja bei welchen Delikten sollte man die Todesstrafe anwenden?


25.09.2020, 16:32

und ich bin ja auch für eine gerechte art der todesstrafe. Es sollen nur leute hingerichtet werden von denen man zu 100 prozent weisst, dass er das getan hat.

Und das auch nur bei besonders schweren verbrechen. Niemand der einen Kaugummi klaut soll meiner meinung nach sterben.

Und die art der todesstrafe soll auch von der schwere des verbrechens abhängen um es gerechter zu machen

Hi123754  25.09.2020, 16:34

Und wie ist ein Drogendealer gefährlich?

Castillela 
Fragesteller
 25.09.2020, 16:35

leute die drogen nehmen können daran sterben.

Hi123754  25.09.2020, 16:36

Ja aber diese Leute sind meistens erwachsene die dafür verantwortlich sind. Das wäre genau so wenn du sagst der auto verkäufer ist bei Autounfällen verantwortlich

Castillela 
Fragesteller
 25.09.2020, 16:38

Nein ist er nicht, denn bei einem Autounfall ist der Autofahrer schuld. Autos sind ja nur dann gefährlich wenn man sie falsch fährt.

Drogen sind aber immer gefährlich

18 Antworten

Bei Kindesmissbrauch und Vergewaltigung wäre das leider eine Einladung für den Täter, das Opfer zu töten um die Tat zu verschleiern. Mehr als die Todesstafe geht nicht.

Ansonsten fühle ich mich in einem Staat deutlich wohler, dem es nicht erlaubt ist, seine Bürger - aus welchen Gründen auch immer - umzubringen. Wenn man darüber nachdenkt, könnte man im Einzelfall eine Ausnahme machen. Aber die Väter des Grundgesetzes haben sich dafür entschieden, die Todesstrafe abzuschaffen und das ist gut so.

Ollil1979  01.04.2021, 08:52

Die Taten der Kinderschänder sind so pervers und abartig, dass kein Zeitungsleser mehr durch irgendeine Strafe noch vor der Begehung einer solchen Tat abgeschreckt werden muss.

Es gibt aus der Sichtweise der Kriminalitätsbekämpfung keinen vernünftigen Grund,

die Mindeststrafe für Sexuellen Missbrauch von Kindern von 6 Monaten auf 1 Jahr anzuheben.

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Ollil1979  01.04.2021, 13:13
@lesterb42

Ich will nur sagen,

das bei solchen Delikten wie Vergewaltigung oder Kindesmissbrauch die Todesstrafe ohnehin nicht in betracht kommt.

Die Strafen sind ja spiegelverkehrt zu der hohen STRAFANDROHUNG für MORD,

die laut Bundesverfassungsgericht zur Kriminalitätsbekämpfung erforderlich ist.

Für MORD sitzt man im Schnitt etwa 21 Jahre ein oder man stirbt eim Gefängnis.

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Ollil1979  01.04.2021, 13:17
@lesterb42

Steuerhinterzieher sind nicht die einzigen Menschen, denen Geld wichtig ist.

Wie viel Prozent der Bevölkerung müssen durch die Strafe abgeschreckt werden,

wenn in der Zeitung steht:

"Der harmlose Bankräuber erbeutete 300.000 Euro bekam 1 Jahr auf BEWÄHRUNG.

STRAFMILDERUNGSGRUND:

Er handelte aus dem völlig verständlichen Tatmotiv heraus,

die nächsten 7 Jahre in der Karibik am Strand zu verbringen.

Sonne

Meer

Palmen

Wellness-Oasen

Und dann geht die Kreuzfahrt weiter

..."

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Ich bin gegen die Todesstrafe. Kein Mensch hat das Recht der anderen Person, dass Leben zu nehmen unabhängig welches Verbrechen es war. Wozu gibt es Gefängnisse bzw. die lebenslange Freiheitsstrafe? Wie viele dies sagen, würden wir nicht besser sein als die Person die zum Beispiel ein Mord begangen hat. In was für einer Welt leben wir wo Mord Gerechtigkeit rechtfertigt. Das wäre grausam wie die Strafttat selbst. Die Person soll lebenslang im Gefängnis bleiben bis zum Tod, denn dafür gibt es diese Strafe und sie ist eine bessere Alternative als die Todesstrafe. In dieser Welt passieren schon sowieso zu viele schlimme Sachen, wenn aber die Justiz und Gerechtigkeit mit dem Tod sympathisiert, dann würde ich überdenken was mit dem gesunden Menschenverstand passiert. Denn die Todesstrafe ist meiner Meinung nach gegen sämtliche moralische, religiöse, ethische sowie menschliche Grundsätze

Kadett02  25.09.2020, 16:48

Lebenslange Freiheitsstrafe ist nicht wirklich lebenslang in Deutschland. Man wird auf unbestimmte zeit eingesperrt, mindestens 15 jahre.

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Ich bin gegen die Todesstrafe, und zwar aus einem ganz einfachen Grund: Kein Mensch sollte das Recht haben, einen anderen umzubringen.

Das soll nicht heißen, dass ich das Bedürfnis dahinter nicht nachvollziehen kann. Würde sich etwa jemand an meinem kleinen Bruder vergehen, könnte es durchaus sein, dass ich Selbstjustiz ausüben würde - aber das muss dann auch dementsprechend bestraft werden.

Dazu kommt noch, dass sie, wenn sie erstmal durch ein System zugelassen ist, schnell missbraucht werden kann. Freiheitsstrafen können wieder aufgehoben werden, was die Todesstrafe angeht, ist das nicht mehr möglich.

Die Todesstrafe ist nicht zur Kriminalitätsbekämpfung erforderlich.

Für alle beliebigen Delikte gilt: Die gesetzlichen Strafrahmen dürfen nicht höher sein, als es zur Kriminalitätsbekämpfung erforderlich ist.

Dies gilt sowohl für die Mindeststrafe als auch für die Höchststrafe.

Ein Problem der Todesstrafe ist bereits der von Dir als Voraussetzung genannte 100%ige Nachweis. Was wenn dieser als erbracht galt und sich dies hinterher - aus welchem Grund auch immer - als falsch erweist? Justizirrtümer gab und gibt es immer wieder. Und dann?

LG Im