Muss ich wirklich zahlen (Strafverfahren)?

Das Ergebnis basiert auf 13 Abstimmungen

Weiteres 62%
Brief ignorieren 23%
Geld bezahlen 15%

14 Antworten

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Ignorieren ist immer ganz schlecht, damit löst sich ds Problem nicht von alleine.

Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast dann geh zu einem Anwalt.

Wenn nicht dann antworte ihnen dass es keinerlei rechtliche Grundlage gibt für diese Forderung, du dieser nicht nachkommen wirst und wenn sie dich nochmal nerven rechtliche Schritte gegen sie einleiten wirst. ggf ist dann Ruhe.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
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Der Kläger kann über das Zivilgericht Schmerzensgeld einfordern

Die Tatsache dass das Strafverfahren eingestellt wurde bedeutet längst nicht, das Du als Verursacher der Verletzung entsprechend in der Haftung stehst. Zivilrecht hat mit Strafrecht eben nichts zu tun.

Allerdings ist es sehr seltsam dass sich gleich eine Inkassobude meldet und Du vorher von der Krankenkasse nichts bekommen hast. Ist das wirklich so?


DerTrollerxd 
Fragesteller
 01.11.2019, 18:37

Ja, ich habe nur Post von dem Inkassounternehmen bekommen. Ich finde es genauso komisch.

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Artus01  01.11.2019, 18:40
@DerTrollerxd

Dann kannst Du immerhin noch die Gebühren abziehen die der Laden verlangt.

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LouPing  01.11.2019, 19:29
@DerTrollerxd

Selbstverständlich mahnen die Kk bei derartigen Fällen nicht selber an, die beauftragen Inkasso-Unternehmen. Ein ganz normaler bürokratische Vorgang.
Zivilrecht - du hast das Opfer, also zahlst du die Behandlung.

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Artus01  01.11.2019, 20:03
@LouPing
Selbstverständlich mahnen die Kk bei derartigen Fällen nicht selber an

Das muessen sie auch nicht.

Der Fragesteller schreibt aber er habe von der KK kein Schreiben erhalten, also auch kein Schreiben in dem die forderung geltend gemacht wurde. Das waere allerdings zunaechst erforderlich gewesen, der Fragesteller kann ja nicht hellsehen.

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LouPing  01.11.2019, 20:07
@Artus01

Ob zivilrechtliche Forderungen im Raum standen kann hier niemand beurteilen, schaut man sich den Ist- Zustand an kann man aber davon ausgehen.

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Artus01  01.11.2019, 20:11
@LouPing

Es geht hier nicht darum was im Raum steht, es geht um die Geltendmachung einer Forderung von der der eventuell Yahlungspflichtige erstmal erfahren muss, bevor man die Inkassokanone laedt. Was ist daran nur so schwer vertaendlich.

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Weiteres

Du hast aber den Schaden verursacht.


DerTrollerxd 
Fragesteller
 01.11.2019, 18:34

Beweis es mir

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sassenach4u  02.11.2019, 09:53
@DerTrollerxd

Du sagst doch selbst: gegenseitige Körperverletzung. Damit gibst du es doch hier zu.

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Geld bezahlen

Da du der Schädiger bist, musst du zahlen. Allerdings scheinst du dann Schreiben der Krankenkasse ingnoriert zu haben. Fakt ist, du hats jemanden geschädigt, verletzt, was eine ärztliche Behandlung erforderlich machte.

Hättest du ihn nicht geschädigt, wären diese Kosten nicht entstanden.

Keiner aus der Solidargemeinschaft muss dafür aufkommen, dass du dich jemanden geschädigt hast, einzig du.

Die Anspruchsgrundlage, aus der sich ein Anspruch auf Schadensersatz für eine Körperverletzung ergibt, ist § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (kurz: BGB). Die Norm besagt, dass derjenige, der in vorsätzlicher oder fahrlässiger Weise Leben, Körper, Gesundheit oder ein sonstiges Rechtsgut verletzt, zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet ist.Der Anspruch auf Schadensersatz wegen einer Körperverletzung geht auf die Krankenversicherung über, sofern diese die Behandlungskosten übernimmt. Dies ergibt sich aus § 116 Absatz 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch – Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (kurz: SGB X). Der Anspruch der Krankenkasse ist dabei übrigens nicht von einer tatsächlichen strafrechtlichen Verurteilung abhängig.