Was darf Polizei beim Handyanbieter für Daten erfragen?
Was darf die Polizei für Daten beim Handyanbieter abfragen? Wenn es sich um eine Prepaid Congstar Karte handelt?Nur auf wem die Nummer läuft also Adresse und Geburtsdatum und ob eine Personalausweisnummer hinterlegt wurde oder auch mehr? Wie Aktivitäten Benutzerkonto, Anrufe, Vertragsdaten?Ohne richterliche Beschluss
7 Antworten
Ohne richterliche Beschluss
Gar nichts.
Das sind alles pers. Daten, die dem Fernmeldegeheimnis unterliegen. Ein Eingriff in dieses Grundrecht ist der Polizei eigenmächtig weitestgehend untersagt. Über einen Eingriff entscheidet bei konkretem Verdacht ein Richter.
Aber dürfen diese nicht Bestandsdaten abfragen? Also auf welchen Namen, Anschrift, ob Personalausweis hinterlegt wurde etc.
Name,Adresse,das gilt bereits für Ordnungswidrigkeiten. In bestimmten Fällen können die Behörden auch persönliche Kennzahlen (PINs) abfragen. Wie das konkret aussieht, legen die Länder in ihren Polizeigesetzen
Bestimmte Fälle, sind dann aber schwerwiegende Fälle. Also wenn es um Terror oder schweren Betrug geht. Mir ist kein Schaden entstanden. Ich dachte die Bestandsdaten dürfen abgefragt werden.
Hallo.
Wenn du mit Untertdrückte Nr. anrufst , können die mit einem Tastendruck die Nummer sehen, dann mit Richterbeschluß schnell den Sendeort ermitteln.
Kommt aber selten sofort, oder 1 Richter + Staatsanwalt sind in der Leitstelle.
Mit Gruß
Bley1914
Das meinte ich nicht. Es geht darum, was sie beim Handyanbieter wie Congstar abrufen dürfen ohne richterlichen Beschluss. Ich bekomme nämlich keine Auskunft von Congstar. Dürfen Sie nur Name, Geb., Personalausweisnummer erfragen oder auch noch andere Dinge?
Je nachdem was der richterliche Beschluss sagt.
Es kann also sein, dass alle vorhandenen Daten mitgeteilt werden müssen.
Ohne richterlichen Beschluss dürfen der Polizei eigentlich garkeine Daten ausgehändigt werden.
Ich dachte aber Bestandsdaten die zur Anmeldung genutzt wurden, ob es einen richterlichen Beschluss geben wird weiß ich nicht, da kein Finanzieller Schaden entstanden ist und ich weiß nicht, wie aufwendig das Ermittlungsverfahren ist und was auch damit für Kosten verbunden sind!?
Je nachdem, welche- vorausgesetzt- eine Straftat, wird sie auch ohne richterliche Anordnung- alles erfragen können- z.B. nach dem Thema " Gefahr im Verzug"
So schwerwiegend ist es nicht, da mir kein Schaden entstanden ist, also nichts finanzielles oder sonstiges, das wird bei mir nicht der Fall sein, da es jetzt eine schwerwiegende Tat ist würde ich sagen.