Frage an die Juristen und Polizisten hier?

3 Antworten

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Wer "Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft" ist, bestimmen die Bundesländer gem. § 152 Abs. 2 GVG in entsprechenden Verordnungen.

Beispielsweise ist es in NRW die "Verordnung über die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft" (hier einzusehen: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=3&ugl_nr=311&bes_id=3448&aufgehoben=N&menu=1&sg=1)

Dort wird sehr detailliert ausgeführt, welche Beamten als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sind. Auch das Alter hat regelmäßig eine Bedeutung.

Sirius66  05.10.2019, 11:30

Da sind alle Ämter/Ränge der Polizei angegeben. Vom PM bis zum KR. Ein Alter finde ich bisher nicht, aber ich schaue nochmal.

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Friedel1848  06.10.2019, 22:33
@Sirius66

Ja hast Recht, auf das Alter wird in § 1 Abs. 3 Nr. 2 zwar abgestellt, aber da geht es nicht um Polizeibeamte.

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Nach 4 Jahren im Polizeivollzugsdienst, jedenfalls bei der Bundespolizei.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Meiner Meinung nach, sobald er Beamter auf Probe ist, ggf erst danach, aber spätestens dann.

Gruß S.