Freund von Anzeigensteller ist Polizist - ist das Befangenheit?
Wenn man von jemanden (fälschlicherweise) angezeigt wird und herausfindet, dass einer der Polizisten, der die Anzeige verwaltet, der Freund/Lebensgefährte der Anzeigenstellerin ist, ist dass dann nicht illegal? Der Polizist müsste sich wegen Befangenheit aus dem Fall zurück ziehen?
8 Antworten
Ein Polizist kann nicht befangen sein, das geht rechtlich gar nicht.
Nur ein Richter kann das sein.
Klar ist das Befangenheit. Was manche Leute hier schreiben ist sehr traurig, keiner hat Wissen aber große backen machen.
Hier die Erklärung:
Ein Grund nach Absatz 1 liegt in der Regel vor, wenn die Beamtin oder der Beamte
- 1.
- selbst durch die zu verfolgende Straftat verletzt ist oder der Tat verdächtigt wird,
- 2.
- Ehegattin oder Ehegatte, Lebenspartnerin oder Lebenspartner, Vormundin oder Vormund oder Betreuerin oder Betreuer der beschuldigten oder verletzten Person ist oder gewesen ist,
- 3.
- mit der beschuldigten oder verletzten Person in gerader Linie verwandt oder verschwägert, in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert ist oder war oder
- 4.
- in der Sache als Richterin oder Richter, Polizeibeamtin oder Polizeibeamter oder Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt tätig gewesen ist.
Der Polizist entscheidet oder urteilt ja nicht, sondern nimmt auf, protokolliert und leitet weiter, etc.
Das geht schon in Ordnung so.
Wenn der Polizist von berufswegen mit weiteren Abklärungen beauftragt oder befasst ist, dann könnte man Befangenheit vermuten. Mehr aber nicht.
Der Polizist schreibt auf, was die Strafantragssteller ihm sagen. Danach unterschreiben beide für die Richtigkeit des Protokolls. Der Polizist ist da nicht befangen.