"Erlaubt" im Sinne des Strafrechts ist dieses Verhalten. Es gibt keine Vorschrift, die diese Praxis unter Strafe stellt. Wenn du also daran denkst, dass man sich durch ein Weiterverkaufen zu überhöhten Preisen strafbar machen würde, dann ist dieser Gedanke nicht richtig.
Im Zivilrecht (d.h. in der Beziehung zwischen den einzelnen Privaten: Veranstalter, Käufer, Zweitkäufer) sieht die Sache etwas anders aus. Hier kann es (negative) Konsequenzen haben, ein Ticket zu einem überhöhten Preis weiterzuverkaufen.
Der Veranstalter kann nämlich in seinen Ticket-AGB ein solches Verhalten untersagen. Das kann dann zur Folge haben, dass sich jemand, der entgegen dieser Vorschrift dennoch Tickets weiterverkauft, schadensersatzpflichtig gegenüber dem Veranstalter macht oder dass der Veranstalter zumindest einen Unterlassungsanspruch gegen den Erstkäufer hat.
Wichtig ist dabei: Nur zwischen demjenigen, der direkt beim Veranstalter solche Tickets erwirbt, geht eine vertragliche Beziehung zu ihm ein. Der Zweitkäufer (oder wer auf anderem Wege ein Ticket erhalten hat) hat keine vertragliche Beziehung zu dem Veranstalter. Verkauft also beispielsweise jemand, der ein Ticket von einem anderen geschenkt bekommen hat, dieses zu einem überhöhten Preis an einen Dritten, so hat der Veranstalter nichts dagegen in der Hand.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Veranstalter gegen ein solches Verhalten unternehmen: Sie können sich in den AGB beispielsweise vorenthalten, derartige Tickets zu sperren. Problematisch hierbei: Es könnten Leute, die selbst auf völlig legalem Weg ein Ticket (und damit das Recht zum Zutritt) erworben haben, ausgeschlossen werden. Das könnte für den Veranstalter im Falle einer Klage dagegen problematisch werden.
Eine andere Möglichkeit (vor allem bei Fußballtickets) ist, Verkäufer solcher Tickets aus dem Verein auszuschließen. Voraussetzung dafür: Der Erstkäufer ist überhaupt Mitglied im Verein.
Noch eine andere Möglichkeit sind personalisierte Tickets. Auch hier gibt es einige rechtliche Probleme. Daneben sind aber auch praktische Probleme vorhanden: Wie will man bei einer Einlasszeit von 2 Stunden beispielsweise 50.000 Fußballfans mit Ausweis kontrollieren, um zu gewährleisten, dass immer nur derjenige das Stadion betritt, der auch auf dem Ticket namentlich erwähnt ist (dieses Problem gab es beispielsweise bei der EM in Frankreich)?
Du siehst, die Sache ist recht schwierig. Verhindern lässt sich eine solche Praxis wohl nie voll und ganz. Für dich als jemand, der gerne ein solches Ticket kaufen würde, gibt es jedenfalls keine Möglichkeit, dagegen rechtlich vorzugehen. Denn: Du hast keinen Anspruch auf den Erwerb eines Tickets.
Es gibt also ein Dilemma: Wer noch ein Ticket haben will, muss wohl oder übel den erhöhten Preis zahlen. Und solange es Menschen gibt, die tatsächlich solche Preise zahlen, wird es auch immer weiter Anbieter geben, die solche Preise verlangen.
Gesetzlich kann und sollte man das Ganze nicht unbedingt regulieren. Das würde die in Deutschland geltende sogannte Vertragsfreiheit zu sehr einschränken, die es gewährleistet, Verträge mit wem und zu welchen Konditionen abschließen zu können, wie man will.