Mit 16 Jahren 300€ ausgeben?

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Wieder mal eine Frage, wo viele Unwissende das Stichwort "Taschengeldparagraph" raushauen, ohne zu wissen, was dieser wirklich bedeutet.

Zunächst der Grundsatz: Mit 16 Jahren bist du beschränkt geschäftsfähig. Das bedeutet: Jedes Rechtsgeschäft, das dir nicht nur einen rechtlichen Vorteil bringt, ist schwebend unwirksam, wenn nicht die Eltern vorher eingewilligt haben.

Es gibt also mehrere Konstellationen:

  • Deine Eltern erteilen dir vor Abschluss des Rechtsgeschäfts die Einwilligung (= vorherige Zustimmung), dieses konkrete Rechtsgeschäft zu tätigen. In diesem Fall darfst du - unabhängig von Preis oder Art der Sache - alles kaufen. Fragst du also deine Eltern, ob du dir das Kleidungsstück für 300 Euro kaufen darfst und du erhälst ihre Zustimmung, so steht einer Wirksamkeit des Kaufvertrags nichts im Wege.
  • Deine Eltern wissen nichts von dem Rechtsgeschäft. In diesem Fall ist das Geschäft "schwebend unwirksam". Das bedeutet, es wird wirksam, wenn deine Eltern ihre Genehmigung (= nachträgliche Zustimmung) erteilen. Bis dahin ist es in einem Schwebezustand. Verweigern sie ihre Zustimmung, so ist das Geschäft nichtig.
  • Der sogenannte Taschengeldparagraph, § 110 BGB, ist im Prinzip nichts anderes als ein spezieller, gesetzlich extra geregelter Fall der vorherigen Zustimmung, also der Einwilligung durch die Eltern. Er besagt nämlich, dass der Minderjährige mit den Mitteln, die ihm entweder seine Eltern oder Dritte mit der Zustimmung der Eltern zur freien Verfügung überlassen haben, tun und lassen kann, was er will. Die Eltern erteilen also sozusagen eine General-Einwilligung. Auch hier ist der genaue Preis irrelevant. Voraussetzung ist nur, dass der Minderjährige den Kaufpreis "bewirkt", d.h. voll bezahlt (ausgeschlossen: Ratenzahlung) - und zwar mit den oben genannten Mitteln. Bekommt er also lediglich 50 Euro Taschengeld im Monat, spart das aber 6 Monate lang, so kann er ohne Probleme ein Kleidungsstück für 300 Euro kaufen. Die Eltern können ihre generelle Zustimmung übrigens auch einschränken (zB bestimmte Geschäfte verbieten) mit der Folge, dass diese Geschäfte dann nach Punkt 2 behandelt werden.


Also: Du kannst mit 16 ein solches Kleidungsstück wirksam erwerben, wenn entweder deine Eltern in das konkrete Geschäft vorher einwilligen, sie es nachträglich genehmigen oder sie dir Geld zur freien Verfügung überlassen haben, mit dem du diesen Kauf tätigst. Die Höhe des Kaufpreises ist dabei in allen Varianten völlig egal.


leoll  02.11.2016, 23:49

Danke! Ich verstehe nicht, wieso so viele Personen mit Halbwahrheiten um sich werfen, nur weil sie den §110 schon einmal i.V.m. Taschengeld gehört haben. Besser kann man es kaum zusammenfassen. 

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Ja, solange du die Leistung mit Mitteln (also den 300€) bewirkst, die dir zur freien Verfügung überlassen wurden (z.B. von der Oma, den Eltern).

Hallo,

mit 16 bist du noch nicht voll geschäftsfähig und es ist gesetzlich geregelt was du ausgeben darfst. Schau mal ob dir der Link hier weiter hilft: http://www.kindersache.de/bereiche/deine-rechte/fragen-rechte-konkret/artikel/taschengeldparagraph

Wenn nicht google einfach mal nach Taschengeldparagraph

Gruß


Wieso solltest du das nicht dürfen? Wenn es dein Geld ist und du dir das leisten kannst, dann viel Spaß 

PatrickLassan  03.11.2016, 07:57

Wieso solltest du das nicht dürfen?

Schon mal etwas von 'beschränkter Geschäftsfähigkeit' gehört?

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Wenn es Dein Geld ist schon. Aber man muss nicht alles tun, was man darf. Überleg erst noch mal ein paar Tage. Und wenn Du dann noch immer den Wunsch hast, genau dieses Kleidungsstück haben zu müssen... na dann...!