A.C.A.B./1312- Profilbild bei Facebook strafbar?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, das ist grundsätzlich nicht strafbar - du kannst es also als Profilbild benutzen.

Zwar kommt hier eine strafbare Beleidigung, § 185 StGB, in Betracht. Gerade im Zusammenhang mit Fußballspielen kam es des öfteren zu Anzeigen und auch Verurteilungen wegen Beleidigung durch das Tragen von Klamotten oder Bannern mit einer solchen Aufschrift.

Das Bundesverfassungsgericht hat dieser Rechtsprechung allerdings den Riegel vorgeschoben. Der Grund ist, dass eine Beleidigung unter einer Kollektivbezeichnung nur dann strafbar ist, wenn sie sich eindeutig an einen klar abgrenzbaren und zahlenmäßig überschaubaren Personenkreis richtet. Das ist bei der Aussage "ACAB" aber nicht der Fall - jedenfalls dann nicht, wenn dieser Schriftzug lediglich auf Klamotten herumgetragen wird.

Strafbar kann allerdings ein solches Verhalten werden, wenn sich eine Person mit einem solchen T-Shirt absichtlich in die Nähe von Polizisten begibt und ihnen diesen offensichtlich diesen Spruch präsentieren will. Denn in diesem Fall bezieht sich die Beleidigung nicht mehr abstrakt auf alle Polizisten weltweit, sondern individualisert die betreffende Polizistengruppe.

Das ist bei einem Facebook-Profil in der Form allerdings nicht denkbar. Möglich erscheint höchstens, dass du beispielsweise Polizisten in deinem Bekanntenkreis hast und aus den Umständen eindeutig hervorgeht, dass du diese Polizisten mit dem Profilbild meinst. In diesem Fall könnte man über eine Strafbarkeit diskutieren.

Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, dann lass es bleiben. Es ist nie auszuschließen, dass sich irgendein Polizist auf den Schlips getreten fühlt und dich anzeigt. In diesem Fall musst du zumindest mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen dich rechnen - selbst wenn am Ende nichts dabei herauskommt bzw. die Sache eingestellt wird oder du freigesprochen wirst.

Also ein Banner mit dieser Aufschrift in einem Stadion wäre eine Kollektivbeleidigung, und somit strafbar. 

Im Facebookprofil sollte dies aber anders aussehen. 

Aber im Zweifelsfall lass es einfach sein. 

DrJohnCaine 
Fragesteller
 18.05.2017, 08:52

Habe grade im Bild gesehen, dass es nicht das Acronym ist, sondern ,,All Cops Are Bastards" ausgeschrieben ist. Und ,,1312" steht darüber 

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coonicon1  18.05.2017, 09:07

Nur als Anmerkung:

So ein Banner im Stadion wird heutzutage nur machmal als Beleidigung nach § 185 StGB aufgefasst und nicht als Kollektivbeleidigung.

Eine Kollektivbeleidigung bleibt nämlich meist straffrei, da §185 StGB voraussetzt, das die angegriffene Personengruppe überschaubar groß ist.

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