In wie viel facher Ausfertigung macht die Staatsanwalt bei einer Anzeige?

5 Antworten

Gemeint ist, dass der Vorgang dem Amtsgericht bzw. einem Richter zur Entscheidung vorliegt. Natürlich hat die Staatsanwaltschaft ebenfalls eine Ausfertigung, nur nutzt das im Moment nichts.

atlas111 
Fragesteller
 01.01.2020, 14:46

Mir wurde aber von der Staatsanwaltschaft gesagt, dass die Sache ans Amtsgericht abgegeben wurde und sie keinen Vorgang oder Akte haben.

Ja wat denn nu?

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atlas111 
Fragesteller
 01.01.2020, 14:56
Warum schreibt furbo folgendes?
Liegt das nicht in mehrfacher Ausfertigung vor?

Nein.

Es gibt eine Strafakte. Wenn jede am Verfahren beteiligte Institution eine eigene Akte führen würde, hätte man zum Schluss x-verschiedene Akten, die nicht übereinstimmen.

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PatrickLassan  01.01.2020, 14:57
@atlas111

Ich habe Furbos Antwort gelesen und er hat wahrscheinlich recht und ich nicht. Und?

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In Strafsachen wird bei der Staatsanwaltschaft eine Akte pro Verfahren angelegt. Ist die Staatsanwaltschaft mit ihrer Arbeit fertig, wird diese eine Akte an das Amts- bzw. Landgericht weitergeleitet.
Ist das Amts- oder Landgericht anschließend mit ihrer Arbeit fertig, gibt es die Akte zurück an die Staatsanwaltschaft.
Solange sich die Akte aufgrund des Verfahrenss beim Amts- oder Landgericht befindet, bringt es nichts, die Staatsanwaltschaft nach dem Stand des Verfahrens zu fragen.
Nachzulesen ist all das in den Verwaltungsvorschriften für das jeweilige Bundesland.

Liegt das nicht in mehrfacher Ausfertigung vor?

Nein.

Es gibt eine Strafakte. Wenn jede am Verfahren beteiligte Institution eine eigene Akte führen würde, hätte man zum Schluss x-verschiedene Akten, die nicht übereinstimmen.

atlas111 
Fragesteller
 01.01.2020, 14:52

ok. Deine Antwort hebt sich jetzt von den anderen ab. Also es gibt definitiv nur eine Akte? Oder gibts neben der Strafakte eine andere Akte mit gleichem Inhalt aber anderem Namen?

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furbo  01.01.2020, 15:05
@atlas111

Die Polizei hat noch eine eigene Akte. Die repräsentiert aber nur den Vorgang bis zur Abgabe an die StA.

Die Originalakte pendelt zwischen StA, Gericht und Polizei hin und her.

Es gibt sicherlich noch weitere Kopien der Akte. Der RA forderte das Original an und macht sich Kopien. Wenn es zur Anklage kommt, dürfte sich der StA, der Sitzungsdienst hat, ebenfalls ein paar Kopien machen. Aber nur eine, die Originalakte, hat sämtliche Aktenbestandteile drinne.

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atlas111 
Fragesteller
 01.01.2020, 15:08
@furbo

Dass man das nicht digital hin und herschicken kann, verstehe ich nicht. Hat mit Umweltschutz nichts zu tun.

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furbo  01.01.2020, 15:28
@atlas111

Aktenbestandteile kann man digital hin- und herschicken. Aber die Strafakte ist immer noch in Papierform. Vieles ist handschriftlich. Wie sollte denn der Beschuldigte z.B. unterschrieben? Die Akte muss absolut dokumentenecht sein, das ist bei digitalem Versand nicht möglich.

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atlas111 
Fragesteller
 01.01.2020, 14:55

Warum schreibt PatrickLassan folgendes:

"Gemeint ist, dass der Vorgang dem Amtsgericht bzw. einem Richter zur Entscheidung vorliegt. Natürlich hat die Staatsanwaltschaft ebenfalls eine Ausfertigung, nur nutzt das im Moment nichts."

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Es geht dabei nicht um irgendwelche Kopien/Ausfertigungen, sondern um Entscheidungen.

atlas111 
Fragesteller
 01.01.2020, 14:48

Mir wurde aber von der Staatsanwaltschaft gesagt, dass die Sache ans Amtsgericht abgegeben wurde und sie keinen Vorgang oder Akte haben.

Hat die Staatsanwaltschaft die Akte oder hat das Amtsgericht die Akte oder beide, das war meine Frage

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florestino  01.01.2020, 14:49
@atlas111

Selbst wenn die Staatsanwaltschaft eine Kopie der Akte hätte, würde das nichts nützen, solange eine Entscheidung des Amtsgerichts aussteht.

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nein, es gibt nur eine Akte und die liegt beim Amtsgericht.