Gibt die Staatsanwaltschaft Auskunft mit Aktenzeichen?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

§ 475 StPO enthält die gesetzliche Grundlage für die Informationsübermittlung aus Strafakten an Private. Das bedeutet, dass dir als beteiligte Person das Recht auf Auskunft zusteht, jedoch gemäß Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG.7 des BVerfG, keinerlei Akteneinsicht bei fehlender Vorladung, oder Einschaltung eines Anwaltes.

LG

Natimichl 
Fragesteller
 29.10.2019, 15:29

Vielen Dank. Akteneinsicht brauche ich nicht, wollte nur wissen, was dabei rausgekommen ist

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Stanson  29.10.2019, 15:35
@Natimichl

Das wird ihnen sicherlich auch übers Telefon gesagt werden. Unter Umständen wird ihnen lediglich mitgeteilt, dass Sie sich keinerlei Sorgen mehr machen müssen, aber in jedem Fall erhalten Sie mit dem Aktenzeichen und ihren persönlichen Daten die benötigten Informationen :)

LG

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Minijobopa  29.10.2019, 15:37
@Natimichl

naja, und was du wissen möchtest steht in der Akte.

Warte ab was sie dir schreiben und fertich, und wenn nix kommt kommt eben nix.

Oder geh zur Staatsanwaltschaft, da läuft alles zusammen.

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Natimichl 
Fragesteller
 29.10.2019, 15:40
@Minijobopa

Der Fall ist doch schon abgeschlossen und die Info hätte schon erfolgen sollen, deshalb würde ich morgen mal bei der Staatsanwaltschaft anrufen und nachfragen, da ich eben die Info nicht erhalten habe.

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Stanson  29.10.2019, 15:45
@Minijobopa

Auf ein Schreiben zu warten ist die faule Lösung, kann man machen, muss man aber nicht :). Er/Sie möchte sich lediglich keine Sorgen mehr machen, verständlich. Aber das er/sie anruft, wurde ja bereits erwähnt.

LG

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Natimichl 
Fragesteller
 29.10.2019, 15:57
@Stanson

Vielen Dank. Sie kennen sich aber gut aus. Sind sie in den Bereich tätig?

Auf mich wurde eine Prepaidkarte zugelassen. Diese habe ich sperren lassen.

Ein Bekannter hat mit einen Facebook Fakeaccount geschrieben, von dem hat er die Nummer bekommen. Diese hat er bei der Polizei prüfen lassen, weil er belästigt wurde durch den Account.

Die Karte läuft auf mich. Eine Personalausweis ist nicht hinterlegt da die Registrierung bereits 2017 war wo dies noch keine Pflicht war. Ich stand im Dachtverdacht das gemacht zu haben.

Die Karte läuft auf mich also bin ich tatverdächtig.

Über den Messenger wurden Bilder von der Fremden Person gesendet (Originalprofile haben wir herausgefunden wem diese gehören), Nacktbilder aus dem Internet (der Bekannte hatte aber welche angefordert bzw. hat gesagt sende mir etwas) und auch Beleidigungen und Drohungen geäußert, er hat allerdings auch gedroht und die Person etwas gereizt.

Ich habe dann Unterlagen angefortet beim Anbieter und dies der Polizei gegeben.

Unterlagen vom Fakeaccount haben wir aber nicht eingereicht nur wegen der Prepaidkarte.

So kurze Schilderung vom Fall. Und der ist eben abgeschlossen, aber es hat keinerlei Info gegeben.

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Stanson  29.10.2019, 16:04
@Natimichl

Ich bin in der Tat in diesem Berufsfeld tätig, Rechtsanwalt für Privatrecht nennt man das :D Zu deinem Fall: Im Bezug auf Haftung ihrerseits würde ich mir keinerlei Sorgen machen, da Sie sonst ein bezügliches Schreiben oder direkt eine Vorladung erhalten hätten. Da ich davon ausgehe, dass Sie ihren Chatverlauf auf Facebook noch vollständig haben und somit beweisen können, dass Sie nicht der Verfasser dieser nachrichten sind, mache ich mir da keinerlei Sorgen.

Auch bezüglich der Prepaidkarte nicht. Sie haben Sie sperren lassen und es gibt keinerlei dokumentarische Hinweise darauf, dass Sie die Karte genutzt haben, da Sie ihren Ausweis ja nicht vorlegen mussten (bei der Aktivierung der Karte).

Der Anruf bei der Staatsanwaltschaft wird ihnen da aber genaueres zu sagen können :)

LG

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Natimichl 
Fragesteller
 29.10.2019, 16:13
@Stanson

Das ist mal eine sehr genaue Aussage. Ich habe den Chat noch bzw. die Person hat sich gelöscht, also kann ich da nicht mehr alles zeigen, aber wie sollte es beweisen, dass ich es nicht war der Verfasser? Ich weiß nicht in wieweit Facebook Daten herausgibt IP Adressen oder auch der Mobilfunkanbieter, dass man hier etwas verfolgen gekonnt hätte? Ausweis wurde keiner Hinterlegt nur meine Daten wurden eingegeben.Aber kann das nicht irgendwie über den Mobilfunkanbieter IMEI und IP ermittelt werden oder ist der Aufwand dafür dann zu groß? Weil es ja eine "Nichtigkeit" ist ?

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Stanson  29.10.2019, 16:19
@Natimichl

Solcherlei "Trackingvorgänge" würden nur bei einem Gerichtsverfahren und unter Vorliegen eines Gerichtsbeschlusses durchgeführt werden. Wie Sie schon sagten, da es eine Nichtigkeit ist (wie es den Anschein macht) wird diesbezüglich nichts mehr kommen aufgrund der fehlenden Pflicht sich vor Gericht zu verteidigen.

Wären Sie vorgeladen wurden, wäre das nochmal etwas anderes :)

LG

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Natimichl 
Fragesteller
 29.10.2019, 16:28
@Stanson

Das muss dann die Staatsanwaltschaft beauftragen, damit hier überhaupt was gemacht wird. Passiert ist nichts bezüglich der Prepaidkarte, also kein Schaden ist entstanden.

Wenn es aber trotzdem heißen wurde, ich war es, dann hätte ich ja sicherlich Info bekommen? Der Polizist hat ja auch ermittelt und bisschen was herausgefunden hat er gesagt gehabt. Kann es sein, dass der Bekannte Info bekommen hat und ich nicht. Der Fall ist auf beide Namen gelaufen, also war praktisch zusammengehangen

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Natimichl 
Fragesteller
 30.10.2019, 09:35
@Stanson

die Akte wurde schon weggelegt!? Sie sendet die Info jetzt nochmal raus.

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Ja ruf mal an, dann weisst du es. Wir wissen weder worum es da geht noch inwiefern du da involviert warst.

Natimichl 
Fragesteller
 29.10.2019, 15:22

Auf mich wurde eine Prepaidkarte zugelassen mit meinen Daten (kein Schaden) wurde auch kein Perso hinterlegt, da es schon länger her war bevor die Pflicht war, da ich es nicht war habe ich Anzeige erstattet gegen Unbekannt. Sind erst drauf gekommen da ein Kumpel eine Nummer hatte und damit zur Polizei ist und die ist auf mich gelaufen. War in Verbindung mit einen Facebook Account der die Nummer gegeben hat.

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Natimichl 
Fragesteller
 29.10.2019, 15:32
@qugart

ja wahrscheinlich, aber wäre trotzdem interessant, wenn es schon abgeschlossen wurde, was dabei herausgekommen ist

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Kann so schlimm nicht gewesen sein, deine "Missetat" der Fall ist abgeschlossen und du solltest in Ruhe abwarten bis du das schriftlich bekommst.

Strafe haste keine zu erwarten.

Natimichl 
Fragesteller
 29.10.2019, 15:25

Ich war es nicht. Ich habe es Angezeigt und wollte wissen, ob da schon etwas rausgekommen ist. Da der Polizist gemeint hat das war schon dort und die Info ist schon raus, habe aber nichts bekommen.

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Minijobopa  29.10.2019, 15:30
@Natimichl

Zwei Möglichkeiten: Entweder kommt ein Nachricht von der Staatsanwaltschaft dass das Verfahren eingestellt wurde, oder es kommt eine Vorladung vom Gericht zu Zeugenaussage.

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Natimichl 
Fragesteller
 29.10.2019, 15:33
@Minijobopa

Der Fall ist laut Polizei schon abgeschlossen, aber ich als Anzeigensteller, habe keinerlei Info bekommen. Der Polizist hat gemeint, dass es schon abgeschlossen ist und ich eigentlich hätte Info erhalten müssen

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wenn es lt.Polizei abgeschlossen ist , ist doch gut. Ich würde keine schlafenden Hunde wecken

Natimichl 
Fragesteller
 29.10.2019, 15:25

Aber ich war doch der Antragsteller. Deshalb möchte ich doch wissen was dabei rausgekommen ist!?

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Natimichl 
Fragesteller
 29.10.2019, 15:28
@Leisewolke

oh ja da hast du recht, aber ich habe diese mit Ersattet.

Auf mich wurde eine Prepaidkarte zugelassen mit meinen Daten (kein Schaden) wurde auch kein Perso hinterlegt, da es schon länger her war bevor die Pflicht war, da ich es nicht war habe ich Anzeige erstattet gegen Unbekannt. Sind erst drauf gekommen da ein Kumpel eine Nummer hatte und damit zur Polizei ist und die ist auf mich gelaufen. War in Verbindung mit einen Facebook Account der die Nummer gegeben hat.

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Natimichl 
Fragesteller
 29.10.2019, 15:33
@Leisewolke

Ich rufe morgen dort mal an und frage mal nach, was dabei herausgekommen ist bzw. ob sie mir überhaupt Auskunft erteilen, aber müssten sie denke ich schon

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Auskunft wirst du bekommen.

Wurde wohl einfach wegen Geringfügigkeit eingestellt. Oder eben weil gar kein hinreichender Tatverdacht vorlag. Oder aber es gab auch kein öffentliches Interesse.

Natimichl 
Fragesteller
 29.10.2019, 15:24

Keine Ahnung!? Oder hat die Info nur mein Kumpel bekommen!? Wir waren aber beide Antragsteller und der Polizist meinte müssten schon Info bekommen haben, ich weiß nicht ob er auch einsehen hätte können was dabei raus kam?

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qugart  29.10.2019, 15:26
@Natimichl

Rechtsauskunft kannst du bei einem Anwalt einholen.

Oder aber du rufst einfach an.

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Natimichl 
Fragesteller
 29.10.2019, 15:27
@qugart

Rechtsanwalt hatte ich keinen für den Fall. Ich werde morgen da einfach mal anrufen oder darum bitten, dass sie es vielleicht mit der Post senden, wenn sie keine Info am Telefon geben können.

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