Lieber Teilzeitbaum,

du hast natürlich Recht, mit 13 ist der Geschlechtsverkehr auf jedenfalls noch verboten.

Eine Anzeige hätte hier trotz der Videos vermutlich wenig Erfolg, da die Person vor Gericht, bow vor der Polizei eine Aussage machen müsste, dass es tatsächlich zu einer physischen und/oder geistlichen Schädigung ihrerseits kam, welche sie vermutlich nicht machen wird...

Solche Fälle sind enorm schwierig aufzuarbeiten und überhaupt vor Gericht zu bringen und wenn der einzige Zeuge nicht mitspielt aufgrund der Einbildung verliebt zu sein, dann ist es unmöglich etwas auszurichten...

Was du aber machen könntest ist es den Eltern der Kinder zu erzählen oder zu einem Staatsanwalt gehen, da dieser die Möglichkeit hat bei Beziehungen die sexuelle Handlungen umfassen rechtlich aufzulösen, wenn mindestens eine beteiligte Person unter 18 ist.

Es würde dann ein Kontaktverbot ausgesprochen werden und mehr.

LG

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Hallo,

§ 475 StPO enthält die gesetzliche Grundlage für die Informationsübermittlung aus Strafakten an Private. Das bedeutet, dass dir als beteiligte Person das Recht auf Auskunft zusteht, jedoch gemäß Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG.7 des BVerfG, keinerlei Akteneinsicht bei fehlender Vorladung, oder Einschaltung eines Anwaltes.

LG

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Also auch der neue Spiderman wurde von einer Spinne gebissen, wird im 2. Teil sogar kurz drüber gesprochen.

Tatsächlich hast du aber Recht, die Netze werden bei dem neuen Spiderman nicht mehr direkt über die Haut, sondern über den Anzug verschossen, sollte dieser leer gehen (passiert im 2. Teil) kann Spiderman sich nicht mehr wehren.

Der Anzug sorgt also zwar für seine Kräfte in diesem Sinne, jedoch ist der übernatürliche Spinnensinn den Peter hat, vom Spinnenbeins und nicht vom Anzug :)

LG

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