Soll ich zur Polizei oder ihr Hilfe anbieten?
Hallo :)
ich bin w/14
Ich hab mich vor kurzem von meinem Ex- Freund getrennt da er sich in eine andere verliebt hat und ich nicht gut genug für ihn wäre weil ich eine kleine Oberweite habe und damals (da war ich noch 13 und er 14) ich nicht mit ihm schlafen wollte. Er hatte schon noch in unserer Beziehung eine andere Freundin und die waren dann „offiziell“ zusammen. Das Mädchen ist 13(wird nächstes Jahr 14)…
Seitdem schickt er mir Videos wie die Sex oder einfach mal ein Nacktbild. Ich reagiere schon gar nicht mehr drauf weil es mich eigentlich nicht interessiert. Vor einigen Tagen hat mein bester Freund die beiden im Kino auf Toilette erwischt. Neben ihm wirkt sie immer so als würde sie nicht glücklich sein… und bei den Videos die er mir geschickt hat hat sie manchmal sogar geweint. Es sah einfach so aus als würde es ihr nicht gefallen.
Mir und meinen Freunden gegenüber ist sie aber wie mein Ex. Ich denke sie mag uns nicht. Aber ich mache mir sorgen um sie.. da ich bei ihr auch manchmal blaue Flecken entdeckt habe. Ich weiß ich sollte mich in sowas nicht einmischen aber ich hab echt kein Gutes Gefühl..
- sollte ich sie mal darauf ansprechen oder soll ich mich an die Polizei wenden?
- darf man mit 13 schon Sex mit einem 14 Jährigen haben? Ich glaube nicht.
- Wie kann ich ihr vll helfen ohne das die Polizei kommt?
7 Antworten
Lieber Teilzeitbaum,
du hast natürlich Recht, mit 13 ist der Geschlechtsverkehr auf jedenfalls noch verboten.
Eine Anzeige hätte hier trotz der Videos vermutlich wenig Erfolg, da die Person vor Gericht, bow vor der Polizei eine Aussage machen müsste, dass es tatsächlich zu einer physischen und/oder geistlichen Schädigung ihrerseits kam, welche sie vermutlich nicht machen wird...
Solche Fälle sind enorm schwierig aufzuarbeiten und überhaupt vor Gericht zu bringen und wenn der einzige Zeuge nicht mitspielt aufgrund der Einbildung verliebt zu sein, dann ist es unmöglich etwas auszurichten...
Was du aber machen könntest ist es den Eltern der Kinder zu erzählen oder zu einem Staatsanwalt gehen, da dieser die Möglichkeit hat bei Beziehungen die sexuelle Handlungen umfassen rechtlich aufzulösen, wenn mindestens eine beteiligte Person unter 18 ist.
Es würde dann ein Kontaktverbot ausgesprochen werden und mehr.
LG
zeigt ihn definitiv an. da ist nicht nur ein aspekt der strafrechtlich relevant ist sondern gleich mehrere.. und moralisch erst recht. sie mag dich vermutlich nicht weil du eben die "Ex" bist und er vermutlich schlecht vor ihr über dich redet. Aber das wird sich auch alles klären wenn sie hilfe bekommt...
Man darf mit 13 keinen Sex ahben,da aber nicht strafmündig hat es keine Folgen,wenn Du da Sorgen hast das es nicht freiwillig ist dann kannst Du Dich auch einmal an das Jugendamt wenden,Polizei geht aber auch.
Das Gesetz dient dem Schutz von Kindern. Ein Kind kann nicht gegen sein eigenes Schutzgesetz verstoßen. Wären beide 13, wäre keiner strafbar. Da er aber 14 ist, ist nur er es.
Der Bengel macht sich strafbar. Das hätte er sich schon bei dir gemacht. Du könntest ihn anzeigen. Ob du es machst, ist deine Entscheidung. Letztendlich fehlt es an einem Beweis, dass der Geschlechtsverkehr tatsächlich stattgefunden hat.
Edit: ich lese gerade, der Doofkopp hat dir ja Beweise per Video geschickt.
Red mit deinen Eltern, die werden wissen, was zu tun ist.
Und wenn du sie kennst, sag ihr dass er Nacktfotos von ihr verschickt.
Der 14-jährige ist aber strafmündig.