Kann sie die Leute für Nacktvideos anzeigen?
Ich versuchen es so konkret wie möglich zu beschreiben:
Ein Mädchen aus meinem Jahrgang (13 oder 14)
Hat Videos wo sie sich "ihren Motor poliert" an ihre (nun Ex) Freund verschickt. Der hat diese Videos dann weiter verschickt. Das war im Umlauf (die Situation spielte sich vor 2 Tagen ab)
Wen könnte sie dafür alles anzeigen, kann die das überhaupt und was wären die strafen?
6 Antworten
Bin kein Jurist, aber ich nehme an, dass in so einem Fall StGB 201a Abs. (2) zur Anwendung käme, d.h. jeder, der so ein Video teilt, also anderen zugänglich macht, dürfte dafür zur Rechenschaft gezogen werden können (sofern er strafmündig ist). Im Erwachsenenstrafrecht also bis zwei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Was daraus im Jugendstrafrecht gemacht wird, weiß ich nicht. Aber ein Grund zur Anzeige wäre das auf jeden Fall.
Sie kann jeden anzeigen dem sie es nicht persönlich geschickt hat. (Briefgeheimnis zählt auch bei WhatsApp)
Jeder, das Video ungefragt bekommen hat kann nichts dafür im Gegenteil es zählt sogar als sexuelle Belästigung jemand anderem ungefragt derartiges Material zukommen zu lassen.
Auf jedenfall den Ex anzeigen. Es war für ihn bestimmt und er hat es verbreitet.
Ja den kann sie anzeigen. Verbreitung und Besitz von Kinderpornografie und halt recht am eigenen Bild und so einen Pipapo. Ganz sicher anzeigen. Sowas geht gar nicht, tut mir echt leid, dass ihr Vertrauen so missbraucht wurde!
Stimmt, hätte sie nicht machen müssen. Das gibt ihrem Ex aber noch lange nicht das Recht, so ein Video anderen Leuten zugänglich zu machen. Das ist eine Straftat, die entsprechend geahndet werden kann (und hoffentlich auch wird).
Sie ist hier das Opfer der Situation, schieb die schuld nicht auf sie. Türlich hätte sie es nicht machen müssen, aber sie wollte es und hat ihm vertraut. Er hätte allerdings gar nicht so bescheuert sein sollen und die Videos verschicken sollen? Die schuld liegt voll und ganz bei ihm und nicht bei ihr.
Die hätt's ja nicht machen müssen