Wird bei erstatteter Anzeige wegen Beleidigung der Täter benachrichtigt?!

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich würde mich an deiner Stelle ja erstmal alleine mit dieser Person beschäftigen. Schreib dem Kollegen (?) eine gute, sachliche E-Mail mit der Aufforderung, die Beleidigungen einzustellen. Sollte der Kollege dies nicht tun, würde ich mich mit dieser schriftlichen Aufforderung an die nächst höhere Instanz wenden (deinen Chef zum Beispiel).

tamusi447 
Fragesteller
 01.07.2014, 21:33

Vielen lieben Dank, aber das war nicht das erste Mal. Ich habe ihm schon einmal vor, ungefähr zwei Monaten eine E-Mail geschrieben, weil es zu so einer Situation kam. Trotzdem Dankeschön. :)

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mir geht es nur darum, dass die Person eine Art "Brief" oder "Benachrichtigung" erhält

Hältst Du das denn für sinnvoll??

Der Lerneffekt beim Täter wäre dann: ich habe jemanden beleidigt (=eine Straftat begangen), wurde angezeigt und es ist nichts passiert .... das Ergebnis also: das was ich getan habe war richtig oder zumindest nicht so schlimm. Die Person wird deshalb dann sicherlich nicht ihr Verhalten überdenken und nie mehr irgendwelche Leute beleidigen.

tamusi447 
Fragesteller
 01.07.2014, 22:41

Dankeschön! :)

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Üblicherweise wird der Beschuldigte zu einem Tatvorwurf befragt, wenn eine Anzeige vorliegt und ermittelt wird.

tamusi447 
Fragesteller
 01.07.2014, 21:50

Danke! :)

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Zuckerwatte00  02.07.2014, 00:26

Und erst nach seiner Vernehmung entscheidet die Staatsanwaltschaft ob das Verfahren eingestellt wird oder nicht.

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Beleidigung ist ein Antragsdelikt ! Zur Verfolgung kann nur der Betroffene einen Antrag stellen !

wenn dir die person mit name und adresse bekannt ist (wovon ich ausgehe), dann wird eine anzeige weitergeleitet. anders wäre es, wenn du anzeige gegen "unbekannt" erstattest.

eine anzeige ist aber eine strafrechtliche maßnahme, d.h. wenn das verfahren wg, geringfügigkeit eingestellt bzw. erst gar nicht bearbeitet wird, erhält der angezeigte auch keinen "brief".

du musst also das ganze paket nehmen und kannst das verfahren nicht selbst steuern bzw. aufsplitten in: brief ja, verfahren nein.

entweder, die anzeige wird als relevant eingestuft, dann erhält der angezeigte eine benachrichtigung und das verfahren läuft.

oder die anzeige wird als geringfügig eingestuft, dann gibt´s weder brief noch verfahren.

ich verstehe schon, dass du möchtest, dass derjenige einen warnschuss bekommt. aber dann musst du leider auch die ganze suppe auslöffeln, jedenfalls in bezug auf eine anzeige.

anders sieht es bei einer privatklage aus. da kannst du den anwalt mit einem schriftstück beauftragen, dass die ´zielperson´ ein bestimmtes verhalten zu unterlassen hat. manchmal ist das durchaus wirkungsvoll! und du kannst selbst steuern, wie weit du gehen möchtest. kostet zwar was, aber mit dem anwalt kannst du i.d.r. in ruhe besprechen, um was es dir geht.

ich weiß aus eigener erfahrung, dass nach einem anwaltsschreiben immer ruhe im karton war und nie wieder was kam.

tamusi447 
Fragesteller
 01.07.2014, 22:10

Vielen lieben Dank! :)

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