Darf ein Polizist bei einer Alkoholkontrolle ein Foto von meinem Führerschein machen?

Guten Abend!

Mein Arbeitskollege hat mich heute nach dem er mit dem Auto auf dem Heimweg war angerufen und mir erzählt das er in eine Polizeikontrolle gekommen ist.

Am Anfang kam der Sandart, also Führerschein, Zulassungsschein, Erste-Hilfe-Set, und Warnweste.

Dann kam die frage ob er was getrunken hat und er antwortete Wahrheitsgetreu das er zum Mittagessen 2 mal 0,5l Bier getrunken hat. Die Kontrolle fand um 17:15 Uhr statt. Das erste Ergebnis war 0,20 und das zweite Ergebnis war 0,18.

Anschließend hat er seinen Führerschein mit seinem Mobiltelefon abfotografiert und ihn einen dritten Test machen lassen. Worauf er dann meinen Kollegen gefragt hat ob er nicht jemanden kenne der ihn abholen kann und nicht zugeben will, dass er mehr getrunken hat als er gesagt hat und es besser und billiger für ihn wäre wenn er es gestehen würde. Mein Kollege blieb dabei das er nur 2 mal 0,5l Bier getrunken hat und durfte nach 45 Minuten ohne ein Bußgeld zu bezahlen endlich weiterfahren.

Dass der Polizist ihm nach dem dritten Test (bevor er ihm das Ergebnis des Tests sagte) einreden wollte, dass er zugeben soll das er zuviel trank, obwohl dem nicht so war Fragwürdig ist, glaube ich nicht, dass dies verboten ist.

ABER in dem Zeitalter von Unmengen an Datenschutzrichtlinien frage ich mich ob es einem Polizisten erlaubt ist ein Foto von einen Ausweis mit einem Mobiltelefon aufzunehmen, auf dem sich unzählige App's befinden die automatisch Zugriff auf deine Galerie haben erlaubt ist.

Als Zivilist weis man ja nicht ob der Herr Polizist das Foto mit einem gesicherten Firmen-Mobiltelefon oder dem privaten Mobiltelefon gemacht hat.

Immer wenn ich von der Polizei überprüft/kontrolliert wurde, dann wurden meine Daten via Notizblock und Kugelschreiber aufgenommen oder über Funk weitergegeben, aber nie wurde ein Foto einer meiner Ausweise gemacht.

Darum auch meine Frage ob die Polizei einen Führerschein oder Personalausweis fotografieren darf.

MfG

Thokuros

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Als Zivilist weis man ja nicht ob der Herr Polizist das Foto mit einem gesicherten Firmen-Mobiltelefon oder dem privaten Mobiltelefon gemacht hat.

Richtig, das weiß man nicht. Aber willst Du deshalb allen Polizeibeamten unterstellen, dass sie die Fotos mit ihrem privaten Mobiltelefon erstellt haben und dabei gegen einen Erlass oder eine Datenschutzrichtlinie verstoßen haben?

Inzwischen ist kaum noch ein Polizeibeamter in Deutschland ohne dienstliches Mobiltelefon unterwegs.

In den Niederlanden werden bereits seit über vier Jahren Pässe, Ausweise und Führerscheine per dienstlichem Smartphone überprüft und müssen hierfür im Vorfeld abfotografiert werden. Dies spart Zeit und verhindert Schreib-/Übertragungsfehler.

https://polizistmensch.de/2015/11/niederlaendische-polizei-technisch-weit-entwickelt/

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Für mehrere IP-Adressen bräuchtest Du mehrere Internetverbindungen, entweder tatsächlich mehrere Anschlüsse oder per VPN.

Innerhalb des gleichen Browsers würde es mit mehreren TABs nicht funktionieren, da die Einstellungen, wie der Browser ins Netz geht, nicht pro Tab, sondern für den Browser (bzw. fürs OS) insgesamt gemacht werden.

Du könntest mehrere virtuelle Maschinen laufen lassen und dort unterschiedliche VPNs einrichten. Ist natürlich ein bisschen Arbeit ... und natürlich die Frage: Wozu das alles?

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Was glaubst Du denn was man unter "EuroNotruf" versteht?

Unter der 112 erreichst Du i.d.R. Feuerwehr, Rettungsdienst / Notarzt und Katastrophenschutz. Das ist inzwischen nicht nur in Deutschland so, sondern auch in vielen anderen Ländern, insbesondere in der EU ... -> EuroNotruf.

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Die Deutsche Hochschule der Polizei hat gemäß § 33 DHPolG das Promotionsrecht.

Die Deutsche Hochschule der Polizei verleiht durch Promotion die akademischen Grade Dr. iur. (Doktor der Rechtswissenschaften), Dr. phil. (Doktor der Sozialwissenschaften), Dr. rer. pol (Doktor der Staats- und Wirtschaftswissenschaften) und Dr. rer. publ. (Doktor der Verwaltungswissenschaften).

https://www.dhpol.de/de/studium/promotionsausschuss/promotion_neu.php?p=1

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Normalerweise hängt das einfach nur mit dem Alter des Helms zusammen ...

In Hessen wurde früher weiße Helme beschafft, zwischenzeitlich mit grünem Stoffüberzug, passend zu den grünen Einsatzanzügen. Als dann auf die neue blaue Uniform und die blauen Einsatzanzüge umgestellt wurde, wurden blaue Einsatzhelme beschafft und alle Beamten, die seitdem einen neuen Helm erhalten haben, haben einen blauen Helm. Allerdings kriegen bei einer solchen Umstellung nicht alle einfach mal so einen neuen Helm, sondern viele müssen noch die alten weißen Helme tragen, bis diese (die Helme) ihre Altersgrenze erreicht haben ..

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Zunächst mal muss man sich über den Unterschied zwischen V-Leuten und verdeckten Ermittlern bewusst sein.

Verdeckte Ermittler sind Polizeibeamte, die unerkannt, oft unter falscher Identität ermitteln (vgl. §§110a ff. StPO). Man muss also zunächst Polizeibeamter sein und sich dann auf entsprechende Stellen bewerben ...

V-Leute sind Mitglieder in kriminellen Organisationen, die als Informant für die Polizei tätig sind. Voraussetzung ist also, dass man Mitglied einer kriminellen Organisation ist ... bewerben kann man sich nicht.

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