Anzeige ohne was gemacht zu haben?
Also hallo erstmal. Vor ungefär 7 Monaten habe ich eine Anzeige erstattet an eine Person Person räuberischen versuch an mir. Die Person hat die Anzeige bekommen und war mit einer weiteren Person. Die abdere Person hat nix getan also wirklich stand da nur. Dann hat der Täter die Anzeige bekommen und es war alles still. Jetz habe ich einen Brief bekommen von der Staatsanwaltschaft das der andere auch eine Anzeige bekommen hat wegen beleidigung obwohl ich dazu nix ausgesagt habe und er mich an der Tat nicht beleidigt hat und ich ihn nicht angezeigt habe. Jetzt ist meine Frage: Hat er sich selber am Gerichtstermin mit dem Täter verraten?? Also zu er hat Vorort beleidigt oder sonstiges. Weil anders kann ich mir das nicvt vorstellen
Würde mich freuen auf eine antwort jnd nein der Täter hat nicht seinen Kumpel etwas vorgeworfen zu 100 Prozent ncivt
4 Antworten
Er hat es warscheinlich zugegeben, obwohl er nichts getan hat. Vielleicht wollte er auch seinen Freund (Falls es sein Freund war) Beschützen und unterstützen. Erkundige dich am besten wegen der aktuellen Rechtslage.
Es wäre hier gut, wenn du den Brief der StA (in geschwärzter Form) hier hochladen oder relevante Stellen abtippen könntest, aus deiner Frage allein werde ich leider noch nicht ganz schlau.
Beleidigung ist ein absolutes Antragsdelikt, ohne Strafantrag wird nicht ermittelt (§ 194 I 1 StGB). Wenn ein Tatbeteiligter einen Dritten beleidigt hat, würdest du darüber auch nicht informiert werden, da du nicht Geschädigter bist. Wie bereits gesagt, es geht aus deiner Frage leider nicht hervor, was genau die StA dir geschrieben hat, von daher lässt sich leider auch nicht viel mehr sagen.
LG
Anscheinend hat sie sich selbst verschuldet. Muss dich ja nicht jucken..
Oder sein Kumpel der dich erpresst hat, hat etwas ausgesagt das nun auch in diese Richtung ermittelt wird.
Eine Anzeige ist ja noch kein Urteil, also abwarten.