Ein anderer Mensch wurde rassistisch beleidigt- was tun?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du hast den Polizisten falsch verstanden.

Jeder kann jeden und alles anzeigen. Eine Anzeige beschreibt lediglich den Umstand, dass irgendjemand die Strafverfolgungsbehörden davon in Kenntnis setzten, dass eine strafbare Handlung stattgefunden har.

Hast du gemacht. Hat er sich angehört. Hat er ein Protokoll angefertigt. Hat dir gesagt, dass er keine Handhabe hat und eine Empfehlung ausgesprochen.

Du hast ein Antragsdelikt angezeigt. Kein absolutes, aber eines, wo er kein öffentliches Interesse sieht.

Antragsberechtigt wäre der Geschädigte, mit dem du das Gespräch suchen sollst, um - mit dir als Zeuge - einen Strafantrag zu stellen.

Was daraus wird, muss man abwarten. Auf die Polizei zu wettern, ist aber (mal wieder) der falsche Ansatz.

Gruß S.

Benutzer1447 
Fragesteller
 08.05.2023, 00:03

Ich war vorhin unten bei den Leuten und habe mit denen gesprochen. Die haben das mitbekommen, aber meinten, dass derjenige psychisch krank sei und das ständig mache, dass er pöbele und blöde Sprüche macht und schon auf Leute losgegangen sei ( damals habe ich die Polizei gerufen und er kam in die Psychiatrie) . Ich habe dann insistiert, aber die wollten mir nicht sagen, wer der Beleidigte war. Ich solle mir keine Sorgen machen, der sei psychisch labil....Sonst hätte ich Anzeige erstattet und den juristisch verfolgt. Schade, dass die Leute sich an diese Dehumanisierung gewöhnt haben und da auch noch mitmachen. So kommt ein Rassist davon... ich befürchte, dass der irgendwann ein potentieller ****läufer wird.

Gruß

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Sirius66  08.05.2023, 09:25
@Benutzer1447

Ich finde deren Einstellung gut. Wenn er psychisch krank ist, wäre er ggf sowieso nicht schuldfähig. Warum ein Fass aufmachen. Sie verhalten sich deeskalierend. Das zeugt Stärke und Größe.

Kannst du ihnen gern ausrichten. Davon haben sie mehr als von wirkungslosem blindgängigem Aktivismus.

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NonNam  08.05.2023, 08:13

Hmmm. Bin ich jetzt blöd? Beleidigung ist doch ein absolutes Antragsdelikt oder nicht?

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Sirius66  08.05.2023, 09:27
@NonNam

Bei Beleidigung eines Würdenträgers, eines Beamten oder mit öffentlichen Interesse kann der Strafantrag auch von anderen - auch von Amtswegen - gestellt werden. Nicht absolut also.

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NonNam  08.05.2023, 13:29
@Sirius66

Mhhh. Scheint mir doch sehr absolut zu sein. Habe mal wieder nachgelesen. Und alle beschreiben das als Inbegriff des absoluten Antragsdelikts.
Liegt vielleicht auch daran, dass https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__194.html mit den Worten beginnt: "(1) Die Beleidigung wird nur auf Antrag verfolgt."
Aber keine Lust mich zu streiten ;-) Dir einen schönen Tag!

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Sirius66  08.05.2023, 16:41
@NonNam

Puh ....

Was ist denn der Unterschied zwischen einem absoluten und einem relativen ANTRAGSdelikt?!

Nicht der Antrag an sich. Der muss vorliegen. Unterschied ist das ÖFFENTLICHE INTERESSE.

Absolute Antragsdelikte sind solche, bei denen die Strafverfolgung unbedingt einen Strafantrag voraussetzt. Daneben gibt es relative Antragsdelikte, die eine Strafverfolgung von Amts wegen auch ohne Strafantrag zulassen, wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung begründet ist.

Und wie ich bereits geschrieben habe, ist das BEI BELEIDIGUNGEN schwierig.

Sind sie diskriminierend, rassistisch oder sexistisch usw, könnte man von Amtswegen ermitteln, WENN - auch das schrieb ich - ein Richter öffentliches Interesse sieht.

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NonNam  08.05.2023, 16:43
@Sirius66

Ich fürchte Nein. Keine Staatsanwaltschaft kann da das öffentliche Interesse bekunden. Das geht schlicht nicht.
Aber keine Lust mich zu streiten.

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Sirius66  08.05.2023, 16:58
@NonNam

Puh puh puh .... Ich sage ja .... "Wenn"

Es geht ja um die Sache an sich! Ein absolutes Antragsdelikt + öffentliches Interesse = relativ.

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Answer1234567  08.05.2023, 23:23
@NonNam

Ich schalte mich hier mal ein. Es Sirius66 offenbar um eine Beleidigung im Sinne des § 194 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 192a StGB. Eine solche Beleidigung wäre in der Tat ein relatives Antragsdelikt, welches bei besonderem öffentlichen Interesse auch ohne Antrag des Verletzten von Amts wegen verfolgt werden kann (sofern der Verletzte nicht widerspricht, vgl. Satz 4).

Die von Sirius intendierte verhetzende Beleidigung i.S.d. § 192a StGB setzt jedoch zwingend einen Inhalt im Sinne des § 11 Abs. 3 StGB voraus. Eine rein verbal geäußerte Beleidigung erfüllt diesen Tatbestand nicht, das geht sowohl aus dem Wortlaut des Gesetzes als auch aus der Gesetzesbegründung hervor (vgl. BT Drucksache 19/31115 zum Strafrechtsänderungsgesetz vom 14.09.2021).

Fazit: Die vom FS geschilderte Äußerung erfüllt nach meiner Einschätzung ziemlich sicher den Wortlaut des § 192a StGB. Für eine Einstufung als verhetzende Beleidigung i.S.d. § 192a StGB oder eine einfache einfache Beleidigung i.S.d. § 185 StGB und die damit verbundene Frage nach der Einstufung als absolutes oder relatives Antragsdelikt ist entscheidend, ob diese Beleidigung in Form eines Inhalts geäußert wurde. Mögliche weitere in Betracht kommende Tatbestände, die eine anderweitige Einstufung hinsichtlich der Antragserfordernis begründen würden, sind nicht zu erkennen.

Zwei Sachen noch:

  1. Das für die Verfolgung eines relativen Antragsdeliktes ohne Antrag des Verletzten erforderliche besondere öffentliche Interesse ist nicht durch einen Richter festzustellen, sondern durch die Strafverfolgungsbehörde, konkret im Regelfall also durch die Staatsanwaltschaft als Herrin des Verfahrens. Das Gericht kann nur noch überprüfen, ob Ermessensfehler vorliegen, in der Sache selbst steht ihm keine Entscheidung zu.
  2. Ein (besonderes) öffentliches Interesse ist bei absoluten Antragsdelikten objektiv und von Gesetz wegen unerheblich, soweit es den Strafantrag eines Verletzten ersetzen soll.
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Sirius66  09.05.2023, 07:42
@Answer1234567

Vielen Dank für deine professionellen Ausführungen.

nicht durch einen Richter festzustellen, sondern durch die Strafverfolgungsbehörde, konkret im Regelfall also durch die Staatsanwaltschaft

Richtig, mein Fehler. Zum Richter käme es ja erst durch die Staatsanwaltschaften, die es dann bereits bekundet haben.

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Lass das lieber mit dem Gespräch auch wenn das sehr mutig ist... die Polizei mischt sich leider auch immer erst dann ein wenn es verletzte gab... Viel kann man da erstmal nicht machen ohne nicht selbst zur Zielscheibe zu werden man kann nur rechtzeitig die Polizei anrufen wenn es handgreiflich wird und dann sollten alle die das sehen helfen und nicht nur zusehen...

Benutzer1447 
Fragesteller
 08.05.2023, 00:18

Danke für die Antwort. Und ja unsere PI ist auch dafür bekannt. 🤣

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Du kannst immer IN DER Situation, sofort, aber höflich, achtungsvoll, erforderliches sagen, wenn sich jemand gerade irrt.

Dabei darfst du selber aber NICHT überheblich oder frech sein. Denn damit würdest du den Dummen verletzen, der sich dann wehren würde. So kommen die meisten Kämpfe u Kriege zustande.

In deinem Fall zu dem Angegriffenen, in Ruhe sagen: "Ich sehe das nicht so. Ich sehe dich auch als Mensch und ihn 😊 anlächeln. (Und fertig, erledigt.)

Benutzer1447 
Fragesteller
 07.05.2023, 22:30

Ich will nicht mit Rassisten reden, ich will sie juristisch verfolgen. Der Rat von der Polizei, dass ich mit so jemanden das Gespräch suchen solle, ist mehr als lächerlich.

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Benutzer1447 
Fragesteller
 07.05.2023, 22:31

Aber danke trotzdem für die Antwort.

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Kanimose  07.05.2023, 22:58
@Benutzer1447

Bittesehr 💛.

Verstehe, dass du dann auch nicht besser, wie der, wärst.

Er stellt sich wegen Hautfarbe, du wegen Meinung, als besser hin. Damit setzt ihr beide Ursachen der Macht für Krieg, Katastrophen, Unruhen, ins Universum, in das Egregoerfeld (Sheldrake). Wenn das überläuft schickt das Universum es auf die Erde zurück. So entsteht alles Elend.

Es geht nur, wenn du in einer Situation, in Gerechtigkeit und Wohlwollen, SELBER zum besten, edelsten Gelingen erforderliches, gibst. _ Das speichert dann Frieden ins Kollektivfeld.

ERST WENN ALLE MENSCHEN FRIEDEN IN SICH HABEN, WIRD WELTFRIEDEN SEIN.

Alle, alles ist das EINE. Nur in anderen Formen, Erderfahrungskörpern, drin.

Keiner ist nur gut oder nur böse.

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Benutzer1447 
Fragesteller
 08.05.2023, 00:22
@Kanimose

Ich habe mal tatsächlich ein Buch darüber gelesen. Nett 😸

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Kanimose  08.05.2023, 01:52
@Benutzer1447

Nicht nur nett.

Was ich dir schrieb taugt für Paradiesisches von Heilen, Fülle, Wundern.

Falls du noch was lesen möchtest, wlan spiritwissen, der erklärt sachlich, gut verstehbar, das Wissen ums Geheime, was nicht gelehrt wird, weil die Spitze der Pyramide vom Dollarschein..... (ist nebensächlich), da das EinBewusstsein gewinnen wird, weil es schon ne Menge Erleuchteter gibt.

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Ja, das ist korrekt. Und Kanake schreibt man ohne CK.

Kanaken sind melanesische Ureinwohner in Neukaledonien (Südwestpazifik), wo sie 41 % der Einwohner Neukaledoniens ausmachen.[1] Das Wort stammt von kanaka maoli, einer hawaiischen Bezeichnung für „Mensch“ (kanaka)

Benutzer1447 
Fragesteller
 07.05.2023, 22:19

Du weißt ganz genau, was du hier gerade versuchst...

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Mit einen Gespräch wirst Du nichts ändern. Das ist fest verbohrt. Fremdenhass ist eine alte genetische Veranlagerung aus der Zeit wo Mitteleuropa von feindlich gesinnten Eindringlinge bedroht wurden. Das ist besonders im Osten ausgeprägt wegen der direkten Lage in der Frühzeit zum slawischen Gebiet jenseits der Elbe. Das ist nicht wissenschaftlich belegt ist aber meine Theorie.

Benutzer1447 
Fragesteller
 07.05.2023, 22:25

Ja und was kann ich dagegen tun? Ich möchte dagegen juristisch vorgehen.

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lasdas  07.05.2023, 22:28
@Benutzer1447

Bei einer Anzeige die Erfolg haben soll gehört immer eine Zeuge. Wenn Du den hast-kein Problem. Hast Du ihn nicht dann streitet der Angezeigte Alles ab. Und dann steht Aussage gegen Aussage. Das würde juristisch bedeuten Freispruch.

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Benutzer1447 
Fragesteller
 07.05.2023, 22:33
@lasdas

Ich bin der Zeuge in dem Fall und ich stehe dem Opfer zur Verfügung.😁

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Benutzer1447 
Fragesteller
 07.05.2023, 22:36
@lasdas

Dann muss ich jetzt runter und das Opfer finden...

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Sirius66  07.05.2023, 22:45
alte genetische Veranlagerung 

Na, das ist ja Rassismus PUR !!!!

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Sirius66  07.05.2023, 22:55
@lasdas

Alte GENETISCHE Veranlagung?

Rassistischer geht es nicht! GENETISCH .... Du bist ja nicht ganz dicht mit deiner Theorie .... 🤦

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lasdas  08.05.2023, 22:54
@Sirius66

Nun ein Rassist bin ich bestimmt nicht. Ich mache mir mehr Gedanken um Alles. Ich suche nach Gründe. Was wohl von Was kommt. Helfe jeden Menschen falls nötig. Da spielt die Hautfarbe eine untergeordnete Rolle. Ich werde mal im Internet recherchieren ob das so Absurt ist.

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Sirius66  09.05.2023, 07:37
@lasdas

Eine GENETISCHE Anlage dafür zu sehen, ist absurd und die Grundidee des Rassismus selbst.

Du solltest vielleicht mal googeln, was GENE sind und dich bedachter äußern.

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