Im Garten aufbauen und üben.

Gruß S.

...zur Antwort

Man kann eine Anzeige nicht zurück ziehen. Die Polizei hat ja nun Kenntnis von dieser Straftat. Das kann man nicht rückgängig machen.

Du kannst nur den Schaden begrenzen, indem du angibst, dass es sich geklärt hat und von deiner Seite kein Strafantrag gestellt werden soll.

Je nachdem, was du angezeigt hast, wird dann alles eingestellt oder das Ganze wird zum Vortäuschen einer Straftat.

Dein Freund könnte dich wegen Verleumdung anzeigen und hätte dann zusätzlich Möglichkeiten zur Forderung von Schadensersatz.

Mein Freund wärst du nicht mehr ....

Gruß S.

...zur Antwort

Primär Hausarzt. Hat der Diagnosen aufgeführt, die Fachärzte vermuten lassen, fordern sie Unterlagen nach.

Vorsorge gehört nicht zu den abgefragten Dingen. Gibt es therapeutische Maßnahmen, gibt es Gründe dafür. Und die sind anzugeben.

Gruß S.

...zur Antwort

Hä? Jede Landespolizei hat eine Bereitschaftspolizei! Und da geht der Großteil der Absolventen erstmal hin! Das hat mit BuPo gar nichts zu tun.

Gehört man zur BuPo, kommt man definitiv nicht in Einheiten der Lapo und umgekehrt.

Gruß S.

...zur Antwort

Wenn du eine abgeschlossene Ausbildung hast, hast du die praktische FHR schon. Du kannst auch ein Jahr FOS/BOS in deinem Beruf machen, um die theoretische dazu zu erlangen.

Der Polizei ist das egal.

Auch eine Allgemeine Hochschulreife kann ein beliebiges Profil haben.

Die Polizei Niedersachsen bietet Bewerbern mit praktischer FHR zur Erlangung der vollen FHR 1 Jahr FOS an. Dann ist es Verwaltung & Wirtschaft. Aber nur, weil das am besten vorbereitet.

Gruß S.

...zur Antwort

Der Anhörungsbogen kommt ja vor dem Bußgeldbescheid. Und nach dem Anhörungsbogen oder der Anhörung vor Ort beginnt die Frist.

Wie kann das gleich lange dauern? Vom Postweg mal abgesehen.

Gruß S.

...zur Antwort

Was ist denn das für eine Umfrage?

Deine kieferorthopädische Behandlung muss am Einstellungstag beendet sein. Nur der Retainer darf liegen.

Gruß S.

...zur Antwort

Blasenentzündung bekommen durchaus auch Männer. Aber seltener. Weil der Weg von der Eintrittspforte bis zum Erfolgsorgan schlicht und einfach länger ist und das Immunsystem mehr Zeit hat, die Eindringlinge zu eleminieren.

Eine Verdachtsdiagnose bedeutet gar nichts. Da musst du dir keine Sorgen machen.

Verdachtsdiagnosen werden oft gestellt, um weitere Untersuchungen zu rechtfertigen oder/und zum Facharzt überweisen zu können.

Gruß S.

...zur Antwort

Tarifbeschäftigte - kann nur ich das lesen?

Da du nicht verbeamtet wirst, sehe ich da kein Problem. Es sei denn, du müsstest im beruflichen Alltag Maschinen bedienen/bewegen, deren Benutzung dir auch sonst untersagt ist.

Ich nehme auch nicht an, dass du ausgebildet wirst - oder?

Gruß S.

...zur Antwort

Ziemlich sicher NEIN! Wenn du eine Einladung bekommen hast, hast du einen Rankingplatz im Zusagenbereich.

Es ist keine Pflichtveranstaltung und hat nichts mit dem EAV zu tun. Wenn du absagst, weil du im Urlaub bist, ist das völlig okay.

Du verpasst nur deine Geschenke und versäumst etliche gute Infos.

Gruß S.

...zur Antwort

Du hast den Polizisten falsch verstanden.

Jeder kann jeden und alles anzeigen. Eine Anzeige beschreibt lediglich den Umstand, dass irgendjemand die Strafverfolgungsbehörden davon in Kenntnis setzten, dass eine strafbare Handlung stattgefunden har.

Hast du gemacht. Hat er sich angehört. Hat er ein Protokoll angefertigt. Hat dir gesagt, dass er keine Handhabe hat und eine Empfehlung ausgesprochen.

Du hast ein Antragsdelikt angezeigt. Kein absolutes, aber eines, wo er kein öffentliches Interesse sieht.

Antragsberechtigt wäre der Geschädigte, mit dem du das Gespräch suchen sollst, um - mit dir als Zeuge - einen Strafantrag zu stellen.

Was daraus wird, muss man abwarten. Auf die Polizei zu wettern, ist aber (mal wieder) der falsche Ansatz.

Gruß S.

...zur Antwort

Die meisten werden selbst in Deutschland nicht als Kriminalkommissar für ganz Deutschland ausgebildet. Kriminal sowieso nicht. Polizei ist Ländersache und selbst ein Länderwechsel ist schwierig, weil sich die 16 Polizeigesetze unterscheiden.

Gruß S.

...zur Antwort
Verliebt in einen Polizisten?

Hey.

Und zwar ich bin (w/17) und bei uns an der Schule (11. Klasse) war letztens ein Polizist. Er hat seinen Beruf vorgestellt, da wir uns aktuell auf Berufe vorbereiten. er war ca 2 Stunden da und hat einen Vortrag gehalten. Ich war direkt hin und weg von ihm. Er hat schwarze Haare, blaue Augen und Uniform an. Ich fand ihn direkt so sexy. Ich sitze direkt in der ersten Reihe bei uns im Klassenzimmer und habe versucht mit ihm zu flirten. Er hat mich auch zurück angelächelt.
lrgendwann ist die klasse dann auf die Frage gekommen wie Beruf und privat zusammen harmoniert. Dann hat er gesagt, dass er gerade frisch verheiratet ist seit ein paar Monaten und viel mit seiner Frau über seinen Beruf spricht. Das hat mich getroffen wie ein Schlag. Er ist wohl auch schon 33. Ich dachte echt er flirtet auch mit mir, er war so nett, hat ganz ausführlich auf meine Fragen reagiert, mich total angelächelt und alles. Das kann ich mir doch nicht eingebildet haben?? Ich kann nicht mehr aufhören an ihn zu denken und bin richtig schockverliebt seit dem. Er hat uns seinen Namen und seine Telefonnummer (leider nicht die private Handynummer sondern die von seinem Revier) gegeben falls wir noch fragen hätten nachträglich. Er heißt Felix und ich denke nur noch an ihn, wir durften ihn auch direkt duzen. Jetzt überlege ich ihn anzurufen oder eine Mail zu schreiben und mal zu fragen ob er was trinken gehen will oder so.. aber was für einen Grund könnte ich da nennen? Denkt ihr er denkt vielleicht auch noch an mich? Ich bin äußerlich auch sehr attraktiv bekomme ich oft gesagt, sehr schlank und ein hübsches Gesicht mit Kurven. Vielleicht gefalle ich ihm ja auch..was könnte ich ihm schreiben?:(

bitte keine doofen Kommentare :( das ist eh schon schlimm genug für mich.

...zur Frage

Er hat extra von seiner Frau erzählt, damit diese Angelegenheit geklärt ist. Aber pubertierende Backfische verstehen das nicht immer.

Du verwechselst seine Freundlichkeit mit fiirten. Was hast du jemandem zu bieten, der so viel reifer ist als du?

Das vergeht.

Gruß S.

...zur Antwort

Du bekommst einen neuen Termin. Du musst dich aber unbedingt abmelden. Unentschuldigt fehlen kickt dich.

Gruß S.

...zur Antwort

Du bist auf der Rangliste. Aber unangefochten und sicher auf einem der ersten Plätze. Kommt keiner mehr vorbei.

Viel Spaß im Polizeidienst!

Gruß S.

...zur Antwort

Dieses Gefasel von Grenzübertritten, Willkür und Dienstaufsichtsbeschwerde ist ja der größte Müll!

Sie hat von richtigen Problemen gesprochen. Das ist Definitionssache.

Eine nicht angepasste Geschwindigkeit kann teuer werden. Hier werden ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro und ein 1 Punkt fällig.

Bei gleichzeitiger Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erhöht sich das Bußgeld auf 120 Euro. Kommt es zu einem Unfall, schlagen 145 Euro zu Buche.

Aufbauseminar, Verlängerung der Probezeit abhängig von vorherigen Verstößen.

Ob das richtige Probleme sind, bleibt relativ, aber das hier

Diese Polizistin hat ihre Grenzen sehr stark überschritten und eine Dienstaufsichtsbeschwerde von dir wäre durchaus angebracht

ist völliger Nonsens.

Gruß S.

...zur Antwort

Die Voraussetzungen für das AC/SI sind die erfolgreiche Teilnahme am Computertest und Sporttest, in manchen BL auch die medizinische und charakterliche Vorauswahl.

Insofern JA, aber der Begriff Voraussetzungen muss korrekt definiert sein.

Es ist nicht mehr die frist- und formgerechte Bewerbung, die Voraussetzung für die Teilnahme am Computer- und Sporttest ist/war.

Gruß S.

...zur Antwort

Da du das Thema Polizei ausgewählt hast, nehme ich an, es geht um den Polizeivollzugsdienst.

Hier stimmt das mit den Handlangern und Fußvolk nicht so ganz.

Die Führungspositionen werden zwar von Beamten des gD bestritten, aber die wenigsten gDler werden 1./ltd Hauptkommissar.

Bis dahin machen alle die gleiche Arbeit. Verrichten gemeinsam ihren Dienst. Sind in der BePo, im ESD, in der Leitstelle, in speziellen Verwendungen, fahren Streife, alles gleich.

Der gDler bekommt lediglich für seine höhere Bildung mehr Geld.

Gruß S.

...zur Antwort