Täter Opfer Ausgleich, geringfügiges Verfahren oder was ist das?
Moin.
ich hab mal eine Frage im privaten Umfeld habe ich mitbekommen das es zu einer Anzeige kam und die Beschuldigte Person hat nicht so wie üblich Post von der Polizei bekommen zur Vernehmung sondern "ein Angebot einer außergerichtlichen Konflikt Schlichtung ein Täter Opfer Ausgleich".
was ist das denn?
bedeutet das dass die Staatsanwaltschaft an diesem Fall ein geringes Interesse hat aber natürlich dennoch möchte dass das geklärt wird und dass man sich untereinander einigt?
und was ist wenn sich die beiden nicht einigen können, sag die Staatsanwaltschaft dann wegen zu wenig öffentlichen Interesse wird das eingestellt oder was?
als ich das gehört habe dachte ich das ist ein Fake oder sowas 😂
3 Antworten
bedeutet das dass die Staatsanwaltschaft an diesem Fall ein geringes Interesse hat
Nein. § 155a StPO:
§ 155a Täter-Opfer-AusgleichDie Staatsanwaltschaft und das Gericht sollen in jedem Stadium des Verfahrens die Möglichkeiten prüfen, einen Ausgleich zwischen Beschuldigtem und Verletztem zu erreichen. In geeigneten Fällen sollen sie darauf hinwirken. Gegen den ausdrücklichen Willen des Verletzten darf die Eignung nicht angenommen werden.
Dazu § 46a StGB:
§ 46a Täter-Opfer-Ausgleich, Schadenswiedergutmachung
Hat der Täter
in dem Bemühen, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen (Täter-Opfer-Ausgleich), seine Tat ganz oder zum überwiegenden Teil wiedergutgemacht oder deren Wiedergutmachung ernsthaft erstrebt oder
in einem Fall, in welchem die Schadenswiedergutmachung von ihm erhebliche persönliche Leistungen oder persönlichen Verzicht erfordert hat, das Opfer ganz oder zum überwiegenden Teil entschädigt,
so kann das Gericht die Strafe nach § 49 Abs. 1 mildern oder, wenn keine höhere Strafe als Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bis zu dreihundertsechzig Tagessätzen verwirkt ist, von Strafe absehen.
En völlig normaler Vorgang, auch wenn er nicht immer erfolgreich ist.
Ein Schlichtungsverfahren wird bei Privatrechtsdelikten gerne Vorrausgesetzt.
Dazu muss man sich an den Gemeindeschlichter wenden der ein Schlichtungsverfahren gegen 50€ Gebühr einleitet oder ablehnt.
Bei Misserfolg kann ein Zivilgerichtsverfahren wegen Schadensausgleich eingeleitet werden.
Alternativ kann ein Anwalt strafrechtlich Klagezwang erwirken und als Nebenklage auf Ausgleich klagen.
Der Täter muss eigentlich von sich aus auf den Ausgleich hinwirken weil es eine Bemessungsgrundlage der Strafe ist.
lg
Bitte halt dich raus wenn du keine Ahnung hast.
Schreib Du besser keine Antworten, da Du keine Ahnung hast.
Es wurde auf Privatrecht und Schadensausgleich verwiesen.
Du kannst verweisen worauf Du willst es ist zunächst mal Strafrecht! Hoffentlich weisst Du wenigsten das Straf- und Zivilrecht nich das Gleiche sind, da habe ich nämlich so meine Bedenken.
Den Schadensausgleich kann man Zivilrechtlich einklagen wenn der Täter sich weigert.
Das kann man sich bei einem erfolgreichen TOA ersparen. Erst wenn das nicht klappt, muss man Zivilklage einreichen.
Ist vermutlich eher privatrecht als strafrecht. Also das nicht die Staatsanwaltschaft klagt. Sondern eine Person. z.b. Auf schadensersatz etc.
Hier ist das durchaus gang und gebe für fälle mit geringerem streitwert. Weil so die kosten im rahmen gehalten werden können.
Der beklagte kann es natürlich darauf ankommen lassen. Verliert dieser aber muss er zusätzlich zur forderung auch noch die gerichts und anwaltskosten zahlen. Deswegen macht man den kram.
Die Staatsanwaltschaft kümmert sich nur um straftaten. Nicht aber um schadensersatz etc.
Die Staatsanwaltschaft kümmert sich nur um straftaten.
Wo hast du denn das Gerücht aufgeschnappt?
Zitat wikipedia:
Eine Staatsanwaltschaft (Kürzel StA) ist die Behörde, die für die Strafverfolgung und -vollstreckung zuständig und als solche ein Teil der Exekutive ist.
Um was soll sie sich sonst noch kümmern als um straftaten? Strafvervolgung und vollstreckung bezieht sich hier auf das stgb.
Für Zivilprozesse sind die aber z.b. nicht zuständig. Wenn du willst kannst du dir Ben Anwalt schnappen und jemanden verklagen wegen irgendeinem Verstoß gegen das Zivilrecht (BGB etc.) Z.b. Schmerzensgeld. Oder wenn wer dein Auto kaputt macht um den schaden ersetzt zu bekommen (im Falle das eine Versicherung nicht greift) den er nicht bezahlen will.
Wenn du verlierst trägst du dann aber auch alle anfallenden kosten.
In dem Falle kann die Staatsanwaltschaft überhaupt nichts einstellen.
Oh yalla, was für ein Quatsch, der Justiz Willkür vorzuwerfen. Und wer kann denn etwas gegen Verfahrens-Einstellungen haben?
Die Staatsanwaltschaft kann selbstverständlich ein Verfahren einstellen gegen die Auflage, einen Schaden zu ersetzen oder ein Schmerzensgeld zu zahlen.
Gelebte Praxis, habe ich zigmal mitverfolgen dürfen.
Ich sagte 'kann', gilt natürlich nur für geeignete Fälle.
In der Frage ist von einer Anzeige die Rede, somit Strafrecht, kein Zivilrecht.