Brief vom Amtsgericht? Als opfer?

8 Antworten

Du bist als Zeuge geladen. Du sollst erzählen was dir passiert ist. Auch musst du außerhalb des Verhandlungssaals warten bis man dich hereinholt damit du deine Aussage nicht aus dem was gesagt wurde zusammenreimst.

Auch ist das keine private klage, hier geht es um Strafrecht, also darum wie Person die dich bedroht und beleidigt hat bestraft wird.

Du musst auch nichts bezahlen, du kannst sogar deine Unkosten geltend machen.

Ohne deine Aussage könnte man den Prozess nicht durchführen, deshalb ist es wichtig das du erscheinst.Die Androhung der 1000€ oder 60Tage Haft ist ein Mittel um dich zu zwingen dort zu erscheinen.

becci365 
Fragesteller
 15.05.2021, 14:28

Oh ok also als Opfer?? Komisch die Staatsanwaltschaft hatte vor einer Woche geschrieben das Verfahren sei eingestellt jetzt der Brief vom amtsgericht. Beweise darf man die wohl mitbringen?

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Du brauchst nichts zu zahlen , aber als geladener Zeuge musst Du dorthin und eine wahrheitsgemäße Aussage leisten

becci365 
Fragesteller
 15.05.2021, 14:09

Es stand im schreiben wenn ich nicht komme 1000 € sonst 60 Tage ins Gefängnis

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Du bist als Zeuge geladen, also nicht Angeklagter.

becci365 
Fragesteller
 15.05.2021, 14:08

Also Opfer?? Wenn ich nicht hingehe muss ich 1000 € zahlen oder 60 Tage ins Gefängnis. Deshalb finde ich es komisch .die Verhandlung ist bei der Person in der Stadt.

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Antitroll1234  15.05.2021, 14:13
@becci365
Also Opfer??

Ich weiß nicht ob Du ein Opfer bist, geladen vor Gericht bist Du als Zeuge.

die Verhandlung ist bei der Person in der Stadt.

Ja, deine Auslagen bekommst Du erstattet.

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becci365 
Fragesteller
 15.05.2021, 14:15
@Antitroll1234

Ich bin Opfer wenn einen mordgedroht wird ist man doch opfer?? Zeuge hmm kann nichts bezeugen kenne die Person nicht persönlich

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Antitroll1234  15.05.2021, 14:19
@becci365
Ich bin Opfer wenn einen mordgedroht wird ist man doch opfer?

Ja Du bist ein Opfer, vor Gericht aber als Zeuge geladen.

Zeuge hmm kann nichts bezeugen kenne die Person nicht persönlich

Das Gericht ist der Auffassung Du kannst etwas dazu beitragen. Personen musst Du nicht persönlich kennen, Du musst nur wahrheitsgemäß auf die gestellten Fragen antworten.

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Wenn es eine Strafsache ist, dann kann es keine Privatklage sein. Du bist als Zeuge geladen, weil du vermutlich über den Sachverhalt dem Gericht etwas sagen kannst.

becci365 
Fragesteller
 15.05.2021, 14:10

Nein ich kenne die Person ja nicht persönlich.

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Mundenheimer  15.05.2021, 14:14
@becci365

Das muss keine Rolle spielen. Wenn ich zum Beispiel Zeuge eines Verkehrsunfall war, dann muss ich nicht die Unfallbeteiligten kennen, das tu ich wahrscheinlich auch nicht. Aber ich habe vielleicht klar gesehen, wer "grün" hatte. Das wäre wichtig als Aussage. Soll nur Beispiel sein.

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becci365 
Fragesteller
 15.05.2021, 14:19
@Mundenheimer

Ja ok ist ja nicht so ich kann überhaupt nichts bezeugen

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becci365 
Fragesteller
 15.05.2021, 14:24
@Mundenheimer

Hmm ok ich wunder mich weil ich vor 1 Woche ein schreiben bekomme an habe das Verfahren ist eingestellt.

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Mundenheimer  15.05.2021, 14:28
@becci365

Das verstehe ich auch nicht. Es sei denn, die Einstellung betraf nicht die Morddrohung, sondern deine Beleidigung, damit hätte ich auch gerechnet. Aber ohne die Schriftstücke zu kennen, kann ich dir dazu nichts sagen.

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Opfer sind natürlich auch Zeugen.

becci365 
Fragesteller
 15.05.2021, 14:22

Ok als Opfer dann brauch ich mir keine Gedanken machen?? Vor 2 Wochen ein Brief bekommen das Verfahren gegen... ist eingestellt deshalb ist es komisch.

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