Von Nachbarin unschuldig angezeigt - was tun?
Ich habe seit längerem Streit mit meiner direkten Nachbarin. Bisher war dieser Streit aber auf böse Blicke und schnippische Aussagen begrenzt.
Jetzt wurde ich von meiner Nachbarin angezeigt und habe eine Ladung zur Vernehmung wegen "Überschreitung des Suchtmittelgesetztes" bekommen.
Meine Nachbarin hat eine Eigentumswohnung und ich auch, direkt neben ihr. Meine Wohnung ist allerdings seit 2 Jahren unbewohnt, da ich bei meinem Freund wohne.
Ich komme nur einmal die Woche hin um die Post zu holen. Darüber hinaus wurden in meiner Wohnung nie Drogen konsumiert, angebaut, gelagert oder sonstiges.
Ich bin völlig verzweifelt und jetzt auf der Suche nach einem Anwalt.
So eine falsche Beschuldigung löst sich doch im Regelfall auf oder?
Ich frage mich nur wie es ohne Beweise zu so einer Ladung kommen kann.
9 Antworten
Ich würde sie wegen Falschaussage usw. ebenfalls anzeigen, bzw. einen Anwalt mit der Geschichte beauftragen und auf Unterlassung klagen.
Denn: Wenn gegen Dich ermittelt wird, ist ein Eintrag in der Unbedenklichkeitsbescheinigung, auch wenn das Verfahren eingestellt wird !
Wenn Du so eine mal brauchst, z.B. wenn Du einen Waffenschein oder Sprengstoffschein beantragst, kommt es erstmal zur Ablehnung und Nachfragen etc...
Wenn mit Kacke geschmissen wird, bleibt immer etwas hängen, ist leider so.
Darum: Gib ihr alles !!!
Man kann grundsätzlich jeden anzeigen. Die Strafverfolgungsbehörden müssen jetzt ermitteln, und Belege für diese angebliche Straftat sammeln. Letztlich entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob dieses Verfahren gerichtlich - mit einem Urteil - „beendet“ wird!
Du musst aber grundsätzlich auf diese polizeilichen Vorladungen nicht reagieren!
Viel Erfolg! 👋
Wenn du sie anzeigst, und sie gerichtlich verurteilt wird, bekommt sie eine Strafe. Wenn nicht, dann nicht! 👍
*Sie wird aber von Amts wegen, wegen des Vortäuschen einer Straftat auch verfolgt!
und warum ist es so, dass mit die Polizei nicht sagt, worum es genau geht? Warum bekommt nur ein Anwalt Akteneinsicht?
Grundsätzlich hat der Verteidiger erst am Ende der Ermittlungen das Recht auf Akteneinsicht. Rechtsanwälten wird das allerdings so ziemlich immer auch während der laufenden Ermittlungen gewährt. Wenn du berechtigtes Interesse belegen kannst, bekommst du auch Akteneinsicht.
Einspruch! Das kann nur dann geschehen, wenn es wider besserem Wissen geschah: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__145d.html
Das muss dann aber auch bewiesen werden.
Generell kennen wir nur eine Seite der Situation, von daher kann hier niemand wissen, ob es nicht doch Beobachtungen seitens der Nachbarin gab, die aus ihrer Sicht verdächtig aussahen.
Das ist jedem klar. In diesem Kontext gehen wir aber davon aus!
Da wäre ich vorsichtig, die Wohnung wird nur einmal pro Woche aufgesucht. Es ist nicht ausgeschlossen, dass noch jemand einen Schlüssel besitzt und die Wohnung für seine Zwecke nutzt.
Die Nachbarin kann auch einer Verwechslung unterliegen.
Die einzige Person die noch einen Schlüssel besitzt ist meine Mutter, die mit Drogen genauso viel zu tun hat wie ich. Angefangen hat das ganze damit, dass die Wohnung ursprünglich eine große Wohnung war. Vor 3 Jahren - bevor ich sie gekauft habe - wurde sie geteilt. Die eine Hälfte hat meine Nachbarin gekauft, die andere ich. Jetzt gab es vor kurzem Probleme mit der Lüftungsanlage, die anscheinend nicht richtig verlegt wurde. Das wurde dann geprüft und gerichtet. Meine Nachbarin hat sich auch aufgeregt, dass meine Lüftung zu laut ist und ich solle eine Zeitschaltuhr einbauen lassen auf meine Kosten - was ich natürlich nicht gemacht habe. Und dann kam die Anzeige.
Wenn du keine Drogen nimmst, noch welche in der Wohnung lagertest, kannst du der Vernehmung ja locker entgegen sehen. Lass das mal einfach auf dich zukommen. Meine persönliche Strategie wäre, auch unbedingt auf einem gerichtlich festgestellten Urteil zu bestehen, also nicht darauf zu hoffen, dass die Stawa den Fall abweisst.
Denn wenn du ein Gerichtsurteil hast, das dich freispricht, kannst du hinterher die Nachbarin wegen Verleumdung und falscher Anschuldigung anzeigen. Und damit wirst du garantiert durchkommen!
Kampfstrategie.
Aber nur, wenn du mit Drogen echt nichts am Hut hast, noch jemals hattest.
...anzeigen kann erstmal jeder grundsätzlich alles....Aufgabe der Polizei ist es dann, zu ermitteln. Dass heißt, Du brauchst Dir im Grunde keine Sorgen über das Ermittlungsergebnis zu machen. Die Nachbarin ggf. hingegen schon.....sie wird der Polizei gegenüber in Erklärungsnot geraten, wenn sich ihre Anschuldigungen als Luftnummer entpuppen.
Oke, danke. Ich kenne mich da nicht so aus. Ich weiß auch nicht wie wie die Aufnahme einer Anzeige funktioniert. Ich hatte angenommen, dass man da der Polizei sofort Beweise vorlegen muss.
...nein, umgekehrt: Die Polizei muß Dir nachweisen, dass Du etwas illegales getan hast. Klar werden sie Dich kontaktieren und vermutlich auch Deine Wohnung sehen wollen (ggf. mit gerichtlichem Beschluß)....aber es dürfte ja kein Problem sein, diese Verdächtigungen auszuräumen.
sie wird der Polizei gegenüber in Erklärungsnot geraten, wenn sich ihre Anschuldigungen als Luftnummer entpuppen.
Die Nachbarin wird Aussagen, ihr seien Personen welche Junkies ähnlich sahen aufgefallen sein, das abgerissene Typen im Haus unterwegs waren werden andere Hausbewohner mgl. bestätigen.
Außerdem habe es aus der offensichtlich leerstehenden Wohnung merkwürdig gerochen.
Um jemanden für die Hintergründe zu befragen sollte das reichen.
Wildes Spekulieren ist eigentlich nicht das, wofür diese Community gedacht war.
Wenn es keine Beweise gibt, brauchst du keine Befürchtungen zu haben.
Du kannst deine Nachbarin dafür wegen übler Nachrede oder gar Verleumdung anzeigen.
Danke für die Antwort. Wenn das Verfahren beendet wird, bekommt meine Nachbarin dann eine Strafe? Weil sie mich fälschlicherweise angezeigt hat. Wegen Verleumdung zeige ich sie sowieso an.