Kann die Staatsanwaltschaft bzw. Polizei den Vorwurf in der Ermittlungsakte einfach ändern?

6 Antworten

Deswegen wird ja ermittelt. Selbstverständlich wird dann auch die Akte entsprechend korrigiert.

Es wird keine neue Ermittlungsakte erstellt, sondern das Verfahren wird unter der gleichen Tagebuchnummer fortgeführt.

Der Personenstatus wird geändert von UBT (unbekannter Täter) in BES ( Beschuldigter).

supermayerxxl 
Fragesteller
 07.12.2020, 11:22

Das heißt, der Unbekannte bzw. anscheinend Verdächtige wird keine Zeugenaussage mehr bei der Polizei machen müssen, nur als Beschuldigter geladen werden? Weißt du, ob die Polizei so eine Änderung auch entscheiden kann oder ist hierfür die Staatsanwaltschaft nötig?

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supermayerxxl 
Fragesteller
 07.12.2020, 11:25
@supermayerxxl

aber der Vorwurf in der Akte müsste dann auch geändert werden: von "anzeige gegen Unbekannt" in Betrug, geht sowas überhaupt??

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Hey, mein Vater ist Hauptkommissar, ich denke also ich kann dir helfen. Wenn du jemanden anzeigst und später herausfindest, dass ein neues Verfahren aufgrund Betrugs besteht, ist deine Anzeige nicht gleich vom Tisch. Da du eine Anzeige gegen Unbekannt stellen würdest, wird diese Anzeige vorübergehend archiviert und die Beamten gehen der Sache nach, bei dem eine Person bekannt ist. Somit kommen sie schneller an Antworten. Ich hoffe ich konnt dir helfen. LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
supermayerxxl 
Fragesteller
 07.12.2020, 11:18

Hallo, danke für deine Antwort. So hatte ich mir das in etwa gedacht, deine Antwort macht auch Sinn :).

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Sirius66  07.12.2020, 13:31

Das stimmt zwar so, aber ob es im Falle des FS zutrifft, ist doch fraglich.

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Sirius66  07.12.2020, 15:13
@Sirius66

Tut es nicht, wie sich unter meiner Antwort herausgestellt hat. Verhandelt wird immer das schwerere Vergehen. Also der Betrug. Da es in beiden Fällen des FS betrifft, ist auch der Diebstahl noch nicht vom Tisch. Soviel stimmt.

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Das Ermittlungsverfahren wird um den neuen Vorwurf ergänzt bzw. erweitert. Eingestellt wird da nichts.

Ja klar. Wenn die Staatsanwaltschaft andere Strafrechtsbestände erfüllt sieht, wird das "einfach" ergänzt oder auch umgeändert.