Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung wegen Unfall?
Ich weiß hier sind keine Anwälte aber ich wollte trotzdem Rat abholen für eine seltsame Situation. Ich hatte einen Unfall, wo auch die Polizei kam. Es waren 3 Beteiligte. Ich stand an einer grünen Ampel vor Stehenden Rechtsabbiegern. Ich wollte vorsichtig an denen vorbeifahren und habe geguckt und sah kein Auto. Ich scherte langsam aus und hörte dann wie ein Linksabbieger RS5 von hinten beschleunigte, der mich dann strief. Mein Auto hat Kratzer, Dellen, eine zerbogene Felge und einen platten Reifen. Durch die Wucht bin ich leicht in das Auto vor mir gestoßen (also meine rechte Front gegen ihre linke Front) aber es war nur eine kleine Beule im Auto. Ich selber habe den Unfall körperlich nicht gespürt, also es war keine Wucht dabei. Aber nun habe ich eine Anzeige bekommen, weil die Tochter im Auto vor mir (angeblich) eine Körperverletzung erlitten hat. Ich soll mich dazu äußern. Aber schweigen ist ja Gold. Ich bezweifle sehr stark, dass es physikalisch überhaupt möglich ist, dass jemand bei diesem Unfall verletzt werden konnte, und wenn doch, dann muss man es beweisen, oder nicht? Denn nach meinem Gefühl möchte diese Person noch etwas Profit aus dem Unfall ziehen und Schmerzensgeld verlangen, aber wegen fahrlässiger Körperverletzung , wenn es von der Staatsanwaltschaft bestätigt wird, kann sehr teuer für mich werden und meinen Führerschein verlieren. Aber wie gesagt ich finde diese Vorwurf sehr aus der Luft gezogen und ich würde gerne sehen was da für eine Verletzung zustande kam. Ein Anwalt ist nicht günstig, sollte ich erstmal warten bis es zur Staatsanwaltschaft geht und dann hoffen dass die es einstellen und falls nicht , zum Anwalt gehen?
6 Antworten
Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung wegen Unfall?
Da muss keine Anzeige erfolgen. Bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden leitet die StA grundsätzlich immer ein Verfahren wegen Körperverletzung ein. War bei meiner Schwester auch so, als sie durch Missachtung der Vorfahrt einen Radfahrer von seinem Rad holte und der sich Schürfwunden zuzog. Darauf hat meine Schwester dannn geschrieben, dass sie schon vorsichtig war, aber durch die Sonne geblendet wurde, wodurch dieser bedauerliche Unfall passierte. Nach einiger Zeit kam dann ein Schreiben, dass das Verfahren wegen Geringfügikeit eingestellt und an die Bußgeldstelle weitergeleitet wurde. Von da kam dann ein Bußgeld wegen Missachtung der Vorfahrt.
Wegen der Kosten und Schmerzensgeld musst du dir keine Sorge machen. Die übernimmt deine Haftpflichtversicherung, die du wegen der Schäden an den anderen Autos wohl sowieso regulieren lassen wirst.
Nein, hatte sie nicht, hatte ich ihr auch abgeraten. Sie solle erstmal das Ermittlungsverfahren abwarten. Wenn daraus eine Anklage/Prozess erwächst, sei es immer noch Zeit für einen Anwalt.
aber sicher kann das durchgehen, die Eltern gehen mit der Tochter ins nächste Krankenhaus und lassen die Verletzung attestieren. das reicht aus. Die gehen zivilrechtlich gegen dich vor, das kann auch vor Gericht vom Richter bestätigt werden.
und ich würde gerne sehen was da für eine Verletzung zustande kam.
das geht dich nix an - dir muss das Attest reichen. Du kannst Sie ja besuchen, wenn die Eltern es gestatten.
Ich selber habe den Unfall körperlich nicht gespürt,
wenn dich von hinten jemand trifft, merkt man das, zudem bist du noch gegen das andere Auto, da wirken Kräfte auf dich ein.
Ja dass man nach einem Unfall direkt ins Krankenhaus geht und sich alles mögliche attestieren lässt, um dann etwas Schmerzensgeld zu bekommen, habe ich mitbekommen. Aber was soll denn attestiert sein, wenn man äußerlich nichts sehen kann? Bevor die kommen und sagen , die wollen Schmerzensgeld, müssen die doch wenigstens sagen, wofür? Und das andere Auto hat meinen kotflügel gestriffen. Also gespürt habe ich es natürlich, aber es war vielleicht wie ein kleiner Schubser. Es war keine Wucht oder sonstiges
es reichen Kopfschmerzen aus, wenn das Kind mit dem Kopf gegen die Scheibe geprallt ist.
Das ist definitiv nicht passiert. Aber wenn Kopfschmerzen der Grund für die Anzeige war, was wäre dann die Folge für mich?
sagt dir in Abhängigkeit des Attestes der Richter im Urteil.
such dir einen guten Anwalt
Die Polizei nimmt jegliche Anzeigen auf.
Zu prüfen ob das korrekt ist oder völliger Mumpitz ist, hat die Staatsanwaltschaft zu prüfen.
Ganz einfach.
Schreib, du wurdest selbst von hinten gerammt. Das dürfte auch so aufgenommen worden sein.
Wenn sie beim Arzt war, GILT sie auch als verletzt wenn der Arzt das bestätigt. Völlig egal ob sinnhaft oder nicht. Da streiten sich dann die Versicherungen drum.
Dass ich selbst gerammt wurde , hat die Polizei ja aufgenommen. Aber dass wird wieder zurück auf mich geworfen, weil ich fahrlässig war. Wie ich mitbekommen habe, sind die danach zum Kinderarzt gefahren. Aber der Arzt kann theoretisch doch nicht sagen, sie sei verletzt, wenn er äußerlich keine Verletzungen sehen kann. Was soll der da denn aufschreiben? Und wieso die Versicherung? Es geht doch um ein Bußgeld für mich bzw. Eine Strafe
Zuerst mal: Du brauchst einen (guten) Anwalt. Er kann Akteneinsicht beantragen und Du weißt mehr.
Eine Anzeige müsste wohl durch einen Gutachter gestützt werden, sonst hätte Deine Gegenpartei kaum Chancen.
Dein Anwalt wird Dir mehr sagen können. Vielleicht hast Du ja einen Verkehrsrechtschutz.
vielen Dank erstmal für deine beruhigende Antwort und das Teilen deiner Erfahrung. Es hört sich an, als würde es durchaus was bringen, als Antwort auf das Schreiben der Polizei eine Entschuldigung/Reue zu schreiben. Darf ich fragen ob deine Schwester einen Anwalt beauftragt hatte?