Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung wegen Unfall?

6 Antworten

Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung wegen Unfall?

Da muss keine Anzeige erfolgen. Bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden leitet die StA grundsätzlich immer ein Verfahren wegen Körperverletzung ein. War bei meiner Schwester auch so, als sie durch Missachtung der Vorfahrt einen Radfahrer von seinem Rad holte und der sich Schürfwunden zuzog. Darauf hat meine Schwester dannn geschrieben, dass sie schon vorsichtig war, aber durch die Sonne geblendet wurde, wodurch dieser bedauerliche Unfall passierte. Nach einiger Zeit kam dann ein Schreiben, dass das Verfahren wegen Geringfügikeit eingestellt und an die Bußgeldstelle weitergeleitet wurde. Von da kam dann ein Bußgeld wegen Missachtung der Vorfahrt.

Wegen der Kosten und Schmerzensgeld musst du dir keine Sorge machen. Die übernimmt deine Haftpflichtversicherung, die du wegen der Schäden an den anderen Autos wohl sowieso regulieren lassen wirst.

mehrtestobesser 
Fragesteller
 02.12.2021, 15:28

vielen Dank erstmal für deine beruhigende Antwort und das Teilen deiner Erfahrung. Es hört sich an, als würde es durchaus was bringen, als Antwort auf das Schreiben der Polizei eine Entschuldigung/Reue zu schreiben. Darf ich fragen ob deine Schwester einen Anwalt beauftragt hatte?

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Hamburger02  02.12.2021, 16:35
@mehrtestobesser

Nein, hatte sie nicht, hatte ich ihr auch abgeraten. Sie solle erstmal das Ermittlungsverfahren abwarten. Wenn daraus eine Anklage/Prozess erwächst, sei es immer noch Zeit für einen Anwalt.

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aber sicher kann das durchgehen, die Eltern gehen mit der Tochter ins nächste Krankenhaus und lassen die Verletzung attestieren. das reicht aus. Die gehen zivilrechtlich gegen dich vor, das kann auch vor Gericht vom Richter bestätigt werden.

und ich würde gerne sehen was da für eine Verletzung zustande kam.

das geht dich nix an - dir muss das Attest reichen. Du kannst Sie ja besuchen, wenn die Eltern es gestatten.

Ich selber habe den Unfall körperlich nicht gespürt,

wenn dich von hinten jemand trifft, merkt man das, zudem bist du noch gegen das andere Auto, da wirken Kräfte auf dich ein.

mehrtestobesser 
Fragesteller
 02.12.2021, 14:01

Ja dass man nach einem Unfall direkt ins Krankenhaus geht und sich alles mögliche attestieren lässt, um dann etwas Schmerzensgeld zu bekommen, habe ich mitbekommen. Aber was soll denn attestiert sein, wenn man äußerlich nichts sehen kann? Bevor die kommen und sagen , die wollen Schmerzensgeld, müssen die doch wenigstens sagen, wofür? Und das andere Auto hat meinen kotflügel gestriffen. Also gespürt habe ich es natürlich, aber es war vielleicht wie ein kleiner Schubser. Es war keine Wucht oder sonstiges

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peterobm  02.12.2021, 14:04
@mehrtestobesser

es reichen Kopfschmerzen aus, wenn das Kind mit dem Kopf gegen die Scheibe geprallt ist.

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mehrtestobesser 
Fragesteller
 02.12.2021, 14:08
@peterobm

Das ist definitiv nicht passiert. Aber wenn Kopfschmerzen der Grund für die Anzeige war, was wäre dann die Folge für mich?

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peterobm  02.12.2021, 14:09
@mehrtestobesser

sagt dir in Abhängigkeit des Attestes der Richter im Urteil.

such dir einen guten Anwalt

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Die Polizei nimmt jegliche Anzeigen auf.

Zu prüfen ob das korrekt ist oder völliger Mumpitz ist, hat die Staatsanwaltschaft zu prüfen.

Ganz einfach.

Schreib, du wurdest selbst von hinten gerammt. Das dürfte auch so aufgenommen worden sein.

Wenn sie beim Arzt war, GILT sie auch als verletzt wenn der Arzt das bestätigt. Völlig egal ob sinnhaft oder nicht. Da streiten sich dann die Versicherungen drum.

mehrtestobesser 
Fragesteller
 02.12.2021, 13:58

Dass ich selbst gerammt wurde , hat die Polizei ja aufgenommen. Aber dass wird wieder zurück auf mich geworfen, weil ich fahrlässig war. Wie ich mitbekommen habe, sind die danach zum Kinderarzt gefahren. Aber der Arzt kann theoretisch doch nicht sagen, sie sei verletzt, wenn er äußerlich keine Verletzungen sehen kann. Was soll der da denn aufschreiben? Und wieso die Versicherung? Es geht doch um ein Bußgeld für mich bzw. Eine Strafe

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Flausen  02.12.2021, 14:00

Er sollte gar nichts zur Sache schreiben.

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Zuerst mal: Du brauchst einen (guten) Anwalt. Er kann Akteneinsicht beantragen und Du weißt mehr.

Eine Anzeige müsste wohl durch einen Gutachter gestützt werden, sonst hätte Deine Gegenpartei kaum Chancen.

Dein Anwalt wird Dir mehr sagen können. Vielleicht hast Du ja einen Verkehrsrechtschutz.