Laufende Ermittlungen?
Anzeige gegen Unbekannt da jemand Bilder und Namen von mir verwendet und sich als mich ausgibt. Wann bekomme ich Informationen falls einen verdächtigen gibt ? Erfahre ich wenn die Polizei im Ermittlungsverfahren schon jemand ausfindig gemacht hat Namen und Ort des Beschuldigten wenn er selbst noch nicht weiß das gegen Ihn ermittelt wird ? Falls nicht wann erfährt man frühestens wer der Beschuldigte ist ?
1 Antwort
Nach Abschluss der Ermittlungen kannst Du bei der Staatsanwaltschaft die Ermittlungsakten einsehen, dann weisst Du genau Bescheid. Eine weitere Idee ist ein Antrag nach 406d StPO, Nachricht über den Ausgang des Verfahrens. Da erfährst Du aber alles erst wenn das Verfahren halt zu Ende ist.
Darüber entscheidet nicht die Polizei, sondern die Staatsanwaltschaft. Auch wenn die Anzeige bei der Polizei liegt "gehört" der Vorgang der Staatsanwaltschaft, und die alleine entscheidet über Akteneinsicht bzw. -Auskunft.
Ermittlungen sind ja erst abgeschlossen wenn rechtliches Gehör stattgefunden hat ?
Zumindest ist eine Vorladung rausgegangen, und somit die Chance auf rechtliches Gehör. So ist es.
Kann ich auch bevor der Beschuldigte selbst davon erfährt durch Vorladung das er angezeigt wurde seinen Namen während den Ermittlungen von der Polizei erfahren ? Falls nicht warum nicht ?