Laufende Ermittlungen?

1 Antwort

Nach Abschluss der Ermittlungen kannst Du bei der Staatsanwaltschaft die Ermittlungsakten einsehen, dann weisst Du genau Bescheid. Eine weitere Idee ist ein Antrag nach 406d StPO, Nachricht über den Ausgang des Verfahrens. Da erfährst Du aber alles erst wenn das Verfahren halt zu Ende ist.

Feel8990 
Fragesteller
 06.12.2021, 12:42

Kann ich auch bevor der Beschuldigte selbst davon erfährt durch Vorladung das er angezeigt wurde seinen Namen während den Ermittlungen von der Polizei erfahren ? Falls nicht warum nicht ?

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superseegers  06.12.2021, 12:46
@Feel8990

Darüber entscheidet nicht die Polizei, sondern die Staatsanwaltschaft. Auch wenn die Anzeige bei der Polizei liegt "gehört" der Vorgang der Staatsanwaltschaft, und die alleine entscheidet über Akteneinsicht bzw. -Auskunft.

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Feel8990 
Fragesteller
 06.12.2021, 12:42

Ermittlungen sind ja erst abgeschlossen wenn rechtliches Gehör stattgefunden hat ?

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superseegers  06.12.2021, 12:44
@Feel8990

Zumindest ist eine Vorladung rausgegangen, und somit die Chance auf rechtliches Gehör. So ist es.

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