Führerscheinentzug durch Polizei nach 3 Monaten post von der Staatsanwaltschaft Führerscheinabgabe für 10 monate?
Das ich mist gebaut habe ist natürlich erkenntlich....am 6.2 wurde mein Führerschein von der Polizei einbehalten am 6.5 wurde mir der Strafbefehl zugestellt zu zahlende Tagessätze sind in Ordnung was mich nur sehr irritiert das da drin steht : ihnen wird ihre Fahrerlaubnis entzogen. Ihr Führerschein wird eingezogen. Die Verwaltungsbehörde wird abgewiesen, Ihnen vor Ablauf von 10 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
Muss ich jetzt tatsächlich noch 10 Monate warten bis ich meinen Führerschein neu beantragen kann oder zählt Die Zeit in der mein Führerschein schon weg ist mit dazu .....ich bin Ersttäter hatte definitiv zu viel getrunken keinen Unfall
5 Antworten
"...vor Ablauf von 10 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen."
Das gilt ab Rechtskraft des Strafbefehls (2 Wochen nach Zustellung). Also: 06.05.20 + 2 Wo = 20.05.20 + 10 Monate = 20.03.21
Ja, deine fahrerlaubnislose Zeit dauert vom 06.20.20 - 20.03.21
Und ich bin von ausgegangen das Die Zeit mit angerechnet wird 😒
Du gehst richtig von aus, die Zeit des vorläufigen Entzuges wurde mit angerechnet.
Ich muß mich etwas korrigieren. Deine fahrerlaubnislose Zeit dauert vom 20.05.20 - 20.03.21, also 10 Monate. Vorher (bei der Polizei) war dein Führerschein nur sichergestellt, du hattest aber noch die Fahrerlaubnis. Die Zeit der Sicherstellung hat nichts mit der Sperrfrist zu tun.
Die Polizei hat zu mir gesagt das ich den nicht wieder bekomme konnte mir nur meinen Autoschlüssel am nächsten Tag abholen den Führerschein haben die weiterhin behalten
Ja, typisch "Sicherstellung" eben, bis zum Abschluß des Strafverfahrens.
Also war das rechtens das die den 3 Monate sicherstellen und ich nicht fahren durfte
Meiner Meinung nach "Ja" (wenn die Promille-Werte durch das Labor bestätigt wurden, was dann wohl auch der Fall war).
Oh man und ich bin von ausgegangen das das alles zusammen gehört und nicht jetzt nochmal 10 Monate warten .........
Trunkenheitsfahrt - Polizeikontrolle - Sicherstellung des Führerscheins - Labormeßwerte - Einleitung eines Strafverfahrens - Urteil: Strafbefehl - Rechtskraft - 10 Monate Sperrfrist - Neuantrag. Dein Abenteuer ist noch nicht zu Ende...
Allerdings....bin ja schon von 12 Monaten ausgegangen das es jetzt insgesamt 13 werden ok ist halt dann noch die Frage ob es zur mpu kommt oder nicht das liegt ja soweit ich die info habe beim strassenverkehsamt....
Die Zeit in der mein Führerschein schon weg ist mit dazu .....
Die Zeit ist schon in den 10 Monaten berücksichtigt.
Muss ich jetzt tatsächlich noch 10 Monate warten bis ich meinen Führerschein neu beantragen kann
Beantragen kannst Du die Neuerteilung der Fahrerlaubnis schon 6 Monate vor Ablauf der Sperre.
Ab 1,6 Promille wird die Fahrerlaubnisbehörde noch eine positiv ausfallende MPU fordern.
Sieh es positiv: Du bist knapp an der MPU vorbeigeschrammt!
10 Monate sind eine übliche Zeit für Trunkenheitsdelikte, wenn Du die 1,1 Promille geknackt hast. Solange wirst Du zu Fuß gehen müssen.
Das stimmt es waren 1,44 wie schon erwähnt es war das erste mal und das definitiv Zuviel.....das würde für mich bedeuten das er 13 Monate weg ist.....
Scheint so. Ich habe im Freundeskreis mehrere solcher Fälle und die hatten auch die 10 Monate Sperre. Mit Strafe, MPU usw. wird Dich der Spaß locker 4.000 € kosten.
Das mit der mpu erfahre ich ja dann erst vom Strassenverkehrsamt ...fände ich auch nicht weiter tragisch da ich keinen abstinenznachweis brauchen würde laut Anwalt
Hört sich so an als ob sie deinen Führerschein komplett entzogen haben und dir eine Sperrfrist von 10 Monaten gesetzt haben.
Das würde unter anderem bedeuten das du eventuell eine Nachschulung oder MPU machen musst.
Sicher bin ich mir aber nicht dafür müsste ich den Brief lesen oder mehr und genauere Infos bekommen.
Du kannst deinen Führerschein meines Wissens aber nur für maximal 3 Monate verlieren (abgeben) wo die ihn ohne weiteres wieder bekommst.
Obwohl er schon 3 Monate vorher von der Polizei einbehalten wurde...