Fahrerlaubnisentzug?

6 Antworten

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Die Frist beginnt mit der Rechtskraft des Urteils, ist dein FS schon zwei Monate weg und hält das Gericht insgesamt 12 Monate für angemessen, verhängt es nur noch 10 Monate; insoweit wird die bereits entzogene Zeit berücksichtigt;

Der FS muss im übrigen neu beantragt werden, automatisch bekommt man ihn nicht

Darfst in 8 Monaten einen neuen Führerschein beantragen..... Ob ein Antrag reicht oder ob Du eine neue Prüfung ablegen mußt, wirst Du selbst wissen.


Enrico17101980 
Fragesteller
 13.06.2020, 20:35

Wie soll ich das wissen ?

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Nachdem der Bescheid Rechtskräftig geworden ist, meißt 14 Tage nach Zustellung, in dem Schreiben steht auch genau drin wann du wieder die Fahrerlaubnis erlangen kannst.


Enrico17101980 
Fragesteller
 13.06.2020, 20:46

Das heißt meine Führerschein ist jetzt schon 2 Monate von polizei weg und diese Zeit zählt nicht ?

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Was war es denn? Trunkenheitsfahrt? Mit Alkohol oder Drogen?

Dir wurde auf jeden Fall die Fahrerlaubnis für 12 Monate entzogen.

Der Zeitraum der Beschlagnahme von 2 Monaten wurde bereits abgezogen. Somit Entzug für 12-2=10 Monate.

Du kannst 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist die Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen. Also 10-3=7 Monate.

Und damit wären wir wieder bei der Frage vom Anfang: Die Antwort ist ggfs entscheidend dafür, ob du eine MPU machen musst.


Enrico17101980 
Fragesteller
 13.06.2020, 21:02

Ja alkohol 1,67 promille

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Crack  13.06.2020, 21:09
@Enrico17101980

.

Dann hast Du aber auch eine MPU vor Dir.
Nutze die Zeit zur Vorbereitung, ansonsten werden das mehr als 2+10 Monate.

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Crack  13.06.2020, 21:08
Du kannst 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist die Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen.

Es sind mittlerweile 6 Monate.
Die Sachbearbeiter brauchen ja auch mal Pause... 😉

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clemensw  13.06.2020, 21:17
@Crack

Die Frist zur Beibringung der MPU beträgt aber nach wie vor 3 Monate?

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Hast du schon mit Abstinenznachweisen angefangen bzw. dich mit kontrolliertem trinken auseinandergesetzt? Sonst wird das nichts mit der MPU und du wirst eine neue Fahrerlaubnis erst viel, viel später wieder dein eigen nennen dürfen.