Fahren ohne fahrerlaubnis mit beifahrer?

6 Antworten

Gem. § 21 Abs.1 Nr.2 StVG (hier nochmal verlinkt) macht sich derjenige, der als Halter zulässt, dass eine Person ohne Fahrerlaubnis fährt 1:1 genauso Strafbar wie die Person die gefahren ist (die wäre in Nr.1 geregelt).

Er bekommt also nicht „auch“ eine Strafe sondern ist genauso schlimm dran wie du.

Würde er glaubhaft versichern können, dass er nicht wusste, dass du keinen Lappen hast (falls er das hinkriegt) wäre er dennoch dran nur dann gem. Abs.2 Nr.1. Es wäre nämlich in seiner Pflicht als Halter gewesen sich zu vergewissern, dass du einen hast bevor er dir das Fahrzeug überlässt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
1572oskar 
Fragesteller
 14.05.2021, 22:43

ok danke

1

Dein Kumpel hätte dich gar nicht erst Fahren lassen dürfen wenn du keine Fahrerlaubnis hast. Das ist meines Wissens nach eine Straftat. Damit fängt es schon mal an. Wenn euch die Cops Anhalten, du dich aus dem Staub machst und dein Kumpel wie ein Fretchen in der Karre sitzen bleibt, braucht er eine wirklich gute 1a Story die er aus dem Finger zaubern muss. Den Cops zu sagen das er den Fahrer nicht Kennt kann er gerne Versuchen, aber spätestens wenn er checkt das er selbst böse was zu erwarten hat wird der Plappern und dich ans Messer liefern. Dann ist da nix mehr mit Bro Code. Also, dran seid ihr beide auf die eine oder andere Weise sowieso. Die Frage wäre dann nur ob ihr euch dann noch mehr Stress Einbrocken wollt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufl. Hintergrund, 2Rad, Autoverm., Maintenance, Leasing

Man darf weder Betrunkenen noch Menschen ohne Fahrerlaubnis die Gewalt über sein Fahrzeug verschaffen. Dies kann den Entzug der Fahrerlaubnis nach sich ziehen und den Verlust des Kaskoschutzes und die Haftpflicht nimmt dich auch noch in Regress.

Wenn er dich deckt, dann könnte er vielleicht eine Strafe kriegen.
Denn man geht wohl davon aus das er seinen Fahrer kennt.

Wenn er dich jetzt nicht deckt, dann könnte man ihm vielleicht anrechnen, dass er es einfach nicht wusste, dass du noch keinen Führerschein hast. Dann müsstest du aber schon ziemlich gut fahren damit dies nicht auffällt.

Allerdings ist meine Antwort hier wohl kaum auf Basis irgendwelcher rechtlichen Grundlagen, ich habe davon auch keine Ahnung :P

xdgamer007  14.05.2021, 22:40

Keine Ahnung trifft es leider gut. Es ist nämlich falsch. Er wäre dran so oder so.

Geregelt in § 21 Abs.1 Nr.2 StVG. Wenn du sagst „ich wusste nicht, dass er keinen Führerschein hat“ bist du gem. Abs.2 Nr.1 dran, denn du als Halter hast die Pflicht dich zu vergewissern, dass der Fahrer dem du das Kfz überlasst auch einen Lappen hat.

0
xdgamer007  14.05.2021, 22:43
@Amalia95

Solange man es kenntlich macht ist das ja auch noch verschmerzbar :) schlimmer wäre wenn man halbwissen als Fakt verkauft, was du ja zum Glück nicht gemacht hast.

0
Amalia95  14.05.2021, 22:44
@xdgamer007

Wenn ich mir nicht sicher bin, dann drücke ich das auch so aus =)

Ich habe zumindest halbwegs vernünftiges Denken versucht mit einzubringen :D

0
ich ohne führerschein werde von der polizei angehalten und renne weg.

Nö, Du rennst garantiert nicht weg, sei Dir sicher.

bekommt dann der beifahrer dem das auto auch gehört eine strafe?

Selbstverständlich, als Halter ist er genauso dran wie Du.