Haftbefehl wegen geldstrafe. Muss die Bearbeitungsgebühr sofort beglichen werden?

3 Antworten

Um der Haftstrafe zu entgehen, mußt Du beim Gericht vorerst die gesamte Geldstrafe bezahlen. Die entstandenen Kosten kannst Du nach Vereinbarung sicher auch etwas später zahlen.

RickyJens 
Fragesteller
 29.11.2019, 18:00

Problem an der Sache ist das der Haftbefehl bei der Polizei liegt. Die Polizei führt sozusagen diesen Auftrag SOFORT durch. Doch ich bin sozusagen leider schon per du mit der Polizei und habe sozusagen bis morgen Zeit die Geldstrafe zu zahlen.

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Liesche  29.11.2019, 21:55
@RickyJens

Du kannst trotzdem die Geldstrafe noch zahlen, um  nicht in Haft zu kommen, sogar noch in dem Moment, wo Du die Haftanstalt betrittst. Besorg Dir das Bargeld und übergib es den Polizisten, wenn sie Dich zum Haftantritt holen wollen.

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Ersatz haft gibt es nur für die Strafe; Anzahl der Tagessätze X Tagessatz. Wegen Rest gibt es keine Haft.

wenn du kein pfändbares Einkommen hast, dann nicht. Wenn du ne Haftersatzstrafe gekriegt hast, dann gehst du in den Bau, wenn du nicht zahlst bzw nicht die Sozialstunden abarbeitest.

RickyJens 
Fragesteller
 29.11.2019, 18:53

der Haftbefehl ist eine „Haftersatzstrafe“ aber die Geldstrafe kann ich bezahlen jedoch die Bearbeitungsgebühr nicht.
die Bearbeitungsgebühr steht mit auf dem Haftbefehl.

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