Beim Eiskratzen unwissentlich Lack und Scheibe beschädigt - Fall für die Privathaftpflicht?

Hallo liebe Versicherungs-Experten,

mit ist leider unwissentlich ein Fauxpas passiert. Bei den starken Schneefällen in NRW in den letzten Tagen, habe ich einem Nachbarn geholfen sein Auto freizukratzen, sodass er pünktlich zur Arbeit kam. Dabei habe ich einen handelsüblichen Eiskratzer verwendet. Als das Auto komplett vom Schnee und Eis befreit war ist aufgefallen, dass die Frontscheibe und Motorhaube extrem zerkratzt ist. Ich kann mir nicht erklären wie das passieren konnte, aber Fakt ist, dass es einen Tag zuvor noch nicht da war. Laut Werkstatt muss die Motorhaube komplett lackiert und die Scheibe komplett getauscht werden. Die Kratzer sind so tief, dass man sie nicht rauspolieren kann. Also reden wir über einen immensen Schaden der in dem kurzen Freundschaftsdienst entstanden ist.

Ich bin selbstverständlich privat Haftpflichtversichert, aber ich kenne mich in dem Gebiet nicht aus. Ich habe aber mal gehört, dass Freundschaftsdienste (wie z.B. Hilfe beim Umzug o.ä.) einen Sonderfall darstellen und nicht automatisch versichert sind. Des Weiteren kann ich mir nicht vorstellen, dass die Versicherung einem abkauft, dass man da nicht eher mit einem Backstein gekratzt hat....

ich würde mich über Meinungen, Erfahrungen und Ratschläge sehr freuen.

Danke vorab.

Schadensersatz, Versicherung, Recht, Haftpflichtversicherung, Schaden, Auto und Motorrad
Mietwohnung Vermieter ohne Zustimmung in Wohnung?

Hallo, wegen Unwetter hatten mein Cousin einen Wassereinbruch im Herbst letzten Jahres in der Keller Mietwohnung, überall kam Wasser raus Fenster und sogar Abfluss und WC. Hatten damals direkt die Feuerwehr zur Hilfe gerufen. Überall an Wände ist Schimmel. Der Vermieter will jetzt erst in die Wohnung um Begutachtung von Sachverständigen vorzunehmen. Da mein Cousin zur Zeit nicht da ist haben wir Vollmacht. Uns wurde zwar ein Tag (diese Woche Fr.) genannt aber keine feste Uhrzeit, nach einem heftigen Telefonat mit dem Vermieter, der mir dann mitteilte, das der Hausmeister nicht die Tür mit dem vorhandenen Schlüssel öffnen konnte (hat von allen Whg. die Schlüssel, mein Cousin vermutlich das Schloss ausgetauscht) entgegnete ich das er nicht einfach ohne Wissen und Zustimmung in die Wohnung kann. Da meinte er wenn Gefahr in Verzug ist könne er rein und er würde die Tür gewaltsam öffnen und Tür austauschen damit dort die Handwerker etc rein könnten und mein Cousin könne die Kosten dafür tragen. Kann er sich auf "Gefahr in Verzug" berufen? Ich meine der Wassereinbruch war vor Monaten und die FFW war ja da um das Wasser zu entfernen, mittlerweile ist ja nur halt Schimmel und es müsse evtl nur geschaut werden wo undichte Stellen sind und was sanierungstechnisch notwendig ist, aber das berechtigt doch nicht einfach ohne Absprache die Wohnung gewaltsam zu öffnen mit der Begründung Gefahr Verzug? Hatte ihm ja angeboten den Termin am Fr wahrzunehmen um die Tür für den Begutachtungstermin zu öffnen, dafür bräuchte ich jedoch eine feste Uhrzeit und er möge mir doch bitte die Kontaktdaten des Gutachters mitteilen dann könne ich direkt einen Termin vereinbaren. Hatte gesagt ich könne ab ca 15 Uhr an diesem besagten Tag. Und um überhaupt zu wissen was handwerklich vorgenommen werden müsse, müsste ja erstmal der Gutachter schauen, was notwendig ist. Ich hatte ihm gesagt, nach diesem Termin könnte ich die Schlüssel beim Hausmeister da lassen um die Handwerker an den Tagen rein zu lassen. Dann sagte er noch wäre ja noch nicht klar ob der besagte Termin steht evtl auch ein Tag früher oder später. Aldo mehr als anbieten den Termin mit passender Terminabsprache wahrzunehmen (er kann doch nicht einfach ohne Terminabstimnung erzeingen das man ihm die Wohnung zu jeder Zeit zugänglich macht, oder? Habe ja auch noch Beruf und anderes zu tun als jederzeit zu springen.) kann ich ja jetzt auch nicht anbieten. Virallem hat er es nicht mal schriftlich mitgeteilt sondern nur versucht persönlich bzw telefonisch und dann Kerzenlicht per Email. Mein Cousin kann man halt momentan nicht erreichen. Und sonst gibt es keinen der noch aushelfen könnte, nur ich gab den Schlüssel und bin bevollmächtigt. Sorry für den langen Text. Danke für eure Antworten.

Schadensersatz, Wohnung, Mieter, Mietwohnung, Recht, Vermieter, Schaden
Wie kann ich meinem Bruder den Unterschied zwischen Streichen und Straftaten klarmachen?

Meine Eltern mussten meinen kleinen Bruder heute wiedermal von der Polizei abholen. Zusammen mit seinen "Freunden" ist er aus dem Bus geschmissen worden, weil sie mitten im Bus geraucht haben und dann haben sie angefangen, an der Bushaltestelle zu randalieren. Sie haben ein Dixie Klo kaputt geschlagen und es auf die Straße geschmissen und haben mehrere Schilder zerstört.

Mein kleiner Bruder (15) allerdings hält das allerdings alles für einen lustigen Scherz. Das ist es aber nicht, dass ist Sachbeschädigung.

Ein Streich ist in meinen Augen etwas, worüber alle lachen können und wo niemand zu Schaden kommt. Klar hab ich auch mal Streiche gespielt. In einem Dorf, wo jeder jeden kennt haben wir in der Hexennacht mal sämtliche Nummernschilder von den Autos getauscht.

Da kommt niemand zu Schaden, die Sache ist schnell behoben und nach dem ersten Ärger kann jeder drüber lachen.

Etwas anderes ist es aber, wenn fremde Leute durch mich zu Schaden kommen, wie z.B. das Dixie Klo kaputt schlagen. Ein Scherz wäre es, wenn man irgendwo ein zweites Klo besorgen würde, sodass am nächsten Tag zwei Klos auf der Baustelle stehen und sich jeder wundert, wo das zweite herkommt.

Aber einfach kaputt machen ist eben Sachbeschädigung und damit strafbar.

Ich würde meinen Bruder ja gerne diesen Unterschied klarmachen, aber ich weiß nicht recht wie. Ich hab schon öfters mal mit ihm gesprochen, aber dann sagt er immer, ich würde mit meinen Freunden doch auch Blödsinn machen. Ja klar mache ich mit meinen Freunden Blödsinn, aber es ist ein riesiger Unterschied, ob ich einfach Blödsinn mache, oder ob andere durch mich zu Schaden kommen.

Habt ihr Ratschläge für mich, wie ich das meinem Bruder endlich verdeutlichen kann? Er war nämlich schon öfters in solche Geschichten verwickelt.

Familie, Erziehung, Gesetz, Streiche, Bruder, Gesellschaft, Schaden, Straftat
Beide Außenspiegel beim Fahren beschädigt, wer haftet? Was ist zu tun?

Liebe Community,

Ich bin heute auf einer engen Strasse, an der beidseitig geparkt wird und in der Regel aber ohne anzuhalten auch nebeneinander gefahren wird, dicht an einem auf der Gegenseite fahrenden Auto vorbergefahren. Wir haben infolge auf gleicher Höhe unsere Außenspiegel beschädigt.

Ich musste leider dringend zu einer Dienstbesprechung, die Dame ebenso zu ihrer Arbeitsstelle, haben die Schäden fotografiert mit Uhrzeit und Ort, jedoch keine Polizei aus Zeitgründen gerufen.

Nun werde ich die Frau nach der Arbeit, wie verabredet, anrufen und auf dem Rückweg besuchen, wir haben ersteinmal diese Lösung für uns gefunden und möchten dann die Sache in Ruhe klären.

Auf meiner Seite wurde nicht geparkt, daher bin ich auch gefahren, ob sie hätte regulär anhalten können, weil vor ihr ein Wagen parkte kann ich im Nachhinein nicht mehr beurteilen (ich meine das wäre so, nachweisen kann ich es nicht mehr). Leider waren wir beide in Hektik, daher kann sich beides ohnehin nicht nachweisen. Letzendlich sind wir beide gefahren und uaf gleicher Höhe mit den Spiegeln zusammengestoßen.

Jedenfalls hatte ich heute noch keine Zeit mich zu erkundigen oder im Netz zu recherchieren, daher nutze ich GF hoffe ich auf Eure fundierten und hilfreichen Kommentare.

Was würdet ihr mir empfehlen als nächstes zu tun: Versicherung kontaktieren, bevor ich sie später anrufe? Welche Versicherung ist zuständig?

Ist das eine Sache von 50-50?

Was ich hätte machen müssen, das möchte ich übrigens nicht wissen, nun ist es ohnehin zu spät- normalerweise lasse ich mir auch mehr Zeit, rufe die Polizei oder begutachte den Unfallort- die Dienstbesprechung ging aber leider vor.

Mein Auto ist schon älter, ich wäre auch bereit irgendeinen Spiegel dran bauen zu lassen, so dass die Kosten für die andere Person nicht zu hoch werden- was sie dann später noch sagt, weiß ich natürlich nicht...

Ich werde später, ab 16, 17 Uhr schauen, nur zur Info, dass ich nicht sofort auf Nachfragen oder Kommentare antworten kann.

Vielen Dank!

Auto, Autounfall, Unfall, Versicherung, Recht, Kfz-Versicherung, Haftpflichtversicherung, PKW, Schaden
Rangierschaden beim Parken, Fahrerflucht?

Hallo,

ich habe mein auto gestern Abend abgestellt. Nun habe ich heute morgen mitbekommen dass jemand paar Fotos von mein Fahrzeug gemacht hat, und bin dann zu mein Fahrzeug gegangen.

wie es heraus stellte, könnte sein, dass ich gestern beim Einparken dass vordere auto beschädigt habe. Die Polizei ist gekommen, alles aufgenommen. Haben gegenseitig die Daten an Versicherungen ausgetauscht. Nun, bin ich jetzt als Fahrerfluch beschuldigt worden.

Als die polizei die Fahrzeuge angeschaut hatten, könnte die zuerst keine erkenntbaren schäden an mein fahrzeug festellen, die den schaden der vorderes Auto zuordnen können.

Das vordere auto wurde auch Seit gestern bewegt, nach seiner aussage war der seit gestern abend weg, und heute auf der arbeit hat der schaden bemerkt, kam dann zurück wo der gestern abend vor mir geparkt hat.

Die Polizei nahm zuerst als Fahrerflucht auf. Laut deren, ist es wahrscheinlicher dass die Ermittlungen eingestellt werden.

aber Trotzdem, was können für Strafen auf mich zu kommen? Ich weiss, Fahrerflucht ist Fahrerflucht, habe jedoch beim Einparken nichts bemerkt. Sage auch nicht nein, kann alles passiert sein, jedoch mit was müsste ich den Rechnen? Laut Gesetzt kann es sogar bis zu Haftstrafe kommen, ist übertrieben, aber möglich. Hat jemand Ähnlicher Erfahrung und könnte es mit mir teilen, wie es am ende ausgegangen ist.

vielen Dank und

mit freundlichen Grüßen,

Andreas

Vorderes Auto:

mein Auto:

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Polizei, Versicherung, Verkehrsrecht, Kfz-Versicherung, Fahrerflucht, Parkschaden, Rechtslage, Rechtsschutz, Schaden, Straftat, Auto und Motorrad

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