Wenn vermutlich die Umwälzpumpe kaputt ist, kann ich für die Diagnose einen Fachbetrieb beauftragen?

Hallo, liebe Wissenden,

bei uns wurde im Februar die GasHeizung gewartet. Der Monteur, dem ich dabei "ein bisschen über die Schulter geschaut" habe, hat mir mündlich die Auskunft gegeben, dass nach allem Anschein die Umwälzpumpe nicht mehr richtig funktioniert.

Exakt an diesem Tag lief dann die Heizung viel schneller an und das Warmwasser kam dann erst nach 01:40 aus der Leitung. Meine Frau muß, wenn sie um 05:30 duschen will, das Wasser immer 03:30 auf voller Hitze laufen lassen, bis es heiß aus der Dusche kommt

Vorher war immer sofort = < 20 Sekunden um diese Uhrzeit warmes WAsser da.

Der Heizungsbetrieb, dem ich telefonisch das Problem geschildert habe, meinte, dass alles darauf hindeutet, dass die Umwälzpumpe kaputt ist.

Den VM haben wir mehrfach schriftlich mit Terminsetzung angemahnt, das Problem zu beheben. Wir haben auch schon die Miete gemindert um 5% und 3x 5% Zurückbehaltung ausgeübt. Die einzige Reaktion des VM war, dass er es in Abrede gestellt hat, dass das Problem existiert, da die Heizungswartung ja ordnungsgemäß durchgeführt wurde - und es gar nicht sein könne, dass - außerdem hätten die MIeter im EG sich nicht darüber beschwert - was klar ist, weil bei denen aufgrund Leitungslänge das warme Wasser ja früher aus der Leitung kommt.

Auch 2 Videos, die von unterschiedlichen Entnahmestellen an unterschiedlichen Tagen und und zu unterschiedlichen Zeiten gemacht wurden und auf youtube gestellt wurden, haben den VM nicht dazu gebracht uns zu glauben und aktiv zu werden.

Frage 1: Können wir jetzt selbst einen Heizungsfachbetrieb beauftragen, eine Analyse und Diagnosen zu machen - auf unsere Kosten? (Nicht, dass wir es nicht dürfen, "die heilige Sankt Heizung" des Herrn VM von einem Fachbetrieb anfassen zu lassen)

Frage 1b: Muß das der Fachbetrieb sein, der die Heizung immer wartet oder kann das auch ein anderer sein? (Sinnvoll wäre wohl das Original, ich weiß)

Frage 2: Nehmen wir an, die Umwälzpumpe ist kaputt, können wir in diesem Fall die Kosten der Diagnose auf den Vm abwälzen? Er hat sich ja geweigert, das anschauen zu lassen und wenn der Fehler dann faktisch feststeht, kommt er dann in die Zahlpflicht?

Frage 3: Was können wir tun, damit der VM hier tätig wird? Weitere Mietkürzungen sind nicht mehr möglich, da wir schon insgesamt die Miete wegen einer falschen NK-Abrechnung und Guthaben aus NKA um fast eine MM gekürzt haben und weitere Kürzungen dann dazu führen würden, dass mehr als eine MM aussteht und wir somit die fristlose Kündigung riskieren würden.

Ich hab mal was von einer Klage auf Mängelbehebung gelesen, was ist das, wie geht das und wieviel kostet uns das? Wenn wir gewinnen, muß unser Anwalt von der Gegenseite bezahlt werden?

Vielen Dank fürs Lesen, Eindenken und Antworten! Theagle

Mietwohnung, Mietrecht, Mietminderung, Vermieter, Schaden
üübernimmt die Haftpflicht Versicherung wenn man bei nicht eigenem Fahrzeug die Handbremse nicht zieht?

Hallo. Und zwar haben wir uns vor 4 Wochen ein neues Auto gekauft. Meine Schwiegermutter kam dann letzte Woche zu Besuch und hat sich den Wagen ausführlich mal von Innen angeschaut...alles schön und gut...wir sind dann rein ins Haus und gut eine viertel Stunde später stand unser Nachbar vor der Tür und machte uns darauf aufmerksam, dass unser Auto die Auffahrt runter gerollt ist... Gott sei Dank ist nichts schlimmes passiert, das Auto ist "nur" gegen eine Metallsäule gefahren und wurde von einem noch nicht eingebauten Gullideckel "gebremst", sonst wäre es wohl gegen die gegenüber liegende Hauswand gekracht... Nunja, nachdem wir das Auto wieder auf unsere Auffahrt gefahren haben, sind uns eine Schrammen an der Heckklappe und hintere Stoßstange aufgefallen, ausserdem war ein Schutzblech unter dem Auto locker, Was wir aber schon wieder repariert haben. Jetzt stellt sich die Frage wie das Auto plötzlich ins Rollen gekommen ist und meine Schwiegermutter sagt, vielleicht habe sie den Knopf fuer die Handbremse nicht erneut gedrückt und sie somit nicht aktiviert... Übernimmt so einen Schaden dann ihre Haftpflicht Versicherung??? Ich meine es sind nur ein paar Schrammen, Die aber lackiert werden müssten und da wir das Auto erst wenige Wochen haben ist es wirklich sehr ärgerlich.. Vielleicht weiß ja jemand Rat, denn mein Mann meint, Das würde keine Versicherung übernehmen,da es fahrlässige Handlung war und wir beweisen müssten,dass es nicht uns passiert ist 😨 bin grade schon ziemlich am verzweifeln, weil mich das tierisch aufregt. Danke schonmal für eure Antworten

Haftpflichtversicherung, Schaden, Versicherungsschaden
Rohrbruch im Keller. Habe ich einen Schadenersatz- und Aufwendungsersatzanspruch?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wohne in einem Hochhaus mit 24 Einheiten. Baujahr 1973. Gestern Abend musste ich leider feststellen, dass der Gemeinschaftsraum, welches mir Zugang zu meinem Keller gewährt durchnässt war. Ungefähr eine Fußsole Zentimer Wasser war auf dem Boden.

Unmittelbar neben meinem Keller befindet sich der Keller meines Nachbars. In dem Nachbarskeller befindet sich ein Wasserrohr der zu Bruch gegangen ist. (Der Keller ist verwahrlost und hat kein Schloss, sodass ich die Tür öffnen konnte und reinschauen konnte).

Aus dem Rohr spritze kochend heißes Wasser und im ganzen Raum (Gemeinschaftsraum) war es sehr feucht und warm.

Mein Keller hat einen Loch zum Nachbarskeller an der Wand (wahrscheinlich wegen Belüftungszwecken). Aus diesem Loch kam die ganze Luftfeuchtigkeit und das Wasser zu meinem Keller (mein Keller war wie in der Sauna für ungefähr 24 Stunden).

Es befanden sich mehrere Holzlatten und sonstige Holzplatten auf dem Boden welches durch das Wasser beschädigt wurde. Weiterhin befanden sich vier wertvolle zwischengelagerte Teppiche die der Luftfeuchtigkeit ausgesetzt waren. Zwar sieht man aktuell keinen Mangel an der Sache, jedoch befürchte ich Schimmelbefall in naher Zukunft.

Meine Frage an Sie ist, ob ich einen Schadenersatzanspruch gegen den Vermieter oder gegen den Verursacher wegen dem Rohrbruch habe.

Es ist ein geschätzter Schaden in Höhe von mindestens 500€ entstanden.

Habe ich einen Aufwendungsersatzanspruch für die Beseitigung des Wassers und anderen Aufräum- und Putzarbeiten?

Wie sieht die Rechtslage aus?

Mit freundlichen Grüßen

aferinabisi

Mieter, Mietrecht, Mietminderung, Vermieter, Schaden
Ausversehen Geld vom Freund weggeschmissen?

Hallo ihr lieben, ich brauche mal euren Rat. Ich habe Ausversehen einen Umschlag mit Geld weggeschmissen der meinem Freund gehörte. Habe zwei Umschläge vertauscht und nun ja war ein dummes Versehen. Mein Freund hat jetzt mit mir Schluss gemacht weil er mich als Diebin darstellt und meinte er kann mir nicht glauben vertrauen etc. Ich habe ihm das Geld direkt zurückgezahlt obwohl ich Schülerin bin und nicht viel Geld habe. Jetzt mache ich mir so starke Vorwürfe und er lässt einfach nicht mit sich reden. Er meint ich bin selber schuld sowas ist unverzeihlich aber ich finde sowas kann doch jedem mal passieren! Ich habe es ja nicht genommen um mir ein schönes Leben zu machen. Mein Freund und ich sind fast 2 Jahre zusammen da finde ich gehört vertrauen auch dazu und wenn ich ihm sage das es unabsichtlich war und mich 100 mal entschuldige und sogar das Geld direkt ein Tag später zurück gezahlt habe dann ist das doch keine große Sache. Ja klar es ist ärgerlich aber ich bin diejenige die verloren hat. Ich habe ihm mein ganzes Geld gegeben und als Schülerin verdient man nicht gerade sonderlich viel. Er hat sein Geld ja schließlich wieder. Jetzt hat er mich verlassen, meint ich bin eine dreckige Lügnerin die ihren Freund abzieht. Ich bin so verzweifelt. Ich finde das kann doch jedem mal passieren, mach mir aber auch so die Vorwürfe.. Ich kann mit keinem darüber reden habe keine Eltern mit denen ich reden kann. Jetzt ist meine Frage: wie seht ihr die ganze Sache ?

Finanzen, Verhalten, Geld, Schaden, Verlust
Schaden an Mietwagen bei Sixt - horrende Rechnung bekommen, kann man da noch was machen?

Hallo zusammen,

ich bin verzweifelt - vor ca. 2 Wochen haben wir einen Transporter bei Sixt gemietet. Großen Fehler gemacht und aus Kostengründen auf die Kasko verzichtet, nach dem Motto, "es wird schon nix passieren..." Bitte jetzt keine Sprüche deswegen, ich weiß, dass es leichtsinnig und dämlich war. Jedenfalls bin ich beim Abbiegen nicht weit genug ausgeschert und mit der rechten Seite unten an einem in der Kurve stehenden Baum hängen geblieben. Der Schaden schien jetzt aber nicht exorbitant zu sein. Die Plasteverkleidung unten an der Schiebetür und am hinteren Radkasten war ab, an der Schiebetür direkt über der Verkleidung war eine Delle (ca. 3 cm, ohne Lackschaden). Dann noch ein paar oberflächliche Kratzer im Lack, die eigentlich mehr Abrieb vom Baum waren, jedenfalls nichts tieferes. Ich hätte demzufolge mit um die 1000 € Kosten gerechnet (für die beiden Plasteverkleidungsteile + Arbeitsstunden und natürlich den Mietausfall für Sixt), was schon ärgerlich genug ist, aber noch auszuhalten. Heute kam nun die Rechnung von Sixt und ich bin aus allen Wolken gefallen. Sie wollen ca. 4.700 € (!!) Im Reparaturgutachten steht z.B. eine neue Schiebetür mit drin, obwohl da fast nix dran war, wir konnten jedenfalls keine Funktionsbeeinträchtigung oder so feststellen, die einen Austausch gerechtfertigt hatte, auch ein neuer Reifen steht drin, der imho überhaupt nix abbekommen hat. Allein an Ersatzteilen wären das also schon fast 1000 € zuviel. Ein weiterer riesen Posten ist der Arbeitslohn. Die berechnen 109,60 € die Stunde! Ist das mittlerweile ein gängiger Stundensatz? Mein letzter Stand waren 50-60 € die Stunde. Die Lackierungsarbeiten waren auch nochmal über 1000 €, bei diesen frage ich mich auch, ob die tatsächlich norwendig waren? Meine Frage ist nun - Gibt es eine Möglichkeit, noch irgendetwas gegen die meiner Meinung nach völlig überzogengen Reparaturkosten zu machen? Der Schaden wurde offenbar auch schon repariert. Ist das rechtens? Hätte man nicht die Möglichkeit bekommen müssen, selber eine Werkstatt aufzusuchen bzw. verschiedene Angebote einzuholen, um die Kosten so gering wie möglich zu halten? Denn Sixt ist ja sicher eher nicht daran interessiert, den Schaden für den Kunden möglichst klein zu halten. Im Gegenteil habe ich den Eindruck, dass hier eher mehr gemacht wurde als nötig. Kann man sich noch irgendwie dagegen wehren (z..B. mittels Gegengutachten) oder ist schon alles zu spät? Bin für jeden Tipp dankbar!

Auto, Rechte, Reparatur, autovermietung, Schaden
KFZ von der Hebebühne gefallen - Fall für die Privathaftpflicht?

A begibt sich mit dem Fahrzeug eines Freundes B zu einer Selbsthilfewerkstatt, um unentgeltlich einige Reparaturen im Rahmen eines Gefallens vorzunehmen. In der Selbsthilfewerkstatt angekommen, fährt A das Fahrzeug mithilfe der Hebebühne hoch. Beim Tausch des Querlenkers nutzt A fachgerecht einen Getriebeheber zur zusätzlichen Absicherung. A nutzt den Getriebeheber, um die zu bearbeitende Achse unter Last zu setzen und anschließend den Querlenker festzuziehen. Dies misslingt ihm jedoch. Das Fahrzeug rutscht vom Getriebeheber, setzt sich in Bewegung und stürzt von der Hebebühne. Dabei wird neben dem KFZ, die Hebebühne ebenso beschädigt.

Wie verhält es bei solch einem Fall. Muss die Privathaftpflicht des A den Schaden sowohl für das KFZ als auch für die Hebebühne regulieren? Oder bleibt A auf den Kosten sitzen?

Grundsätzlich machen Versicherungen von der Benzinklausel gebrauch. Diese besagt folgendes: „Nicht versichert ist die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraftfahrzeugs [...] wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden".

Liegt in dem oben gennanten Fall ein Gebrauch des Fahrzeugs vor? Oder ist der Vorfall und der dadurch resultierende Schaden eher auf den Gebrauch der Hebebühne und/oder Getriebebock zurückzuführen?

Wäre nett, wenn mich jemand aufklären könnte.

Vielen Dank!

KFZ, Versicherung, Anwalt, Werkstatt, Rechte, Gesetz, Kfz-Versicherung, Haftpflichtversicherung, Schaden
Nach Wasserschaden am Haus, keine Reparatur?

Hallo, unser Vermieter hat bei uns letzte Nacht einen Wasserschaden am Haus verursacht. Er wohnt direkt über uns und hatte die Nacht über das Wasser laufen lassen, somit wurden wir Früh´s geweckt mit einem ``Regenschauer´´.

Am nächsten Tag fragten wir den Vermieter wie er den Schaden beheben möchte, da Wir in einem sehr alten Haus leben, sind bei uns die Decken noch aus Holzbalken und Stroh, was jetzt alles durchweicht ist. Darauf hin meinte Er das er lediglich einen Maler kommen lassen will der bei uns die Decke streicht + den entstanden Schaden bei uns begleicht ( Lediglich die Matratze ist hin ).

Wir sind der Meinung das die Decke getrocknet werden muss denn allein mit der Heizung wird das nichts und bei diesen alten Decken sind Wir uns nicht sicher ob diese irgendwann nachgibt und uns auf den Kopf fällt. Der Vermieter meinte nur das wir ausziehen sollen wenn es uns zu unsicher ist.

Der Vermieter an sich muss ja eine Versicherung abgeschlossen haben die auch Wasserschäden mit deckt, er weigert sich jedoch trotzdem diese zu Informieren, da es angeblich nicht wirklich schlimm sei.

Nun ist die Frage was können wir dagegen machen? Sollen wir selber einen Gutachter holen der sich den Schaden anschauen kommt? Ich habe jedoch nicht vor, für einen Gutachter Geld auszugeben, wenn ich den Schaden nicht selber Verursacht habe.

Hat man in so einem Fall ein Sonderkündigungsrecht, welches die 3 Monate umgeht? Muss ich mir im Ernstfall auch noch einen Anwalt einschalten?

Vielen Dank schon einmal für die Antworten :)

Wohnrecht, Versicherung, Mietrecht, Mietvertrag, Hausratversicherung, Schaden

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