Wenn vermutlich die Umwälzpumpe kaputt ist, kann ich für die Diagnose einen Fachbetrieb beauftragen?
Hallo, liebe Wissenden,
bei uns wurde im Februar die GasHeizung gewartet. Der Monteur, dem ich dabei "ein bisschen über die Schulter geschaut" habe, hat mir mündlich die Auskunft gegeben, dass nach allem Anschein die Umwälzpumpe nicht mehr richtig funktioniert.
Exakt an diesem Tag lief dann die Heizung viel schneller an und das Warmwasser kam dann erst nach 01:40 aus der Leitung. Meine Frau muß, wenn sie um 05:30 duschen will, das Wasser immer 03:30 auf voller Hitze laufen lassen, bis es heiß aus der Dusche kommt
Vorher war immer sofort = < 20 Sekunden um diese Uhrzeit warmes WAsser da.
Der Heizungsbetrieb, dem ich telefonisch das Problem geschildert habe, meinte, dass alles darauf hindeutet, dass die Umwälzpumpe kaputt ist.
Den VM haben wir mehrfach schriftlich mit Terminsetzung angemahnt, das Problem zu beheben. Wir haben auch schon die Miete gemindert um 5% und 3x 5% Zurückbehaltung ausgeübt. Die einzige Reaktion des VM war, dass er es in Abrede gestellt hat, dass das Problem existiert, da die Heizungswartung ja ordnungsgemäß durchgeführt wurde - und es gar nicht sein könne, dass - außerdem hätten die MIeter im EG sich nicht darüber beschwert - was klar ist, weil bei denen aufgrund Leitungslänge das warme Wasser ja früher aus der Leitung kommt.
Auch 2 Videos, die von unterschiedlichen Entnahmestellen an unterschiedlichen Tagen und und zu unterschiedlichen Zeiten gemacht wurden und auf youtube gestellt wurden, haben den VM nicht dazu gebracht uns zu glauben und aktiv zu werden.
Frage 1: Können wir jetzt selbst einen Heizungsfachbetrieb beauftragen, eine Analyse und Diagnosen zu machen - auf unsere Kosten? (Nicht, dass wir es nicht dürfen, "die heilige Sankt Heizung" des Herrn VM von einem Fachbetrieb anfassen zu lassen)
Frage 1b: Muß das der Fachbetrieb sein, der die Heizung immer wartet oder kann das auch ein anderer sein? (Sinnvoll wäre wohl das Original, ich weiß)
Frage 2: Nehmen wir an, die Umwälzpumpe ist kaputt, können wir in diesem Fall die Kosten der Diagnose auf den Vm abwälzen? Er hat sich ja geweigert, das anschauen zu lassen und wenn der Fehler dann faktisch feststeht, kommt er dann in die Zahlpflicht?
Frage 3: Was können wir tun, damit der VM hier tätig wird? Weitere Mietkürzungen sind nicht mehr möglich, da wir schon insgesamt die Miete wegen einer falschen NK-Abrechnung und Guthaben aus NKA um fast eine MM gekürzt haben und weitere Kürzungen dann dazu führen würden, dass mehr als eine MM aussteht und wir somit die fristlose Kündigung riskieren würden.
Ich hab mal was von einer Klage auf Mängelbehebung gelesen, was ist das, wie geht das und wieviel kostet uns das? Wenn wir gewinnen, muß unser Anwalt von der Gegenseite bezahlt werden?
Vielen Dank fürs Lesen, Eindenken und Antworten! Theagle