Schadensverursacher will Geld?

12 Antworten

da hast wohl ein paar Begriffe verwechselt.

Wenn die Haftpflichtversicherung nicht alle berechtigten Ansprüche des Geschädigten gezahlt hat, dann kann der Geschädigte die ihm noch zustehende Differenz vom Verursacher verlangen.

Im Kfz-Haftpflichtbereich kommt es inzwischen öfters vor, das die gegnerische Versicherung nicht alle berechtigten Forderungen des Geschädigten direkt zahlt. Der Geschädigte kann sich aussuchen bei wem er seine Ansprüche geltend macht, im Kfz-Haftpflichtbereich bei:

  • Versicherung
  • Fahrer
  • Halter

In vielen Fällen verklagen dann die Rechtsanwälte direkt den Fahrzeughalter zur Zahlung des von dessen Versicherung ungerechtfertigt gekürzten Teils.

Apolon  22.03.2017, 13:36

Wenn die Haftpflichtversicherung nicht alle berechtigten Ansprüche des Geschädigten gezahlt hat, dann kann der Geschädigte die ihm noch zustehende Differenz vom Verursacher verlangen.

Falsch - wenn ein Privathaftpflichtversicherer in den Schadensfall eintritt, zahlt er die berechtige Forderung an den Geschädigten, oder wehrt den zu viel gestellten Anspruch ab.

Bitte beachten, die Privathaftpflichtversicherung leistet nur max. den Zeitwert.

Der Versicherte wird alle weiteren Ansprüche des Geschädigten an seinen Versicherer weitergeben, und dieser wird gegebenenfalls die weitere Forderungen des Geschädigten per Gericht abwehren. 

Und genau so verhält es sich auch in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung

KfzSVnrw  22.03.2017, 16:42
@Apolon
wenn ein Privathaftpflichtversicherer in den Schadensfall eintritt, zahlt er die berechtige Forderung an den Geschädigten,

So sollte es zwar sein, die Realität sieht aber oft so aus, dass zunächst unberechtigt gekürzt wird und erst nach einem Gerichtsurteil vollständig gezahlt wird. 

Der Geschädigt hat aber auch das Recht den fehlenden und ihm zustehenden Schadenersatz direkt vom Verursacher einzufordern.

Der Versicherte wird alle weiteren Ansprüche des Geschädigten an seinen Versicherer weitergeben, und dieser wird gegebenenfalls die weitere Forderungen des Geschädigten per Gericht abwehren. 

Oder aber der Verursacher (Versicherte) wird direkt vom Gericht dazu verurteilt den berechtigten Differenzbetrag an den Geschädigten zu zahlen. Solche Fälle gibt es inzwischen öfters.

NamenSindSchwer  22.03.2017, 14:45

Wo steht denn was von Auto oder hab ich was übersehen?

Außerdem ist doch egal wer verklagt wird, da ist dann die Haftpflichtversicherung mit passivem Rechtsschutz ohnehin wieder um Boot. Im Bereich Kfz erst recht, da dort die Versicherung sogar als Gesamtschuldner mithaftet und daher auch meist gleich mit verklagt wird.  

KfzSVnrw  22.03.2017, 16:38
@NamenSindSchwer

Der TE schreibt leider nicht um welchen Bereich es geht, den Kfz-Bereich habe ich nur als beispiel angeführt.

Ähm...natürlich nicht.

Wenn die Versicherung (aus welchen Gründen auch immer) die volle Schadenssumme nicht auszahlt, hat die Differenz der Schadensverursacher zu bezahlen (siehe § 823 BGB).

Das gilt aber nur dann, wenn die Differenz auch wirklich zur Schadenssumme gehört.

Der Schadenssumme kann in der Regel immer nur so hoch sein, wie der tatsächliche Wert der beschädigten Sache. Sprich Zeitwert und nicht Neuwert.

Hallo, 
ich gehe mal davon aus, dass der Geschädigte vom Verursacher die 400 EUR haben möchte, sonst ergibt das für mich keinen Sinn.

Wenn in der Versicherung des Verursachers eine Selbstbeteiligung vorhanden ist, muss derjenige die Differenz natürlich ausgleichen.

Wenn es sich bei den 2.000 EUR beispielsweise um einen Neuwert handelt, muss die Differenz nicht gezahlt werden. Im Haftpflichtbereich wir nämlich grundsätzlich nur der Zeitwert ersetzt. Wenn dieser von der Versicherung mit 1.600 ermittelt wurde, hat der geschädigte auch keinen Anspruch auf mehr. Bzw. er muss nachweisen, dass der Zeitwert höher ist.

Ich hoffe ich konnte weiterhelfen

400€ sollen vom Geschädigten an den Schadensverursacher bezahlt werden Kann der Verursacher das einklagen?

Das ergibt natürlich null Sinn, warum soll der Verursacher Geld bekommen?

In der Annahme, dass du einfach nur die Begriffe vertauscht hast:

Wenn die Teilregulierung deshalb erfolgt ist, weil nur Zeitwert reguliert wurde, dann ist das korrekt. Der Geschädigte kann dann gern den Verursacher auf den Rest verklagen aber dieser wird das einfach wieder an seine Versicherung weiterreichen, welche diese unberechtigten Ansprüche abwehrt, zur Not halt auch vor Gericht.

die Versicherung rechnet auf Zeitwert ab - man hat IMMER die A-Karte und legt als Geschädigter immer drauf.

z.B. TV 3 Jahre alt - Neupreis 3000€ Neugerät in etwa gleicher Ausführung liegt bei 1200 - das wird die Versicherung zahlen

Zeitwert wird ersetzt