Muss ich Schadensersatz leisten (Hunde haben Nachbarshühner getötet )?

13 Antworten

Deine Hunde haben Schaden angerichtet. Stell Dir mal vor, das wären Kinder und keine Hühner gewesen.

Ggf. bekommt der Eigentümer eine Mitschuld angerechnet.

Gib das einfach an Deine Tierhalterhaftpflichtversicherung, die wehren auch unberechtigte Forderungen Dir gegenüber ab.

.... aber genau für solche Fälle leisten sich die Tierhalter doch eine Tierhalterhaftpflichtversicherung.

Zum Glück haben die lieben keine Kinder zerrissen. Der Lehrer sollte aber schon eingebunden werden, falls die Tiere weiterhin leben dürfen.

Dein Tier hat einen Schaden verursacht, der Halter muss haften. Glasklare Regelung des § 833 BGB:

"Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen." 

Gefährdungshaftung nennt man so etwas. Das heißt, dass du erstmal zahlen musst. Die einzige Möglichkeit, den Schadenersatz zu mindern, besteht darin, dem Geschädigten ein Mitverschulden anzulasten. Ob und wie du das kannst kann ich nicht beurteilen. Tatsache ist aber, dass nicht der Geschädigte in der Beweislast ist, sein Nichtverschulden zu beweisen, du als Tierhalter musst ihm das Mitverschulden beweisen. 

Solltest du eine Tierhalterversicherung haben, melde den Fall der Versicherung, sie haben Fachleute, die in der aktuellen Rechtslage leben. 

Tamasama 
Fragesteller
 14.03.2017, 16:44

Ja, das werde ich auch tun. Ich hoffe,dass mir da die Versicherung weiterhelfen kann. Beim nächsten Gespräch mit dem Nachbarn, werde ich einen Kompromiss vorschlagen, der im Sinne beider Parteien ist. Ich kümmere mich um Schadensersatz und er bitte wieder um eine vernünftige Abdeckung des unteren Zaunes.
Denn bevor er die Abdeckung abgemacht hatte, kamen ja keine Hühner rüber.

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Forte90  14.03.2017, 16:56

Du hast bei dem § eine Passage vergessen.

Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.

der Tierhalter haftet nicht für die entstandenen Schäden, sofern er seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist. Der Hund war in einem abgezäunten Bereich auf seinem Grundstück, welches der Hund nicht verlassen kann. Somit kommt er seiner Pflicht nach.

Der Nachbar hingegen hat jedoch seine Sorgfaltspflicht durch den defekten Zaun verletzt. Dadurch konnten die Hühner erst überhaupt ungehindert auf das Nachbargelände gelangen.

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Menuett  14.03.2017, 16:57
@Forte90

Die Hunde werden gesichert nicht zur Erwerbstätigkeit gehalten.

Oder sind das ausgebildete Schäferhunde mit denen die Fragestellerin ihren Lebensunterhalt verdient?

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furbo  14.03.2017, 17:56
@Forte90

Den Passus habe ich bewusst weggelassen, da ich davon ausgegangen bin, dass es kein Arbeits-, Dienst-, Schäfer- oder sonst wie gearteter Berufshund ist. Dessen Halter wüsste mit Sicherheit um die Haftungsregelungen. 

Handelt es sich denn um einen zur Erwerbstätigkeit genutzten Hund?

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SupraX  14.03.2017, 17:20

Das mit dem Zaun ist eben der Punkt, warum die Sache nicht so pauschal zu entscheiden ist. Das Grundstück mit den Hunden war eingezäunt, das Loch hat der Nachbar selbst zumindest mit zu verantworten. Da kann man sich vor Gericht vorzüglich streiten. Ob es das wegen zwei Hühnern halt wert ist...

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Wie genau ein Richter hier entscheiden würde lässt sich schwer vorhersagen. Ganz so eindeutig ist der Fall meiner Meinung nach nicht.

Was aber sicher ist, die Aussage "die Hühner waren auf deinem Grundstück und deshalb hast du recht" ist so pauschal nicht richtig. Wir sind nicht im wilden Westen wo man alles zerstören und jeden töten darf das zufällig mein Grundstück berührt. Der Vergleich mit dem Auto passt auch nur bedingt.

Außerdem ist es unnötig die Justiz/Behörden mit solchen Kleinigkeiten zu belasten. Lass ihn sich etwas beruhigen und sucht dann eine Kompromisslösung. Das würde ein Gericht auch nicht anders machen.

Tamasama 
Fragesteller
 14.03.2017, 16:34

Ich würde das auch gerne außergerichtlich in Ordnung bringen. 
Die Gemüter sind gerade erhitzt, aber ich tendiere schon dazu der Versicherung den Fall zu schildern und zu sehen, was sich daraus ergibt.

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Menuett  14.03.2017, 16:53
@Tamasama

Genau dafür ist die Tierhalterhaftpflicht da.

Um ggf. auch unberechtigte Forderungen abzuwehren.

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SupraX  14.03.2017, 16:51

Vor Gericht würdest du vermutlich verlieren, auf jeden Fall aber nicht voll recht bekommen. Warum das so ist haben ja andere User bereits beschrieben.

Andererseits sollte ein derartiger Nachbar auch nicht das Gefühl der Narrenfreiheit bekommen. Also einfach die Schuld zu akzeptieren und zu zahlen was er will wäre taktisch unklug.

Auf jeden Fall solltet ihr euer Grundstück besser sichern (Zaun), damit künftig keine Hühner mehr drauf können.

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Im Gegensatz den anderen sehe ich hier eine Gefährdungshaftung des Hundehalters. Ganz egal, ob die Hühner auf dem eigenen Grundstück waren oder einem anderen. Das zu vertiefen vor Gericht würde ein sehr unkalkulierbares Risiko bedeuten. Ich würde es nicht eingehen.

Gefährdungshaftung und Schaden bedeutet: Schadensersatz.

Allerdings: Ein normales Legehuhn gibt es für 10 bis 15 Euro-

Tamasama 
Fragesteller
 14.03.2017, 16:41

Ich denke, ich werde nun doch mal meine Versicherung kontaktieren. Jedoch würde ich es gut finden, wenn er sich auf ein Kompromiss einlässt. Er kümmert sich um den Zaun - Ich um den Schadensersatz. Ich hoffe, das wird klappen.

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