Wer kommt für den Schaden auf und welche Rechte hätte ich als Mieterin?

7 Antworten

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für den Schaden kommt der auf, der ihn verursacht...in diesem Fall die Baufirma

Eine Hausratversicherung hab ich leider nicht. ---> das solltest du schleunigst ändern , denn solltest du sie mal wirklich brauchen, schaut es schlecht aus, wenn du dich auf deine Rechte beziehen willst


Atlantica666  19.06.2021, 17:44

Lieben Dank für den Stern 😊

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Die Handwerker sind dem Vermieter gegenüber für Beschädigungen an der Wohnung in der Pflicht.

Deine Pflicht ist es, deinem Vermieter zeitnah über Beschädigungen zu informieren.

Wenn bzw. falls ein Schaden entstehen sollte, wer kommt dann für den Schaden auf?

Die Firma, die die Arbeiten ausführt, bzw. deren Betriebshaftpflichtversicherung.

Eine Hausratversicherung hab ich leider nicht.

Das wäre allerdings etwas, dass du ändern solltest. Besonders die Gefahr Feuer vernichtet zumeist an die 100% der persönlichen Besitztümer.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Wenn bzw. falls ein Schaden entstehen sollte, wer kommt dann für den Schaden auf?

Entweder die Betriebshaftpflicht des Dachdeckers oder die Gebäudeversicherung des Vermieters.

Eine Hausratversicherung hab ich leider nicht.

Das solltest Du dringend nachholen. Sowas kostet vielleicht 50 € im Jahr, ein Wasserschaden o.ä. an deinem Hausrat kann aber gern mal mehrere zehntausend EUR kosten.

Ich hatte beruflich erst so einen Fall. Die Wohnung eines Mieters ist nach einem Abwasserschaden "abgesoffen" und sämtliche Möbel einschließlich Küche waren unbrauchbar.

Ich hätte den Schaden auf ca. 20.000 € geschätzt. Der Mieter hatte aber keine Hausratversicherung. Die alten Möbel mussten entsorgt werden und die neuen Möbel hat der Mieter in der Gebrauchtmöbelbörse geholt.

Oder um bei deinem Fall zu bleiben: Sollte das Dach undicht werden, (wobei kein Verschulden des Dachdeckers vorliegt) und deine Möbel werden durch eindringendes Regenwasser beschädigt, bekommst Du keinen Cent Erstattung.


Valnar52  16.06.2021, 11:39
die Gebäudeversicherung des Vermieters.

Sicher nicht, da dort "angebohrt werden" garantiert keine versicherte Gefahr ist.

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ChristianLE  16.06.2021, 11:42
@Valnar52

Mir ging es hier um die grundsätzlichen Gefahren durch solche Arbeiten. Ich habe es schon erlebt, dass ein Dachdecker falsche Infos vom Eigentümer erhalten hat oder unerwartete Probleme an der Bausubstanz aufgetreten sind.

In dem Fall greift zumindest für mögliche Folgeschäden am Gebäude die Gebäudeversicherung.

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Valnar52  16.06.2021, 11:45
@ChristianLE

Ich kann mir nicht vorstellen, von welcher Art von Schäden du hier redest. Versichert in der VGV sind Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und vl. noch Elementargefahren.

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bwhoch2  16.06.2021, 11:45
@Valnar52

Die Gebäudeversicherung würde dann eintreten, wenn z. B. eine Wasserleitung angebohrt wird oder wenn z. B. witterungsbedingt durch die Bauarbeiten undichtes Dach zu einem Schaden führt. Sie würde aber ggf. Regress beim Dachdecker nehmen.

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Valnar52  16.06.2021, 11:51
@bwhoch2
Die Gebäudeversicherung würde dann eintreten, wenn z. B. eine Wasserleitung angebohrt wird

Das stimmt.

oder wenn z. B. witterungsbedingt durch die Bauarbeiten undichtes Dach zu einem Schaden führt

Das stimmt nicht, solange die undichte Stelle im Dach nicht durch Sturm verursacht wurde. Wenns nur reinregnet, weil die Handwerker das Dach beschädigt haben, besteht kein Versicherungsschutz über die VGV.

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ChristianLE  16.06.2021, 11:55
@Valnar52
Ich kann mir nicht vorstellen, von welcher Art von Schäden du hier redest.

Die schon benannte Wasserleitung oder auch (innenliegende) Dachentwässerung.

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bwhoch2  16.06.2021, 12:00
@Valnar52

Mit "witterungsbedingt" meinte ich, ausgehend von der Versicherungspolice die dort versicherten Schäden. Du hast es konkretisiert, das ist ok.

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Wenn bzw. falls ein Schaden entstehen sollte, wer kommt dann für den Schaden auf?

Na der Verursacher.

Eine Hausratversicherung hab ich leider nicht.

Das solltest du grundsätzlich ändern, aber in diesem konkreten Fall wäre die Hausratversicherung ohnehin nicht zuständig.