Mietvertrag als Mieter im Voraus unterschreiben und erst bei der Übergabe Unterschrift vom Vermieter bekommen?

Halo zusammen,
ich habe endlich eine passende Wohnung in Berlin gefunden und alle Fragen zum Mietvertrag etc. geklärt. Alles steht fest.Die Wohnung ist über einen Makler vermittelt worden, der nicht selbst Vertragspartner ist und somit auch nicht unterschreiben kann.

Der Makler will, dass ich den Mietvertrag unterzeichne und diesen ihm postalisch zusende. Im Gegenzug würde er zum Wohnungsübergabetermin eine auch vom Vermieter unterschriebene Ausfertigung mitbringen.

Problem dabei: die Übergabe ist erst in 2 Monaten und bis dahin muss ich meine jetzige Wohnung auf jeden Fall verlassen.

Ich habe die Sorge, mich mit der Unterschrift rechtlich zu binden, ohne dabei die rechtliche Sicherheit zu haben, eine Übergabe oder Anspräche auf Entschädigung ggfs. durchsetzen zu können, wenn keine/verspätete Übergabe stattfindet.

Denn sollte der Vermieter aus welchen Gründen auch immer doch nicht mehr unterschreiben, kann ich kurzfristig nicht mehr Alternativen finden, und ich kann bis dahin auch keinen weiteren Vertrag (zur Absicherung) unterschreiben, sonst hätte ich, wenn er dann doch unterschreibt, zwei Verträge, für die ich mindestens während der Mindestvertragslaufzeit Miete zahlen müsste, zusätzlich zu den Kautionszahlungen.

Wie schätzt ihr die Situation? Ist das Üblich bei Wohnungsvermittlungen über Makler? kann ich meine Situation absichern ?

Danke im Voraus. 

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Wie lange braucht ein Makler, um nach einer Besichtigung zu antworten?

Guten Abend.

Ich habe mich am vergangenen Dienstag um eine Wohnung beworben und 30 Minuten später einen Anruf erhalten, dass ich sie gerne am Donnerstag besichtigen kann. Die Wohnung ist scheinbar sehr begehrt, deswegen hat der Makler die Wohnung auch nach nicht einmal 2 Stunden wieder rausgenommen. Nach der Besichtigung, hat der Makler gefragt, wie wir verbleiben sollen. Ich meinte, dass mir die Wohnung super gefällt und daraufhin meinte er, dass ich doch am nächsten Morgen bescheid geben soll, ob ich prinzipiell die Wohnung mieten will.

Am nächsten Tag (Freitag) schrieb ich die Mail, da er telefonisch nicht erreichbar war, dass ich die Wohnung sehr gerne mieten möchte. Kurz darauf schickte er mir Unterlagen, die ich ausfüllen sollte, darunter auch eine Reservierungsvereinbarung, welche aber vom Makler selbst noch nicht unterschrieben war. All meine Dokumente sollte ich in per Mail ebenso abschicken. Dies habe ich Freitag abends gemacht. Nun haben wir Dienstag Abend und ich habe bisher noch nichts gehört. Da aber dazwischen Wochenende war, sind erst 2 Werktage vergangen.

Meint ihr, dass ich zu ungeduldig bin, oder sollte man einem Makler doch noch mehr Zeit lassen?

Vielen Dank! :)

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Darf Vermieter ohne mich in meine Wohnung?

Hallo! Ich ziehe mit Ende Oktober aus meiner Wohnung aus und in ein anderes Bundesland zu meinem Freund. Ich habe meine Wohnung auch schon gekündigt und werde nächste Woche Wochenende den großteil meiner Sachen übersiedeln. Aktuell bin ich in der neuen Wohnung und wir Arbeiten an der Einrichtung.

Gestern schrieb mich meine Vermieterin an und meinte dass nächste Woche Dienstag der Makler kommt um sich die Wohnung anzuschauen und Bilder zu machen. Ich habe ihr erklärt dass ich nicht im Bundesland bin und erst am Wochenende die Möglichkeit habe in die Wohnung zu kommen. Sie meinte darauf hin dass ich ja nicht unbedingt da sein muss und sie sich und den Makler einfach mit dem Generalschlüssel reinlässt, was mir aber sehr unangenehm ist da auf rund des Umzugs viele Persönliche Sachen offen liegen und ich nicht möchte dass das jemand sieht, geschweige denn Fotografiert oder gar anfasst.

Meine Vermieterin meinte nur dass die das Recht hat die Wohnung zu betreten und dass ich nichts machen kann weil das ihr Recht ist aber es kommt mir doch etwas komisch vor weil es ein massiver Eingriff in meine Privatsphäre ist. Und ich verweigere ihr ja nicht den Eintritt sondern schlage einen anderen Zeitpunkt vor an dem ich auch tatsächlich anwesend sein kann.

Also meine Frage: darf die Vermieterin mit dem Makler einfach so in meine Wohnung oder habe ich das Recht auf einen anderen Zeitpunkt zu bestehen um meine Privatsphäre zu schützen?

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Mit wenig Berufserfahrung als Immobilienmakler selbstständig machen?

Hallo zusammen,

ich bin momentan mit meinem Beruf bzw. mit den Arbeitszeiten, ständigen Überstunden, nie frei vor Feiertagen und Druck sehr unzufrieden. Ich arbeite seit vier Jahren bei Lidl, was eigentlich nur eine Überbrückung sein sollte, damit ich nicht arbeitslos werde.

Davor habe ich drei Jahre in einer Hausverwaltung gearbeitet und mich Hauptsächlich um Nebenkostenabrechnungen, Vermietung und die Kontrolle der Mieteingänge gekümmert. Speziell die Neuvermietung habe ich geliebt und war darin auch sehr erfolgreich. Leider musste ich das Unternehmen aus privaten Gründen verlassen und da ich gelernter Kaufmann im Einzelhandel bin, habe ich schnell den Job bei Lidl angenommen.

Mittlerweile gefällt es mir dort aber überhaupt nicht mehr und die Bezahlung ist für all die Opfer die man bringen muss echt miserabel.

Daher ist meine Überlegung, mich als Immobilienmakler Selbstständig zu machen. Zudem habe ich damals in der Zeit bei der Hausverwaltung auch ein Haus gekauf, welches ich Vermiete. Ich würde also sagen, dass ich zumindest von den Grundlagen Ahnung habe.
Den IHK-Lehrgang zum Immobilienmakler würde ich natürlich auch machen, ist nur die Frage wie das neben der Arbeit funktionieren soll.

Meint ihr ich soll das Risiko eingehen und versuchen Makler zu werden. Oder lieber auf Nummer sicher gehen und bei Lidl bleiben? Da habe ich zumindest ein festes Gehalt, was aber nur knapp zum Leben reicht.

Für Anregungen und Kritik bin ich euch sehr dankbar.

Schönen Abend euch

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Kaufpreiszahlung Eigentumswohnung zeitlich verkürzen?

Guten Morgen,

wir haben am 14.02. den Notarvertrag für unsere Eigentumswohnung unterzeichnet. Die Schlüsselübergabe ist notariell für den 30.04. geplant. Die Fälligkeitsmitteilung ist bereits am 25.03. sowohl an die Bank als auch an den Verkäufer rausgegangen mit der Bitte um Überweisung des Kaufpreises spätestens zum 30.04.

Jetzt haben mein Mann und ich gestern eine Uhrzeit vereinbaren wollen zwecks Entgegennahme der Schlüssel und da hieß es, dass es so lange keine Schlüssel gibt, bis der Kaufpreis nicht gezahlt ist. Ich kann das auf der einen Seite auch verstehen, würde ich wahrscheinlich nicht anders machen. Ich kenne mich mit der ganzen Thematik aber nicht aus und dachte das mit der Kaufpreiszahlung wäre „normal“.

Da der 30.04. ein Samstag ist, ist die Kaufpreiszahlung laut Bank für den 29.04. angewiesen. Wir haben natürlich schon Sachen an die neue Adresse bestellt, die am 02.05. geliefert werden (Fliesen, Vinyl, Rigipsplatten usw.), da wir nur einen kurzen Slot haben um alles zu renovieren (auf Eigenbedarf gekündigt und bis zum 31.05. raus).

Jetzt zu meiner Frage:

Können wir auf die Bank zugehen und bitten die Kaufsumme direkt zu überweisen, so dass es ggf. schon am Montag angewiesen wird? Wir haben keine Lust und vor allem auch Zeit für Verzögerungen und die Fälligkeitsmitteilung ist seit dem 25.03. schon raus.

Vielen Dank im Voraus und sonnige Grüße - Crangelos

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