Parkplatz mit Höchstparkdauer. Nach Ablauf umparken erlaubt?

Hallo liebe Community,

Ich habe mal eine Frage, ich weiß noch das ich in der Fahrschule lernt habe das wenn ich auf einem Parkplatz mit Höchstparkdauer stehe das ich den Platz nach der Zeit verlassen muss. Bzw. ich die Parkscheibe nicht einfach vorstellen darf und das das einfache zurücksetzten und wieder rein fahren nicht rausreicht um die Parkscheibe neu zu stellen.

Nun ist es so das ich alle 2 Wochen einmal in eine Großstadt muss zur Berufsschule, leider habe ich an diesem Tag erst zur dritten Stunde Unterricht(9:35). Wenn ich dort um 9 Uhr ankomme ist natürlich alles schon voll. Sowie an der Schule als auch ein Öffentlicher Parkplatz so gut wie immer.

Nur die Parkplätze die ca. 100m weiter weg vom öffentlichen Parkplatz sind meist noch frei weil man dort max. 2 Stunden parken darf. Mir bleibt dann ja leider nichts anderes übrig als dort zu Parken und eine Parkscheibe auszulegen. Ich weiß aber auch das dieser Parkplatz gerne kontrolliert wird von der Stadt da viele dort gerne drauf ausweichen ohne Parkscheibe.

Nach 2x 45 Minuten Unterricht hätte ich dann Pause und müsste mein Auto darunter holen da ich sonst die Höchstparkdauer überschreite.

Wäre es erlaubt wenn ich dann dort runter fahre einmal auf den großen Öffentlichen Parkplatz fahre in der Hoffnung dort ein freien Parkplatz zu finden. 

Und wenn ich kein freien Parkplatz finde wieder zurückfahre zu dem Parkplatz mit Beschränkter Parkdauer und die Parkscheibe neustelle?

Ist das erlaubt? Oder kann ich dafür auch ein Strafzettel bekommen?

Lg

Auto, Recht, Parkplatz, Straßenverkehrsordnung, Auto und Motorrad
Stau auf einer Ampelkreuzung mit Blitzer. Kommt da was?

Hallo Leute,

Als ich heute von der Berufsschule nach Hause gefahren bin kam es in einer Ampelkreuzung zu einen kleinen Stau.

Die Ampel wurde grün für uns, die Autos setzten sich in Bewegung ich hatte ein bisschen gepennt beim Anfahren und dann kurz ein Vorsprung von 2-3 Meter Vordermann. Dann war ich und auch noch ein paar Auto hinter mir angefahren, zu diesen Zeitpunkt wo ich die Haltelinie mit meinen Auto überquert habe war die Ampel noch grün . Kurz vor der Mitte der Kreuzung sind wir dann abrupt zum stehen gekommen.

Grund war ein Müllwagen der Müll eingesammelt hat woran man aber nicht vorbei fahren konnte weil die Fahrzeugschlange an der warten Linksabbieger Ampel auch nicht vor ran gekommen ist(Gegen Überliegenden Ampel Seite).

Irgendwann wurde meine Ampel rot und ich stand immer noch auf der Kreuzung wie auch ein paar andere Fahrzeug, die Autos von der anderen Ampel Seite fuhren schon langsam los. Als der Stau sich dann gelöst hat, und auch ich weiter fahren konnte hat der Blitzer welcher hinter der Ampel montiert ist ausgelöst ich war wohl Offensichtlich noch vor der Induktionsschleife des Blitzer. Naja auf jeden Fall hat er ausgelöst.

Kann da jetzt was kommen bzgl. fahren über Rot(Bin nicht mehr in der Probezeit)?

Bin ja nicht über Rot gefahren und zu dem Zeitpunkt wo ich in die Kreuzung eingefahren bin hat es sich noch nicht gestaut. Habe mal auf Maps nachgeschaut die Kreuzung ist ca. 40 Meter lang(Haltelinie zu Haltelinie) zum Stillstand bin ich ungefähr nach 22 Meter gekommen als ein bisschen mehr als die Hälfte drin in der Kreuzung.

Was meint ihr? Oder hatte jemand schon mal so ein ähnlichen Fall?

Mfg

Auto, Ampel, Blitzer, Straßenverkehrsordnung, Stau, Ampelblitzer, Auto und Motorrad
Roller verkauft ohne Kaufvertrag. Folgen?

Hallo, folgendes Problem:

Ich habe mein Roller vor 6 Monaten zum Verkauf bei ebay Kleinanzeigen reingestellt, und schon nach 1 Tag verkauft.

Der Roller wurde abgeholt und bei der Geld/Warenübergabe schlossen wir eine Art mündliches Kaufvertrag ab, zB. dass ich versichere dass der Roller keine Schäden hat, etc. Der Roller wurde mit Kennzeichen schließlich dem neuen Besitzer übergeben, dessen Name und Anschrift ich dummerweise NICHT habe.

Nun, nach 6 Monaten, als ich im Urlaub war, kam die Polizei vor die Tür , dass sie den verkauften Roller Schrott gefunden hätten, mein Nachbar hat denen mitgeteilt, dass der Roller verkauft wurde und einen neuen Besitzer hat, daraufhin seien die Beamten wieder gegangen, so wurde mir das von meinem Nachbarn jedenfalls mitgeteilt.

Ich habe keinen Brief von der Polizei bekommen und der kleine 'Besuch' der Beamten hat vor 4-5 Tag stattgefunden.

Weiteres: Es handelt sich um einen 50ccm Roller und hat somit keine richtige "Zulassungsstelle". Man müsste, wenn man einen Roller verkauft, ihn bei der Versicherung abmelden, was ich nicht gemacht habe, weil abgesprochen wurde, dass der KÄUFER dies macht.

Zum 1. März muss man für Roller, etc. ein neues Kennzeichen besorgen und somit zur Versicherung gehen und dort verlängern.

Der Verkauf fand am 17.03 statt und ich hatte KEIN gültiges Kennzeichen am Roller dran gehabt.

Somit muss der Käufer eine eigene Versicherung abgeschlossen haben, ich kann mir nicht vorstellen, dass er 6 Monate mit ungültigem Kennzeichen rumgefahren ist, ohne ertappt zu werden.

Als er anscheinend irgendwo gegen gefahren ist, tauschte er das Kennzeichen (seine gültigen) mit meinem abgelaufenen/ungültigen aus.

Nun meine Frage: Wie bereits erwähnt, habe ich keinen Brief von der Polizeidienststelle vor mir liegen. Sollte ich mich dort melden? Wann würde sich die Polizei melden?

Was ich ebenfalls fragen möchte, sollte tatsächlich der Käufer nicht ausfindig gemacht werden und ich für die zustande gekommenen Schäden aufkommen muss, hilft dann etwas dafür, wenn ich beweisen kann, dass ich und meine Familie uns zur geschätzen "Tatzeit" im Ausland befanden?

Wenn alles nichts bringt und ich für alles aufkommen muss, wie viel wird das dann kosten? Also Abschleppkosten, Aufbewahrkosten, etc etc. ???

Mit freundlichem Gruß

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