Motorrad nach EG (europäisch) oder nach StVZO (national) zugelassen?

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Ist aufgrund vom Baujahr bzw. der EZ definitiv eine EG-Zulassung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selberschrauber und -macher.

Dann schreib mal was das für eine Nummer ist, die in Feld K steht.Man kann es anhand der Nummer erkennen.steht dort eine Nummer einem Nummernaufbau, wie z.B.: e1*92/61*0204*01, (Yamaha XJR 1300 RP10) dann hat das Fahrzeug eine EG Typgenehmigung, steht dort etwas wie H008 (Suzuki Bandit GN77B), dann hat es eine ABE nach StVZO.

Fahrzeuge bis Ende der 19990er Jahre hatten i.d.R. immer eine ABE, ab 2000 meistens eine EG Typgenehmigung, wenn in der Zulassungsbescheinigung nichts steht, dann steht die BE Nummer auf dem Typenschild

Ja, die Nummer ist "e1*2002/..... etc.", also ne EG-Zulassung. Hätte mich auch gewundert aber ich wollte halt auf Nummer sicher gehen. Danke!

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