Kann ein leerer 3500kg (zGM) Anhänger, jedoch leer an ein kleines Fahrzeug angehängt werden?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Zitat:

"Bei der Führerscheinklasse ist es ja so, dass man einen Anhänger bis zu 3500kg fahren darf, abgesehen davon, ob das das Zugfahrzeug überhapt packt. "

Das ist nur bei Klasse BE so. Mit Klasse B darfst Du nur 3500kg zul Gesamtzugmasse (also Auto und Anhänger zusammen) fahren. Bezogen auf Deinen Tiguan darfst Du dann nur einen Anhänger mit zul Gesamtgewicht 1260kg fahren. Einen 750kg Anhänger darfst Du mit Klasse B immer fahren, solange das Zugfahrzeug bis 3,5t zul Gesamtgewicht hat.

Den Tiguan mit einem 3,5t Anhänger (auch leer) darfst Du mit Klasse B NICHT fahren.

Mit Klasse BE darfst Du Kraftfahrzeuge bis 3,5t mit Anhänger bis 3,5t fahren.

Du darfst mit Klasse BE an den Tiguan einen 3,5t Anhänger dranhängen, diesen aber nur bis zu einem tatsächlichen Gewicht von 2300kg beladen, weil der Tiguan nur eine Anhängelast von 2200kg hat zzg der 100kg Stützlast, denn die wird dem Zugfahrzeug zugerechnet.

Merke:

Bezüglich Fahrerlaubnis gelten grundsätzlich immer die zulässigen Gesamtgewichte, also Werte, die Du ohne wiegen aus den Fahrzeugpapieren entnehmen kannst.

Bezüglich Achs- oder Anhängelasten gelten immer die tatsächlichen Gewichte.

Man dürfte z.B. mit einem Kleinwagen, der nur 500kg gebremste Anhängelast hat (mit Klasse BE) einen leeren 3,5t Anhänger ziehen, wenn dessen Leergewicht max 500kg beträgt.

micholee 
Fragesteller
 16.02.2018, 01:48

Hallo, super vielen Dank für die ausführliche und mit Beispielen hinterlegte Antwort. Top.

D.h., mit BE wäre das ja soweit alles machbar, bezogen auf den Absatz "Merke". Denn, sowohl Fahrererlaubnis wäre ok, da Anhänger bis 3500kg möglich, als auch ein Anhänger der zwar mehr Gesamtmaße zulässt, aber hier die tatsächlichen Gewichte zugrunde gezogen werden.

Mein Auto darf nur 1.400 kg gebremst ziehen.

Darf ich jeden Anhänger (z.B. einen 2.500-kg-Anh.) dahinter hängen ? 

Selbstverständlich. Die angegebene Last von 1.400 kg darf nur nicht tatsächlich überschritten werden.

Wäre es nicht so, gäbe es keine Anhängervermietung.

Dort "passt" ja nie ein Anhänger zum Kunden-Pkw.

Anhänger und Ladung dürfen also zusammen nicht mehr als 1.400 kg wiegen.

http://www.kochanhaengerwerke.de/sonstiges/service-und-info/was-darf-mein-pkw-ziehen.html

peterobm  27.09.2018, 15:17

Darf ich jeden Anhänger (z.B. einen 2.500-kg-Anh.) dahinter hängen ?

Selbstverständlich. Die angegebene Last von 1.400 kg darf nur nicht tatsächlich überschritten werden.

Trifft NUR dann zu, wenn der Fahrer BE innehat. mit dem B, Zugfahrzeug 2 T + Anhänger 2,5 = 4,5T darf nicht gefahren werden. Max. 1,5T wären drinn.

Hallo,

  • JA, das könntest du in Bezug auf die Fahrerlaubnis Klasse BE.
  • NEIN, das könntest du nicht in Bezug auf die Anhängelast des Tiguan.

Wie ich dir schon zu deiner anderen Frage geschrieben habe, kommt es bei egal welcher Fahrerlaubnis immer ausschließlich auf die zulässige Gesamtmasse an.

Nur bei der Anhängelast des Fahrzeugs kommt es auf das tatsächliche Gewicht des Anhängers inklusiv der Ladung an.

Bei deinem Beispiel mit der Klasse BE wirfst du wieder die zulässige Gesamtmasse und das tatsächliche Gewicht munter durcheinander.

Bei deiner Berechnung hast du das Eigengewicht des Anhängers vergessen.

Anhängelast Tiguan - 2.220 kg

Alle PKW-Anhänger unabhängig von der zulässigen Gesamtmasse, wenn deren Eigengewicht zuzüglich der Ladung nicht mehr als 2.200 kg beträgt.

Wiegt der Anhänger selbst 500 kg, dann darfst du ihn nur noch mit 1.700 kg beladen.

Fahrerlaubnis Klasse BE

3.500 kg Fahrzeug + 3.500 kg Anhänger = 7.000 kg zulässige Gesamtmasse

Das ist doch wirklich nicht so schwer ;-)

Viele Grüße

Michael

micholee 
Fragesteller
 16.02.2018, 02:35

Ja stimmt. Sind leider paar Sachen durcheinandergekommen. Ist eigentlich wie du schreibst nicht schwer. Man müsste nur zwischen Fahrererlaubnis (hier zulässige Gesamtmaße) mit Anhängelast (tatsächliche Maße) unterscheiden.

19Michael69  16.02.2018, 02:53
@micholee

So ist es ;-)

Ich habe ein "Fachreferat" gefunden, in dem es ganz ausführlich beschrieben wird. Das kannst du dir ja mal in ein paar ruhigen Minuten genauer anschauen.

http://kfv-ab.de/images/KFV/News-Presse/2016/St%C3%BCtz-_und_Anh%C3%A4ngelast.pdf

Und wenn du noch Fragen hast, dann nicht wieder eine neue Frage stellen, sondern einfach hier noch einmal nachfragen.

Wir helfen gerne, aber dann müssen wir nicht immer wieder von vorne anfangen.

Gruß Michael