Erfahrungen mit Reiseveranstalter XPur Düsseldorf?

Ich habe nach Weihnachten 2017 für 5 Tage eine Reise nach Antalya gebucht. Obwohl ich sämtliche Schreiben schriftlich per Email bekommen hatte, führte es bei unserer fünf tägigen Reise dazu, dass wir in Antalya in einem anderen Hotel gelandet sind. Auf mehrere Rückfragen bei XPur in Düsseldorf versuchten diese uns zu verklickern, dass dies auf einem technischen Fehler beruht und die nichts mehr daran ändern können. Wir wollten aber unbedingt in das gebuchte Hotel, weil die eine Hälfte unserer Familie ebenso in dem Hotel war. Nach vielen Telefonaten mit XPur sagten die uns, wir würden eine Entschädigung bekommen, wenn wir wieder zurück sind. 2 Wochen später boten die uns 150€ an, die ich nicht akzeptiert habe weil wir mehr Verluste hatte, da wir ständig draussen gegessen getrunken haben um mit unserer Familie zusammen zu sein, da wir ja in getrennten Hotels nun waren. Es war ehrlich gesagt grausam, da wir auch Silvester somit getrennt verbracht haben weil wir sonst jeweils externe Gebühren im jeweiligen Hotel bezahlen müssten, wenn wir zusammen bleiben wollten.

Ich habe aber das Gefühl dass die einfach uns ein überbuchtes Hotel verkauft haben mit dem Gedanken, dass die uns in ein Nachbarhotel unterbekommen. Die Aussage des Reiseveranstalters war nämlich, dass sie nicht heraussehen konnten aus der Buchung dass unsere Familie auch in dem Hotel war und dass es doch nicht schlimm wäre, da das Kriterium erfüllt war mit einem anderen 5-Sterne Hotel.

Hat irgendjemand auch solche oder ähnliche Erfahrungen mit diesem Reiseveranstalter gemacht? Die Reklamationsabteilung ist da nicht zu erreichen, man muss immer per Email Kontakt knüpfen. Befriedigende Aussagen bekommt man leider nicht.

Habt ihr eine Idee was ich machen kann? Könnte der Verbraucherschutz hierbei helfen???

Danke für Eure Hilfe, LG

Ayse

Urlaub, Düsseldorf, Reiseveranstalter, Reklamation, Erfahrungen, Reisen und Urlaub
Reiseveranstalter sagt Reise ab und bezieht sich auf BGB 119?

Hallo,

vor zwei Tagen haben wir bei einem Vergleichsportal eine Reise gebucht. Direkt danach bekamen wir vom Reiseveranstalter eine Email, dass sie die Preise überprüft haben und diese sich leider erhöht haben. In der Mail wurde um Rückmeldung gebeten ob wir die Reise zu den geänderten Konditionen buchen möchten.

Wir haben die Änderung bestätigt.

Daraufhin kam eine Mail, dass die Preise wieder erhöht wurden. Wir haben dort angerufen und nach langem Hin und her die Reise für die erste Preiserhöhung bekommen.Die Dame am Telefon hat während des Telefonats immer wieder die Preise geprüft und könnte uns anschließend den Preis bestätigen. Nach dem Telefonat bekamen wir eine Email in der eine Mitarbeiterin schrieb :

Ich konnte Ihnen die Reise für 1254 Euro einbuchen. Die Preise unterliegen zuzeit starken Schwankungen. Bitte entschuldigen Sie das Durcheinander.

Einen Tag später haben wir eine Email bekommen:

bedauerlicherweise müssen wir Ihnen mitteilen, dass bei Ihrer Flugbuchung ein Systemfehler bei der Preisangabe vorliegt. Aufgrund des Systemfehlers wurde der Reisepreis beim Einlesen in das System leider viel zu gering dargestellt.

Das Gesetz sieht für einen derartigen Irrtum die Möglichkeit der Anfechtung des bestehenden Vertrages vor (§ 119 BGB). Von diesem Recht machen wir hiermit Gebrauch und erklären die Anfechtung bezüglich der o.a. Buchungen. Die Anfechtung hat zur Folge, dass die betreffenden Verträge von Anfang an als nicht geschlossen anzusehen sind.

Wir bedauern diesen Umstand sehr und entschuldigen uns vielmals für die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten.

Meine Vermutung ist nun, dass es sich hier um einen Kalkulationsfehler oder ähnliches handelt?

Recht, BGB, Reiseveranstalter, Pauschalreise
Dürfen die mich einfach von Eurowings auf Tunisair umbuchen?

Hallo ich hab ein Flug mit Hotel gebucht also Pauschalreise nach Tunesien

Auf jeden Fall da hab ich eine Reise gebucht dass ich mit Eurowings fliege mit meiner Freundin. Heute hat der Reiseveranstalter eine E-Mail geschickt. Wir fliegen zwar jetzt 2 Stunden früher, was ich an sich gut finde, nur hat sich die Fluggesellschaft geändert auf Tunisair. Dürfen die das ändern? Sind die sicher? Immerhin ist das ja keine deutsche Airline und wir haben für eine Deutsche bezahlt!!!!! Kann ich dagegen klagen? Wir legen großen Wert auf ein deutsches Flugzeug!!!

Ich hab dann bei Tunisair angerufen dass die das rückgängig machen sollen. Die Frau war zwar nett, hat mich aber kaum verstanden. Die konnte wohl nicht so gut deutsch und hat mich immer gebeten alles zu wiederholen. Später meinte sie dann, dass wir uns als Entschädigung eine Mahlzeit aussuchen dürfen, die normalerweise kostenpflichtig ist. Ich finde ein solches Angebot geschmacklos und unverschämt!!! Meiner Frau war es eigentlich egal, aber sie meinte, dass wir im Flugzeug versuchen sollten, zumindest aus dem Duty Free Angebot noch Schmuck kostenfrei mitzunehmen als Entschädigung. Was steht mir zu? Ich habe eine Reiserücktrittsversicherung.

Wir wollen nix weiter als in den Urlaub mit einer sicheren Fluggesellschaft.

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