Flugzeiten Änderung Was ist noch zumutbar?

4 Antworten

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Du hast riesiges Glück. Der BGH hat am 10.12.2013, X ZR 24/13, entschieden, dass Reiseveranstalter die Flugzeiten nicht mehr ohne sachlichen Grund beliebig ändern können. Dadurch würden die Reisenden unangemessen benachteiligt. Die schriftliche Urteilsbegründung folgt in einigen Tagen.

NoradieHexe 
Fragesteller
 11.12.2013, 09:39

Danke für die ausführliche Antwort. Ich habe den Reiseveranstalter inzwischen schon per Mail angeschrieben, aufgrund des Tipps von amidon.

Mal sehen, was daraus wird.

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NoradieHexe 
Fragesteller
 13.12.2013, 10:00
@NoradieHexe

Hallo Dagwyna, der Veranstalter hat mir nun folgendes geschrieben:

Ihr Anliegen wurde durch den Reiseveranstalter 1,2 Fly geprüft und der Reiseveranstalter bietet Ihnen eine kostenfreie Umbuchung der Flugdaten zu tagesaktuellen Preisen an.

Bitte teilen Sie uns mit welche Alternativen wir für Sie prüfen dürfen.

Selbstverständlich kann der Reiseveranstalter und auch wir Ihren Unmut nachvollziehen.

Der Reiseveranstalter weist drauf hin Zeitänderungen oder Zwischenstopps sowie Flughafenänderungen können vor allen Dingen während der Vor-oder Nachsaison auftreten.

Auch eine Änderung der Fluggesellschaft aus wirtschaftlichen Gründen behält der Reiseveranstalter in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

Das Urteil wird erst rechtkräftig, sobald es dem Reiseveranstalter zugestellt wird. Bis dahin bleibt es bei der bisherigen Handhabung und den bisherigen AGBs. Zitat Ende

Was meinst du dazu? Soll ich dann einfach noch ein paar Tage warten, bis dem Veranstalter das rechtskräftige Urteil zugestellt wird? Oder dauert das noch zu lange? Die Reise beginnt am 1.Februar. Was würdest du machen?

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Hallo, mir wurde dieses Jahr von Singapur nach Frankfurt ein Zwischenstop in Dubai eingebaut. Grund war, dass die Airline die Direktflüge eingestellt hat und es mit dieser Airline nur noch so ging. Ich konnte dafür allerdings diesen Flug ein Mal kostenlos umbuchen und mir andere Tage raussuchen, was gut war. Um den Zwischenstop bin ich leider nicht mehr herumgekommen, aber war mir persönlich auch egal.

Du solltest mit 1,2 Fly oder der Airline sprechen und dein Problem anbringen!

NoradieHexe 
Fragesteller
 11.12.2013, 16:17

Danke

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Sofern sich die Flugzeit nicht stark verlängert (soweit ich weiß mehr als 4 Stunden), muss eine Zwischenlandung hingenommen werden. Das wurde ich einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt festgelegt (Urteil vom 20.1.2005 - Aktenzeichen: 2-24 S 107/04)

Wenn in den Reiseunterlagen nicht ausdrücklich ein Nonstop Flug zugesichert wurde, ist eine Zwischenlandung also rechtlich in Ordnung.

Müssen Zwischenstopps einfach so hingenommen werden,

Ja, wenn sich dadurch die gesamte Reisezeit nicht signifikant (mehrere Stunden) ändert.

NoradieHexe 
Fragesteller
 10.12.2013, 20:39

"Signifikant" ist aber hier sehr auslegebedürftig! Bei einer 5 Stunden Reise, halte ich 7,5 Stunden dann doch für "signifikant".

Übrigens hat amidon Recht, angeblich hat der BGH mit heutigem Tage ein Urteil gesprochen. Allerdings weiß ich jetzt nicht so genau, wie ich weiter vorgehen soll. Ich habe dem Veranstalter mal geschrieben, dass ich nicht damit einverstanden bin. http://www.spiegel.de/reise/aktuell/bgh-reiseveranstalter-darf-flugzeiten-nicht-aendern-a-938322.html

Falls dir dazu noch etwas Kluges einfällt, wäre ich für weitere Tipps dankbar. :)))

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NoradieHexe 
Fragesteller
 10.12.2013, 22:53
@baindl

Danke für den tollen Link! Mal sehen, ob sich was tut. Ich habe den Veranstalter jetzt nochmal angeschrieben.

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soedergren  11.12.2013, 10:35
@NoradieHexe

So leid es mir tut, mit den Fluggastrechten hat das gar nichts zu tun.

Diese gelten für Verspätungen, nicht für vorher mitgeteilte Verschiebungen.

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