Dürfen die mich einfach von Eurowings auf Tunisair umbuchen?

7 Antworten

Ich kann euren Ärger sehr nachvollziehen, jedoch ist es nicht so einfach möglich dagegen zu klagen und kostenfreien Schmuck an Board werdet ihr mit einer Wahrscheinlichkeit von 1000% auch nicht bekommen.
Man kann beim Reiseveranstalter anrufen, und fragen wieso weshalb warum und vlt. gibt es ja eine Möglichkeit (mit oder ohne Aufpreis) mit einer deutschen Fluggesellschaft zu fliegen.
(oder auch andere Lösungen, auch wenn es nur ein Reisegutschein sein sollte, sie könnten auch sagen ihr könnt uns mal - werden sie aber nicht, kein gutes Image😉)

[Das sich die Flugzeit mit erhalt der Flugtickets ändert ist immer möglich, die Fluggesellschaft aber habe ich noch nie erlebt.😯]

Ja, und nein. Falls beide Airlines weiterhin wie geplant fliegen, ist eine willkürliche Umbuchung eigentlich nicht vertragsgemäss. Falls die Eurowings allerdings nicht mehr fliegt (weil sie möglicherweise zu wenige Passagiere für den Flug hat) dann bleibt ja keine andere Möglichkeit. (Das steht dann auch so in den AGB s)

Allerdings finde ich einige Ungereimtheiten:

  1. Das Pochen auf "Deutsche" Airline: Die Deutschen Airlines sind im internationalen Vergleich nicht gerade die Creme de la Creme. Da liegen die unter "ferner liefen" und ganz andere, meist auch ausereuropäische Airlines sind da erheblich besser klassifiziert. (Ich persönlich vermeide die letzten noch fliegenden Deutschen Airlines, wenn es irgendwie geht. LTU und zuletzt Air Berlin habe ich ja noch in Kauf genommen. Aber was da jetzt noch an mehr oder weniger leicht gestörten Piloten sich da rumtreibt. (Siehe German Wings, und entsprechende Hintergrund-Vertuschungen) Auserdem: Ich kenne welche persönlich. (OK,OK. das geht jetzt Richtung makabere Satire)
  2. Im Fragetext ist zuerst die Reise mit der "Freundin" gebucht. Und im zweiten Teil ist die "Meine Frau" nicht damit einverstanden. Da stellt sich die Frage: WOMIT ist die "Frau" nicht einverstanden ? Mit der Freundin ? (Kann ich irgendwie verstehen) ;-) Aber sonst ist ihr das egal, Hauptsache sie kriegt Schmuck aus dem Duty Free. Und was haben die Duty Free Läden mit den Airlines zu tun ?
  3. Und wenn Dein Vertragspartner (Reiseveranstalter) etwas tut, was nicht in den Kram passt. Was hat dann die Tunis Air damit zu tun? Tunis Air hat EUCH NIX verkauft, sondern stellt - dem Reiseveranstalter - Sitzplatzkontingente zur Verfügung. Die weiss nichtmal von Euch. Der Reiseveranstalter gibt erst kurz vor Abflug die Passagierliste des Kontingents an die Airline weiter.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Über 30 Jahre in allen Bereichen des Tourismus

Der Wechsel der Fluggesellschaft stellt nur dann einen Reisemangel dar, wenn eine bestimmte Gesellschaft *zugesichert* wurde (z.B. auch mit Zahlung eines Aufschlages) oder wenn die andere Gesellschaft in Bezug auf Leistungen und Sicherheitsstandard niedriger eingestuft ist.

LG Bonn, Urteil vom 07.03.2001 - Az.: 5 S 165/00

Der Wechsel der Fluggesellschaft beeinträchtigt den Durchschnittsreisenden nicht erheblich. Ein Wechsel der Airline ist i.d.R. gestattet.

  1. Es ist nicht Tunisair und auch nicht Eurowings in der Pflicht. Ihr habt eine Pauschalreise gebucht, es liegt in der Verantwortung des Reiseveranstalters, bei welcher Airline er euch bucht. Bei den Fluggesellschaften zu motzen, bringt in dem Fall gar nichts.
  2. Ja, der Reiseveranstalter darf das, die Details sind in den AGB's festgehalten. Bei TUI liest sich das z.B. so: "Im Falle eines Wechsels des ausführenden Luftfahrtunternehmens nach Buchung sind Sie über den Wechsel so rasch wie möglich zu unterrichten." Ist in eurem Fall geschehen. Wie das bei eurem Anbieter aussieht, musst du natürlich in den entsprechenden Unterlagen nachlesen, aber ich bezweifle, dass dort etwas deutlich anderes stehen wird.
  3. Ich bin kein Anwalt, aber ich denke nicht, dass dir die Reiserücktrittsversicherung etwas nützt. Diese decken ja Stornokosten, wenn du selber die Reise absagen musst. Ob aber "Mir ist die Fluggesellschaft nicht genehm" unter die versicherten Stornogründe fällt, wage ich zu bezweifeln. Wie der Kollege 'RobertLiebling' schon treffend erwähnt hat, müsste für einen Mangel eine explizite Zusicherung für eine bestimmte Fluggesellschaft seitens des Veranstalters vorhanden sein. Üblicherweise ist der Flug/die Fluggesellschaft aber explizit als "auf Vorbehalt" gelabelt.
  4. Du kannst in dem Fall höchstens auf Kulanz hoffen. Wenn du aber beim Anbieter erst mal den grossen Otto losmachen musst und mit dem Anwalt drohst, kommt dass bei den Mitarbeitern eher schlecht an und dann ist erst recht Essig mit Kulanz.
  5. "Wir wollen nix weiter als in den Urlaub mit einer sicheren Fluggesellschaft." - nun denn viel Spass mit Tunisair. Viel besser als ein gültiges IOSA-Zertifikat vorweisen zu können, geht für eine Airline fast nicht: http://www.iata.org/whatwedo/safety/audit/iosa/Pages/operator.aspx?c=TAR
  6. Klemmt die !-Taste?

Ihr habt eine Pauschalreise gebucht und wenn die euch nicht ausdrücklich eine deutsche Airline zugesichert haben, würde ich mal davon ausgehen, dass irgendwo in den Vertragsbedingungen steht, dass die Fluggesellschaft sich ändern kann. Da solltet ihr mal nachlesen, was da drin steht. Ihr könnt mit dem Reiseveranstalter sprechen oder dem Reisebüro, ob da was zu machen ist, vielleicht gegen Aufpreis.

Tunisair ist ja nicht euer Vertragspartner und damit auch nicht euer Ansprechpartner.

Ich finde euer Verhalten etwas unverschämt, ihr wollt Urlaub im Ausland, aber traut nur deutschen Airlines. Ihr wollt Sicherheit. Gegen Schmuck würdet ihr aber eure Vorbehalte vergessen?! Die Airline ist zu keinem Entgegenkommen euch gegenüber verpflichtet, bietet euch aber trotzdem kostenfreies Essen und das findet ihr unverschämt? Euch steht gar keine Entschädigung zu. Euer Verhandlungspartner ist die Reisegesellschaft, nicht die Fluggesellschaft. Die Fluggesellschaft hat nichts falsch gemacht. Dass sie euch nicht passt dazu können die noch nichts.

Wenn ihr ernsthaft erkrankt und ein Arzt das bestätigt, dann könnt ihr von der Reise zurück treten und die Rücktrittsversicherung zahlt. Das wäre ein Rücktrittsgrund. Die Änderung der Fluggesellschaft ist es nicht.