Gemeinschaftsgarten - kann man verbieten, dass man mit seinem Besuch im Gemeinschaftsgarten sitzt?

Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus mit einem Gemeinschaftsgarten. Vor 2 Wochen haben wir mit dem Vermieter geredet, dass wir gerne eine Sitzgruppe aufstellen würden und dafür würden wir gerne ein Holzpodest als Untergrund machen. Der Vermieter hat das genehmigt und nun ist es fertig und wir saßen jetzt 3 mal mit Besuch im Garten. Wir waren nicht laut oder sonst was. Der Mieter aus dem 1. Stock hat kein Problem. Der aus dem 2. Stock, der schon seit mind. 3 Jahren kein einziges Mal im Garten war, hat sich jetzt beschwert, dass er keinen Platz mehr im Garten hätte (wir haben eine Ecke im Garten wie mit dem Vermieter abgesprochen und über die Hälfte des Gartens ist noch frei und man kann locker noch 3 Sitzgruppen aufstellen) und der Garten wäre nur für die Mieter im Haus und nicht für fremde Leute und er möchte nicht, dass wir mit Besuch im Garten sitzen. Wir saßen auch vorher schon ab und an mit Besuch im Garten. Da wurde nie was gesagt, aber seit wir uns jetzt, mit ausdrücklicher Rücksprache und Genehmigung des Vermieters, eine Ecke hergerichtet haben mit Sitzecke und Blumenkübeln drumrum, scheint der Neid aufzukommen und es wird gemeckert, obwohl sich Jahre keiner um den Garten gekümmert hat (mein Mann mäht seit 2 Jahren den Rasen, gießt, düngt und sät nach).
Kann man uns nun verbieten, mit Besuch im Garten zu sitzen? Es handelt sich nicht um Gartenpartys mit Musik und lauten Unterhaltungen. Danke für eure Antworten!

Nutzung, Besuch, Gemeinschaftsgarten
Hallo zusammen,ich habe eine Frage zu No copyright Bildern insbesondere deren Nutzung. Könnt ihr mir evtl. helfen?

Undzwar möchte ich eine Website einrichten und nutze Bilder von Pixabay.Diese Bilder werden in einer kleinen Galerie angezeigt und ich habe extra dazu geschrieben das die Bilder der eigenen Inspiration dienen, no copyright sind und nicht einem kommerziellen Zweck dienen, geschweige denn als Stockphotos oder Wallpaper genutzt werden dürfen. Jedoch bin ich durch die Folgende Passage der Pixabay Richtlinien irritiert:

,,Pixabay Lizenz – Nutzung der Inhalte

Inhalte auf Pixabay werden unter der Pixabay Lizenz mit den folgenden Bedingungen zur Verfügung gestellt. Durch die Pixabay Lizenz erhältst Du ein unwiderrufliches, weltweites, nicht exklusives und gebührenfreies Recht, die Inhalte für kommerzielle und nicht kommerzielle Zwecke zu verwenden, herunterzuladen, zu kopieren und zu verändern. Eine Nennung des Künstlers/Urhebers bzw. von Pixabay ist nicht erforderlich, wir wissen jedoch eine freiwillige Quellenangabe zu schätzen.

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den Verkauf oder Vertrieb von Inhalten in digitaler Form, insbesondere als Stockfotos oder digitale Wallpaper;

den Verkauf oder Vertrieb von Inhalten z.B. als Poster, Digitaldrucke, Musiktitel oder physische Produkte, ohne zusätzliche Elemente hinzuzufügen oder anderweitig einen Mehrwert zu schaffen.''



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