Wann kommt der Brief zum Zahlen des Abschleppdienstes?

Meine Erklärung: Ich habe ein Hotel in Oberhausen gebucht wo es hieß es stehen gleich vor Ort kostenlose Parkplätze zur Verfügung.....das Ergebnis= 4 kostenlose Parkplätze für ein Hotel das 4 Etagen hat

Deshalb habe ich geschaut wo ich nur mal mein Auto hinstellen kann da ich mich gleich wieder los machen wollte und zum Musical los wollte.... in einer Straße wurde ausgeschildert das man mit Parkscheibe 1h kostenlos Parken kann ....das war 15 Uhr an einem Mittwoch...

50 min später kam ich zurück und mich sprach plötzlich die Polizei mit meinem Nachnamen an und ich war verwirrt..... sie sagten mir das ich an einer Tiefgaragen ein + -ausfahrt stehe (was ich absolut übersah und mir noch nie passiert ist) ....mein 1. Gedanke war...nicht einmal eine Stunde in der Stadt und dann sowas -.- .... außerdem wurde mir gesagt das der Abschleppdienst bereits gerufen wurde (3min später kamen sie auch schon) ....jetzt sagte die Polizei zu mir ich muss dafür das sie da waren 50 € zahlen sowie die Anfahrtskosten des Abschleppdienstes...... (wie hoch dies ist weiß ich nicht)

6 Tage später bekam ich einen grünen Brief von der Polizei worin erklärt wird was ich gemacht habe...mein 1. großer Schock/Gedanke da ich dachte ich habe wenigstens noch ein bisschen Zeit wegen der Zahlung....nur war außer dem Bericht nichts weiter enthalen, sprich kein Überweisungsschein oder Gebühr erwähnt

Kann mir jemand sagen wie lange das ca. in etwa dauert?

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Lohnt sich es sich als Abschleppwagenfahrer selbständig zu machen?

Kriegt man da genug Aufträge her? In meinem Umkreis suchen zwei verschiedene Firmen Abschleppwagenfahrer. Also muss es denen nicht so schlecht gehen. Aber 4 Aufträge am Tag braucht man wenn man seine Abschleppwagen abbezahlen muss.

Lkw Schein habe ich und würde mir einen Actros mit Kran kaufen. Verlangt werden aber 2 Fahrzeuge. Also muss ich noch einen kaufen ohne Krahn. Aber für was brauche ich zwei Fahrzeuge wenn ich alleine bin? Verstehe die Auflage nicht.

Hat jemand Ahnung und macht das? Im Prinzip braucht man mehrere Standorte ansonsten ist ein Abschleppwagen nicht ausgelastet und rostet vor sich hin.

Und wie ist es wenn man 4,5 Std. Gefahren ist und es kommt ein Auftrag. Da kann ich schlecht sagen ich muss 45 Minuten Pause machen und bis ich da bin brauch ich nochmals 15 Minuten. So eine Lenkzeitüberschreitung kostet auch mal 250 Euro und so arg oft sollte man das nicht machen. Dann ist es Vorsatz und kostet das Dopoelte. Mit der Fahrerkarte kann man alles auslesen und wird einmal eine Probe gemacht kann die mehrere Monate rückwirkend gemacht werden und wird auf beide Fahrzeuge gespeichert. Also kann man auch nicht tricksen und sagen ich nehme mal 7 Std das eine Fahrzeug und dann in der Nacht das andere.

Wenn man 2 Fahrzeuge privat kauft kann ich die solange steuermindernd abschreiben bis ich mal in den Grünen Bereich komme? Angenommen ich bezahle 150.000Euro für diese Fahrzeuge mache ich da eine monatliche Abschreibung mit einem gewissen Prozentsatz also linear abschreiben mit 10Prozent oder geht auch mehr? Dann sind 15000Euro weg. Diesel im Jahr kann man auch mit 30.000Euro rechnen und dann kommen noch Verschleissteile und Reparaturen 10.000Euro. Also bin ich 55.000Euro weg wenn ich linear abschreiben. Jetzt kommt noch Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Fahrzeugversicherung, Gewerbesteuer 30.000Euro weg.

Also rund 85.000Euro sind weg bevor ich einen Euro verdiene. Wenn ich 8500Euro Umsatz habe im Jahr verdient man die ersten 10 Monate nichts, erst im 11. Und 12. Monat gibt's was. Urlaub gibt's nicht und Krankengeld hat man auch nicht. Wenn man 1 Monat krank wäre hätte man Pech.

Stimmt meine Berechnung ungefähr. Wer hat Ahnung.

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Als Mieter auf Privatgrundstück parken

Hallo.

Ich habe heute einen Brief hinter dem Scheibenwischer meines Autos entdeckt auf dem ein Geschäftsinhaber eines Ladens in unserem Hause um 35€ bittet da ich angeblich auf seinem Parkplatz stehe.

Ich sehe nun nicht vor das zu zahlen (werde ich auch nicht) und frage nun nach einem rechtlichen Hintergrund was die Kennzeichnung von privaten Parkplätzen angeht.

Nun zum Hintergrund: Vor unserem Haus auf dem Grundstück des Hauses befinden sich 5 Parkplätze welche durch ein Schild "Privatgrundstück. Widerrechtlich parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt." gekennzeichnet sind. Nun bin ich Mieter des Hauses und dort ist nirgends eine Kennzeichnung, dass diese Parkplätze ausschließlich für Besucher oder Mitarbeiter des Geschäfts bzw. des Kochstudios sind.

Es waren mal Schilder am Zaun angebracht. Da diese aber vom Geschäftsinhaber selbst entfernt wurden waren diese Plätze wieder frei für alle Mieter und Besucher. Daher habe ich mein Auto dort abgestellt sofern am Straßenrand kein Parkplatz frei war... und nach einer Nachtschicht sucht man morgens gegen 7h auch keine Parkplätze in der Umgebung und ist froh wenn man sich da hinstellen kann.

Auf welche Rechtsgrundlage kann ich mich berufen um dem Geschäftsinhaber Einhalt zu gebieten? Es steht doch irgendwo etwas von einer Kennzeichnungspflich, oder?

MfG

JT

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Wieso kann es nicht mehr Menschen wie Andreas Schwiede geben, die für Recht und Ordnung sorgen?

https://www.youtube.com/watch?v=XjUvvmHpTdg

Ich sehe ihn als eine Art Vorbildfunktion an, da er so wie ich für Recht und Ordnung sorgt!

Das müssen Sie erklären.
„Regelfall“ ist Berliner Polizeisprech. Danach gilt, Achtung, jetzt wird es juristisch: „Wenn kein anderes Gefahren abwehrendes Mittel in Frage kommt, ist in diesen aufgelisteten Fällen in der Regel von der Umsetzung“ – also vom Abschleppen – „Gebrauch zu machen“. Dazu gibt es eine Liste von Situationen, bei denen sich die Juristen einig sind, dass der Falschparker eine Gefahr für Sicherheit und Ordnung darstellt.
Klingt praktisch!
Damit es zum Abschleppen kommt, verlangt die Rechtsprechung aber, dass kein „milderes geeignetes Mittel“ zur Verfügung steht. Unter diesem Punkt verstehen viele Polizisten etwas falsch: Sie glauben, wenn sie ein Knöllchen dranhängen, wäre das ein solches Mittel.
Ist es das denn nicht?
Milder ist es, aber nicht geeignet – weil die Behinderung des Straßenverkehrs durch das falsch geparkte Auto bestehen bleibt. Und übrigens gilt auch nicht, dass die Polizisten erst mitbekommen müssen, wie ein Radfahrer einem auf dem Radweg geparkten Auto ausweichen muss und fast unter die Räder kommt. Das denken manche Beamte, aber das ist Quatsch. Es reicht, wenn man damit rechnen muss, dass ein Radfahrer ausweichen müsste.

Er spricht mir zum einen aus der Seele und zum anderen spricht er lediglich Tatsachen aus und zeigt auch wie falsch Polizisten teilweise auch informiert sind, wenn es um das Thema abschleppen geht.

Wieso haben wir in unserer Gesellschaft nicht mehr von solchen Menschen, die ich sogar als Held bezeichnen würde, da diese erhebliche Gefahren aus dem Weg räumen?

Berliner Aktivist über Falschparker: „Schlagsahne bringt nichts“ - taz.de

Ein deutscher Held | Schrot&Korn (schrotundkorn.de)

Ordnung, Polizei, Recht, abschleppen, Anzeige, Falschparken, Gesellschaft, melden, Ordnungsamt, Auto und Motorrad
Mitarbeiter auf Mitarbeiterparkplatz abgeschleppt?

Hallo,
mir ist heute folgendes passiert:
Ich arbeite noch nicht allzu lange in einer Firma, die einen Mitarbeiterparkplatz mit 3 Parkplätzen besitzt. Heute habe ich das erste Mal den Chef getroffen, der den Parkplatz gemietet hat bzw. besitzt. Ich habe auf dem Mitarbeiterparkplatz geparkt, allerdings ohne Parkscheibe der Firma, da mir die Schichtleiter bei der Einarbeitung nichts davon gesagt haben. Später stellte ich fest, dass mein Auto nicht mehr da steht, wo ich es geparkt hatte und es stellte sich fest, dass der Chef den Abschleppdienst gerufen hat, um das Fahrzeug abzuschleppen. Er wusste ja nicht, dass es meins ist. Nun bin ich aber trotzdessen auf den Abschleppkosten, die ja nun nicht unbedingt niedrig sind, sitzen geblieben, obwohl das eigentlich nicht meine Schuld ist, da mir ja keiner was von dieser Parkscheibe gesagt hat. Der Chef hätte theoretisch fragen können ob das Fahrzeug denn einem Mitarbeiter gehört, hat er aber nicht gemacht. Die Abschleppkosten wurden sogar schon reduziert, da erst im Nachhinein angegeben wurde, dass ich eine Mitarbeiterin bin. Theoretisch habe ich ja nichts falsch gemacht. Ich bin Mitarbeiterin und durfte daher da parken - egal, ob der Chef wusste, ob es mein Auto ist oder nicht. Für die mangelnde Einarbeitung der Schichtleiter, die nie etwas von einer Parkscheibe erwähnt haben, kann ich ja auch nichts. Müsste daher die Firma nicht die Kosten übernehmen bzw. kann ich mir das Geld nicht zurück erstatten lassen?

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Was passiert,wenn man in einer Seitenstraße parkt,im Urlaub ist & währenddessen ein zeitlich beschränktes(absolutes) Halteverbot aufgestellt wird (siehe Bild)?

Gute Nacht, Ihr Lieben! 😃

Wird man dann trotzdem abgeschleppt? Wird ein Auge zugedrückt? Gibt es trotz Unwissenheit eine Strafe? Ich meine, man parkte ja dort, BEVOR das Halteverbot aufgestellt wurde & konnte es somit nicht wissen. Oder hat man sich vorher über solche möglichen Situationen zu informieren? Vielleicht wird aus Kulanz ein mögliches Abschleppen nicht in Rechnung gestellt? & wie viel würde so ein Abschleppen ungefähr kosten? Ich meine ca. 200€ + das Ordnungsgeld. 20€ soll es kosten, wenn man im absoluten Halteverbot hält. Wenn man dort aber parkt, wird es bestimmt teurer sein. Wie viel könnte es ungefähr kosten? Kennt sich da jemand genau mit aus?

Ich komme darauf, da in meiner Seitenstraße von heute 10 Uhr bis Sonntag 10 Uhr absolutes Halteverbot ist, da dort eine Karnevalsitzung im Festzelt stattfindet & die Reisebusse mit den Besuchern sonst nur schwer durch die enge Seitenstraße kämen.

Würde im oben genannten Fall vielleicht auch versucht werden, trotz abwesendem Anwohner ein dort geparktes Fahrzeug zu umfahren?

Bitte aus ordnungsrechtlicher Sicht oder Erfahrungswerten antworten.

Mein Fahrzeug war zum Glück noch nie von so einem Fall betroffen.

Vielen lieben Dank & eine gute Nacht! 😄

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Abschleppdienst, abschleppen, Halteverbot, Ordnungsamt, Strafe, Ordnungsgeld, Abschleppkosten, Abschleppwagen, temporär
Schaden durch Unfall mit abschleppstange. Wer hat Schuld?

Moin,

folgendes ist Passiert.

Bin mit meinem Auto auf der Autobahn liegen geblieben.

2 Freunde waren dabei. In meinem Auto.

Einer hat dann seinen Kollegen angerufen der mich abschleppen kann.

Dieser ist auch gekommen und hat selbstständig alles angebracht und kontrolliert. Soweit so gut.

Kurz nach nem wir von der Autobahn runter waren, wollten wir auf einem Parkplatz anhalten um den Fehler zu suchen warum mein Auto liegen geblieben ist.

Ich saß am steuer meines Autos.

Der Kollege meines Freundes fuhr sein Wagen.

Wir kamen zu einem Parkplatz wo man links abbiegen muss um hinein zu fahren.

Der abschleppende fuhr mit ca. 40 bis 50kmh und bremste sehr schnell ab. (BMW)

Ich habe auch mit voller Kraft mit gebremst auf seine Anweisung.

Die Straße war nass und das heck des abschleppenden brach aus und die abschleppstange Riss.

Mein Auto krachte dann in seins hinein.

So...

Meine beiden Freunde und Außenstehende sind aller einer Meinung das ich keine Schuld habe, da er 1.viel zu schnell war und 2. er wusste das die Straße nass ist und man mit Motor aus keine gute bremsleistung hat.

Nun verlangt er von mir, da er eine neue heckstoßtange haben möchte (momentan original von BMW) das ich ihm eine neue Tuning heckstoßtange kaufe und die Hälfte der Lackierung bezahle. Und er den Rest.

Außerdem solle ich es nicht meiner Versicherung melden, da sein Auto nur finanziert ist und seine wie er es nennt (BMW Bank) nicht mitbekommen soll.

Wie seht Ihr das?

Danke für Antworten.

Auto, Unfall, Recht, abschleppen