Was passiert,wenn man in einer Seitenstraße parkt,im Urlaub ist & währenddessen ein zeitlich beschränktes(absolutes) Halteverbot aufgestellt wird (siehe Bild)?

Gute Nacht, Ihr Lieben! 😃

Wird man dann trotzdem abgeschleppt? Wird ein Auge zugedrückt? Gibt es trotz Unwissenheit eine Strafe? Ich meine, man parkte ja dort, BEVOR das Halteverbot aufgestellt wurde & konnte es somit nicht wissen. Oder hat man sich vorher über solche möglichen Situationen zu informieren? Vielleicht wird aus Kulanz ein mögliches Abschleppen nicht in Rechnung gestellt? & wie viel würde so ein Abschleppen ungefähr kosten? Ich meine ca. 200€ + das Ordnungsgeld. 20€ soll es kosten, wenn man im absoluten Halteverbot hält. Wenn man dort aber parkt, wird es bestimmt teurer sein. Wie viel könnte es ungefähr kosten? Kennt sich da jemand genau mit aus?

Ich komme darauf, da in meiner Seitenstraße von heute 10 Uhr bis Sonntag 10 Uhr absolutes Halteverbot ist, da dort eine Karnevalsitzung im Festzelt stattfindet & die Reisebusse mit den Besuchern sonst nur schwer durch die enge Seitenstraße kämen.

Würde im oben genannten Fall vielleicht auch versucht werden, trotz abwesendem Anwohner ein dort geparktes Fahrzeug zu umfahren?

Bitte aus ordnungsrechtlicher Sicht oder Erfahrungswerten antworten.

Mein Fahrzeug war zum Glück noch nie von so einem Fall betroffen.

Vielen lieben Dank & eine gute Nacht! 😄

Bild zu Frage
Abschleppdienst, abschleppen, Halteverbot, Ordnungsamt, Strafe, Ordnungsgeld, Abschleppkosten, Abschleppwagen, temporär
Mitarbeiter auf Mitarbeiterparkplatz abgeschleppt?

Hallo,
mir ist heute folgendes passiert:
Ich arbeite noch nicht allzu lange in einer Firma, die einen Mitarbeiterparkplatz mit 3 Parkplätzen besitzt. Heute habe ich das erste Mal den Chef getroffen, der den Parkplatz gemietet hat bzw. besitzt. Ich habe auf dem Mitarbeiterparkplatz geparkt, allerdings ohne Parkscheibe der Firma, da mir die Schichtleiter bei der Einarbeitung nichts davon gesagt haben. Später stellte ich fest, dass mein Auto nicht mehr da steht, wo ich es geparkt hatte und es stellte sich fest, dass der Chef den Abschleppdienst gerufen hat, um das Fahrzeug abzuschleppen. Er wusste ja nicht, dass es meins ist. Nun bin ich aber trotzdessen auf den Abschleppkosten, die ja nun nicht unbedingt niedrig sind, sitzen geblieben, obwohl das eigentlich nicht meine Schuld ist, da mir ja keiner was von dieser Parkscheibe gesagt hat. Der Chef hätte theoretisch fragen können ob das Fahrzeug denn einem Mitarbeiter gehört, hat er aber nicht gemacht. Die Abschleppkosten wurden sogar schon reduziert, da erst im Nachhinein angegeben wurde, dass ich eine Mitarbeiterin bin. Theoretisch habe ich ja nichts falsch gemacht. Ich bin Mitarbeiterin und durfte daher da parken - egal, ob der Chef wusste, ob es mein Auto ist oder nicht. Für die mangelnde Einarbeitung der Schichtleiter, die nie etwas von einer Parkscheibe erwähnt haben, kann ich ja auch nichts. Müsste daher die Firma nicht die Kosten übernehmen bzw. kann ich mir das Geld nicht zurück erstatten lassen?

Auto, Arbeit, Abschleppdienst, Recht, abschleppen, Parkplatz, Abschleppkosten, Auto und Motorrad
Auto von Privatgelände abgeschleppt wer zahlt das?

Hallo, die Situation hier ist folgende, Ich bin soein kleiner hobby Bastler und habe immer mehrere Fahrzeuge, die ich mal angemedlet mal abgemeldet habe. Vor den nachbarhäusern sind einige privat Parkplätze, 3 davon darf ich nutzen, da ich das mit dem besitzer dieser 3 Parkplätze abgeklärt habe das ich dort meine Autos abstellen darf.

Jetzt ist es so die Nachbarn sind darüber sehr angepisst, da wir hier nicht so viele Parkplätze haben und die die Parkplätze vor ihren Häusern die ihnen ja nicht gehören jetzt nicht mehr nutzen können, weil ich das Nutzungsrecht habe und dort 3 von meinen Autos stehen.

Die Nachbarn haben sich schon des öfteren bei mir beschwert ich soll meine Autos da wegfahren etc. ich habe natürlich nein gesagt da der eigentümer der Parkplätze mir das Nutzungsrecht zugesagt hat.

Daraufhin habe ich seit einigen Monaten immer wieder Zettel an meinen Fahrzeugen auf denen steht, dass sie auf Privatgelände stehen und wenn ich sie nicht wegfahre diese kostenpflichtig abgeschlept werden. Ich habe mit dem Eigentümer der Parkplätze gesprochen von ihm sind die Zettel nicht, daher habe ich sie auch ignoriert.

Jetzt bin ich letztens nach Hause gekommen und musste feststellen das mein abgemeldeter Audi 200 Quattro vom 1. Parkplatz verschwunden war und mein Nachbar dort sein Auto abgestellt hatte.

Daraufhin habe ich natürlich sofort die Polizei gerufen und die haben mir dann gesagt ja ihr Wagen wurde abgeschlept und steht auf dem Abstellplatz.

Habe dann das Abschleppunternehmen angerufen und diese Freundlichst gebeten mein Fahrzeug aber unverzüglich wieder her zu bringen. Da wurde mir nur gesagt bevor ich die Rechnung für das abschleppen nicht gezahlt hätte würde der Wagen auch nicht wieder ausgehändigt werden.

Habe nochmal mit dem Besitzer der Parkplätze gesprochen der hat den Abschlepper nicht beauftragt, daher meine Frage darf jeder einfach nen Abschlepper ordern und irgendwo ein Auto wie ihm beliebt abschleppen ? Und muss ich ernsthaft jetzt noch dafür bezahlen mein rechtmäßig abgestelltes Auto wieder zu bekommen, zumal ich das ja gar nicht ohne weiteres abholen kann da es abgemeldet ist.

Wie soll ich mich jetzt verhalten oder was meint ihr, ich sehe nicht ein die Kosten zu tragen.

Recht, Nachbarn, Abschleppkosten, Privatparkplatz, Auto und Motorrad
Darf ein PKW ohne Einwilligung der Polizei abgeschleppt werden?

Hallo.Darf ein Abschleppunternehmen einen Wohnwagen,der nicht im Halteverbot steht,der aber schon seit länger als 14 Tagen dort steht ( wo er niemanden stört,aber es ist offiziell nur 14 Tage erlaubt ) einfach abschleppen,nur,weil beispielsweise ein Anwohner oder Fußgänger sich daran stört ( b.z.w.ein Problem mit mir,der Halterin des Wohnwagens hat ) ,oder muss auch die Polizei dafür das okay geben ? Da ich kein Wohnmobil,sondern lediglich einen Wohnwagen habe,könnte ich diesen nicht alle 14 Tage umstellen.Mein Plan ist es,mich mit verschiedenen Polizeiwachen per Brief in Verbindung zu setzen,und meine Situation zu erklären.Wenn eine Wache sagen würde "wenn sie ihr kleines Wohnmobil in die......strasse stellen,akzeptieren wir das,und der Wohnwagen wird nicht abgeschleppt" würde ich gerne schon jetzt gewisse Vorbereitungen in Richtung Wohnmobil säubern,einräumen,dekorieren,in eine entsprechende Straße stellen,treffen,damit ich ( falls ich wohnungslos werde ) gleich dort einziehen kann.( Unter mir ist ein Getränkemarkt,darunter ist ein Keller,in diesem befinden sich Stützpfeiler,da der Getränkemarkt durch die Getränke sehr viel wiegt.Außerdem wurde aufgrund von starken Rissen in den Wänden vor 4 Jahren schon einmal das Haus evakuiert,und ich bekam vom Vermieter keine Ersatzwohnung gestellt,sondern war 7 Monate mal hier und mal da bei Kirchen-Leuten untergekommen,was ich aufgrund schlechter Erfahrung nie wieder tun möchte.Nun habe ich wieder ( dezente ) Risse in den Wänden,und der Vermieter möchte 6 große Balkone,die sich jeweils 2 Mieter ( mit Trennwand dazwischen ) teilen müssten,anbauen.Das sind schätzungsweise 48.000 kg ! Und das bei einem so unstabilen Haus.Ob er den Statiker,der den Anbau der Balkone genehmigt hat,bestochen hat,oder ob dieser einfach nur seinen Job nicht richtig gelernt hat ist mir schleierhaft.Normal ist das jedenfalls nicht.Die Arbeiten beginnen in 2 bis 4 Wochen,und einen Statiker,der mir ein Gegengutachten erstellt,hat frühestens in 4,wenn nicht sogar erst in 6 Monaten,Zeit.Da es ohnehin Probleme mit dem kriminellen Vermieter gibt,finde ich die Option Wohnwagen garnicht mal so schlecht.Mir kam die Idee mit der Toleranz der Polizei,da in ganz DE zwar wildes Campen verboten ist,aber aufgrund der Wohnungsproblematik schon seit mehreren Monaten in einem bestimmten Bereich in Berlin wildes Campen gestattet wird.Ich wohne in Hamburg.Da ich SCHUFA-Einträge habe bekomme ich ohnehin keine neue Wohnung.Mir gefällt auch die mit dem im Wohnwagen wohnen verbundenen Freiheit.DANKE für Eure Antworten !

Abschleppdienst, Polizei, Recht, Parkverbot, Abschleppkosten, Abschleppwagen, parkendes-auto, pkw-stellplatz

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