Wie steht ihr zur geplanten Beitragserhöhung der Rundfunkgebühren für den öffentlich rechtlichen Rundfunk?
Diese betragen im Moment 18,36€/ Monat und sollen um 58 Cent steigen.
45 Stimmen
8 Antworten
Ich wäre für eine Abschaffung dieser Gebühren. Ich schaue kein normales Tv und streame meine Musik, muss aber trotzdem zahlen 😒
ich höre kein Radio und schaue kein Fernsehen.
Mache ich seit Mitte der 90er genauso. Für mich eindeutig ein Gewinn an Zeit und Lebensqualität.
Bin ich dagegen
Ich bin grundsätzlich gegen die Rundfunkgebühren!
Sowieso konsumiere ich so gut wie nichts von dem was dieser Beitrag beinhaltet.
Normales Fernsehen schaue ich sowieso nicht, die ganzen Öffentlich-rechtlichen Sender erst recht nicht! Fernsehen tu ich nur über YouTube, Netflix, Disney+, Prime Video und Co. Musik streame ich auch nur noch über Spotify, Radio höre ich höchstens nur auf Arbeit. Nachrichten lese ich ausschließlich im Internet
Da ich die Dienste der Öffentlichen-rechtlichen privat nie in Anspruch nehme, sehe ich es ehrlich gesagt nicht ein mir jedes Mal 18,36€ aus dem Kreuz leiern zu lassen. Ich Zahle dafür nur weil ich muss!
Es fehlt eine komplette Reform der ganzen öffentlich rechtlichen Radio und TV Landschaft.
Ich wäre für eine Art Basismodel, welches 60-70% aller "Seher" und "Hörer" erreicht, dafür aber z.B. nur die Hälfte wie aktuell kostet. D.h. wirklich nur die großen Fernsehsender/Hauptprogramme und die dazugehörigen "großen" Radioformate.
Wer darüber hinaus spezielles Kulturprogramm haben möchte, muss dann eben dafür was draufzahlen ... könnte man prima über den CI-Slot eines Fernsehers mit "Paketen" steuern, die man sich dazu buchen könnte.
Ich bin zum einen dafür, weil es für jeden spürbar in den letzten 4 Jahren eine erhebliche Inflation gab, die auch der ör Rundfunk zu spüren bekommt und wenn es nur die Gehälter der Mitarbeiter und die Honorare der Autoren sind, die einfach steigen müssen. Da ist eine Beitragserhöhung von 3,16 % ohnehin nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Darüber sollte man sich trotz aller Hetzereien der AfD nicht aufregen.
Darüberhinaus muss die Erhöhung einfach verfassungsrechtlich sein. Die dazu auf der Grundlage von BVerfG-Entscheidungen eingerichtete unabhängige Kommission KEF hat diesen Erhöhungsvorschlag gemacht. Dieser ist für die Ministerpräsidenten und die Landtage, die zustimmen müssen, verbindlich, wenn nicht ebenfalls vom BVerfG vorgegebene außerordentliche Gründe vorliegen. Da dies nicht der Fall ist, sollten sich die Ministerpräsidenten die Blamage vor dem BVerfG ersparen, wo Sachsen-Anhalt schon 2018 aus dem gleichen Grund verloren hatte.
also nutzt du medien