Was sagt ihr dazu?
18 Stimmen
Quelle?
Können sie hierzu eine vernünftige Quelle nennen? Ein Bilddatenbank ist keine Quelle für Informationen. Wo soll dies gewesen sein?
ÜBERAL in ganz Deutschland, das sind keine news das sind FAKTEN
10 Antworten
Ein fehlender, unvollständiger oder unzulässiger Verbandskasten ist laut Nr 7.5 der HU-Richtlinie lediglich als geringer Mangel einzustufen.
Der TÜV überprüft das Fahrzeug.
Da dieses auch ohne Material fahren kann ist der Verbandskasten mitzuführen.
Dieser Witzt ist schon 100 Jahre alt.
Den TÜV interessiert nicht, was du alles zusätzlich auf dem Wagen hast.
Verbandskasten, Warnweste und Warndreieck sind nun mal in der deutschen StVo Vorgeschrieben. Was sonst noch drauf ist interessiert die Behörden nicht!
Ich wüsste nicht, warum die Verkehrsvorschriften für die Sanitätswagen nicht gelten sollten.
Ich weiß allerdings nicht, was das, außer in den Köpfen der Deutschlandclowns, die bei allem immer gleich "typisch Deutschland" brüllen, speziell mit Deutschland zu tun haben soll: In Italien beispielsweise ist die Bürokratie dazu noch schlimmer.