Vor Gericht mit 21?

Kommt drauf an. 55%
Nach Erwachsenenstrafrecht. 45%
Nach Jugendstrafrecht. 0%

38 Stimmen

12 Antworten

Nach Erwachsenenstrafrecht.

Wenn die Straftat auch mit 21 begangen wurde, wird Erwachsenenstrafrecht angewendet.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Keine Rechtsberatung :)
Nach Erwachsenenstrafrecht.

Ab 21 Jahren gilt das Erwachsenenstrafrecht.

14-17 das Jugendstrafrecht, bei 18 bis einschließlich 20 Jährigen kann das Jugendstrafrecht unter Umständen genutzt werden.

Ab 21 nicht mehr.

Nach Erwachsenenstrafrecht.

Hi, von 18 - 20 wären sowohl Jugend- als auch Erwachsenenstrafrecht möglich.

Ab 21 nur noch Erwachsenenstrafrecht.

Entscheidend ist aber das Alter zum Tatzeitpunkt, nicht das zur Verhandlung.

Kommt drauf an.

Entscheidend ist das Alter zum Zeitpunkt der Tat.

Da Gerichtsprozesse z.B. bei Mord manchmal auch etwa ein Jahr später stattfinden, könnte der Täter zum Zeitpunkt der Tat noch 20 gewesen sein.

Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres ist bei einer "Reifeverzögerung" noch Jugendstrafrecht möglich.


Hhhiuu 
Beitragsersteller
 24.05.2025, 14:54

Und wenn die Tat mit 21 begangen wurde ?

NewBegin2018  24.05.2025, 14:54
@Hhhiuu

Dann greift das Erwachsenenstrafrecht, genau dort liegt die Grenze!

Kommt drauf an.

Es kommt darauf an, wie alt man zum Tatzeitpunkt war. Deswegen wurden ehemalige KZ-Wärter auch zu Jugendstrafen verurteilt, weil sie damals zu Beginn der Tat 17 waren, wie in diesem Fall: https://www.sueddeutsche.de/politik/kz-stutthof-prozess-urteil-1.4976406

Das Jugendstrafrecht findet bei Jugendlichen und Heranwachsenden Anwendung (vgl. § 1 Abs. 1 JGG).

§ 1 Abs. 2 JGG legt fest, dass man

  • als Jugendlicher von 14 - U18 und
  • als Heranwachsender von 18 bis U21

gilt.

Bei Heranwachsenden wird allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen das Jugendstrafrecht angewendet (s. § 105 Abs. 1 JGG).

Wer mit 21 eine Straftat begeht, wird nach dem allgemeinen Strafrecht (Ugs. "Erwachsenenstrafrecht") verurteilt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft